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#DEGunban: Knackpunkte im (W)Affengesetz


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Auf Facebook hatte ich die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz, angeschrieben und folgende Knackpunkte kritisiert. (Information: alle Links in diesem Beitrag führen zu einer Facebookseite)

Im Änderungsantrag tauchen Punkte auf, die

  1. vorab gar nicht verhandelt wurden (Mengenbegrenzung)
  2. vom Bundesrat abgelehnt wurden (Waffenverbotszonen)
  3. nicht durch ein Rechtsanspruch (EU-Feuerwaffenrichtilinie gibt diesen vor), sondern mit einer Bitte verabschiedet wurden (Magazinverbot)
  4. ohne Details über die praktische Umsetzung (Regelabfrage)
  5. mit Grauzonen (Wer bestimmt, was eine verfassungsfeindliche Vereinigung ist? Ist jetzt der Wohnort entscheidend?), wo bleibt die Trennung von Ordnungspolizei und Geheimpolizei?
  6. eine übermäßig intensive Ausübung des Schießsports einfordern zum Besitzerhalt, wobei doch der Staat einen Schießstand nach dem anderen schließen lässt und so die Trainingsmöglichkeiten einschränkt. (Nachtrag: Bedürfnisprüfung)

Drei der sechs Punkte betreffen nur Sportschützen, zwei auch Jäger und einer massiv alle Bürger.

Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt war mir die drastische Verschärfung für Airsofts unter 0,5 Joule, die ebenfalls am 12.12.19 präsentiert und angenommen wurde, noch nicht bekannt:

Airsoft-Verbot

Link zum Beitrag: https://www.facebook.com/GermanRifleAssociation/posts/2329900347114461

 

Antwort von der Innenausschuss-Vorsitzenden

Sehr geehrte Frau Triebel, gerne erläutere ich Ihnen in aller Kürze die Fakten zu Ihren Punkten:

ad 1. (Mengenbegrenzung) Die Begrenzung auf der gelben WBK war fester Bestandteil der Vereinbarung zur Entschärfung der Bedürfnisprüfung und wurde mit den Fachverbänden ausdrücklich so vereinbart. Hier von Verheimlichung zu sprechen ist unseriös. Im Übrigen ist die Begrenzung auch den Erkenntnissen aus Hessen geschuldet. Dort wurden bei dem mutmaßlichen Mörder von Dr Walter Lübke mehrere Dutzend Waffen sichergestellt, die ursprünglich legal über eine gelbe WBK bezogen und dann illegal weitergegeben worden waren. Diesem Waffenhorten von Extremisten muss der wehrhafte Rechtsstaat selbstständich entgegenwirken.

ad 2. (Waffenverbotszonen)Die Erweiterung der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen sind ausdrücklich eine Forderung aus dem Bundesrat. Die für die Gefahrenabwehr originär zuständigen Länder entscheiden selbst, ob und wo sie dieses Instrument nutzen. Bayern sieht dafür keinen Bedarf. Als Bundesgesetzgeber haben wir mit weitreichenden gesetzlichen Ausnahmetatbeständen sichergestellt, dass weder Jäger, Schützen, Anwohner Gastronomen o.ä. Personen mit berechtigtem Interesse innerhalb einer solchen Zone eingeschränkt werden können.

(Magazinverbot) – ohne Begründung

3. (Regelabfrage) Da es sich dabei um nachrichtendienstliche Erkenntnisse handelt kann hier naturgemäß nur eingeschränkt Transparenz hergestellt werden. Das apodiktische Verfahren, dass jeder NADIS Treffer automatisch zum Verbot führt, wie es seitens des Bundesrates gefordert wurde, haben wir aber bewusst abgelehnt. Erst bei einem Treffer wird der Einzelfall überhaupt genauer angesehen. In 99% der Fälle wird nichts passieren. Der Rechtsweg bleibt jedenfalls auch bei Vorliegen von Geheimschutzgründen unberührt. Im Zweifel wird das Gericht den sachnahen Beweis beiziehen. Die Verfassungsschutzämter haben insofern ein ureigenes Interesse, keine Kapazitäten in Gerichtsverfahren resultierend aus einer unnötig restriktiven Praxis zu binden.

Ad 4. (Grauzonen) Verfassungsfeindliche Bestrebungen sind nach der Legaldefinition in § 4 Abs. 1 lit. c) BVerfSchG gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet und umfassen: „politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Abs. 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Zur Auslegung ab wann eine Organisation oder Partei diesen Tatbestand erfüllt, lassen sich grundsätzlich keine pauschalen Aussagen treffen. Es muss immer der Einzefall bewertet werden. Im Übrigen gibt es dazu bereits umfangreiche höchstrichterliche Rechtssprechung die sehr hohe Hürden an die Annahme der Verfassungsfeindlichkeit setzt. Der insinuierte Vorwurf entbehrt insofern jeder faktischen und rechtlichen Grundlage. Ein Musterbeispiel für diese Regelung ist übrigens die NPD, die obwohl sie offensichtlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, bislang aufgrund der zuvor genannten hohen Hürden nicht verboten werden konnte. Jedem Demokraten sollte jedoch klar sein, dass Waffen in den Händen von NPD-Kadern nichts zu suchen haben.

Ad 6. (Bedürfnisprüfung) Die von uns reformierte Bedürfnisprüfung ist faktisch eine Verbesserung zum Status Quo denn künftig können Sportschützen nach 10 Jahren aktiver Mitgliedschaft ihr Bedürfnis mit der Vereinsmitgliedschaft nachweisen. Im Übrigen haben wir die Voraussetzungen zu Benennung von Schießstandsachverständigen reformiert, so dass die Länder deutlich leichter als bisher Sachverständige benennen können. Auch hier eine erhebliche Verbesserung zum Status Quo für die Eröffnung und den Betrieb von Schießständen.

Link zum Selberlesen: https://www.facebook.com/andrea.lindholz/posts/3153350728029713?comment_id=3158260787538707&reply_comment_id=3164896323541820

Mengenbegrenzung und Beleidigungen

Hierzu gab es eine hitzige Diskussion beim Berichterstatter der Union Marc Henrichmann.

Henrichmann: Aber diese Regelung war ein Vorschlag des Ministeriums mit Zustimmung aus der Verbändelandschaft. Das war keine Idee des Parlaments oder Ausschusses, geschweige denn der Koalition oder gar der Union.

Henrichmann: Nochmal zum Unterstreichen: Die Regelung zur gelben WBK kommt nicht von Union oder SPD, sondern war anderweitig vereinbart. Mehr werde ich aus internen Runden nicht sagen können und wollen. Ich halte es aber für klug, wenn bestimmte Verbände, die sich unglaublich engagiert haben, nicht auf Fundamentalopposition setzen, sondern wie im Fall der gelben WBK dann z.B. lieber auf dem Kompromissweg Altbesitzregelungen vereinbaren. Niemand muss deswegen eine Waffe abgeben!

.. ABER: Der teilweise (und damit meine ich nicht Ihre Frage!) drohende und teilweise extremistische Tonfall mancher Kommentare macht den Einsatz für den legalen Waffenbesitz nicht einfacher. So sind beispielsweise Schusswaffenvorfälle aus dem rechten Parteienspektrum oder Drohschreiben an Kollegen auch in den jetzigen Gesetzesberatungen immer wieder für Mobilisierung gegen den legalen Waffenbesitz benutzt worden. Jeder Verweis auf die Strafttatenstatistik läuft ins Leere, wenn mein Gegenüber Schreiben mit Beleidigungen und Bedrohungen vorliest. Und wir brauchen jetzt und in alle Zeit eben Akzeptanz und politische Mehrheiten. Das haben auch die Verbände erkannt, die ich in diesem Fall immer nur wieder als verlässliche Mitstreiter loben kann.

Bürger: Noch einmal: Ihre Aussage, die Begrenzung der gelben WBK “sei anderweitig vereinbart worden”, ist schlichtweg eine Lüge.
… Zur Hintergrundserläuterung: es war dies ein unauffällig neben anderen Erörterungen zur Ausgestaltung des zukünftigen Bedürfnisfortbestehensnachweises einseitig in den Raum geworfenes Gedankenspiel des BMI gewesen, dem KEINER (!!) der vertretenen bundesweiten Dachverbände in den Diskussionen und Besprechungen zugestimmt hatte. Das habe ich schon von vieren der Verbände aus erster Hand; auch von dem mit fast 1,4 Millionen Mitgliedern. Und ich war mit beteiligt. Dieser Punkt war – und ist – ein absolutes No-No und No-Go. Für alle.

Henrichmann:
1. Ich darf Sie beruhigen: Ich war bei der Gesprächsrunde als Berichterstatter dabei. Und aus dieser Runde liegt allen Beteiligten ein Protokoll mit dem abgestimmten Ergebnis vor, das ich nicht öffentlich machen kann und werde.
2. Der Vorwurf der „Lüge“ ist keine Grundlage für eine sachliche Diskussion.
3. Die beteiligten Verbände haben m.E. gut daran getan, sich dem konstruktiven Dialog zugunsten von großzügigen Altbestandsregelungen nicht zu verweigern. Denn spätestens nach der Sachverständigenanhörung, in der polizeiseits Fälle von hundertfachen Waffenbesitz durch Jäger und Sportschützen beklagt wurden, waren ganz andere „Vorschläge“ zu befürchten.

Katja Triebel: Bzgl. der unsäglichen Drohungen und Beleidigungen muss man sich immer die Frage stellen, ob diese wirklich von WBK-Besitzern stammen oder evtl. von Trollen, die nur so tun als ob.

Zum Nachlesen: https://www.facebook.com/m.henrichmann/posts/3287699637938876

Eure Katja Triebel

P.S. Wir müssen uns bedanken, dass beide Parlamentarier ihre Posts und Kommentare trotz heftiger Kritik stehen lassen – im Gegensatz zu den Parlamentariern der SPD. Letztere löschen Kommentare, belegen sie mit Shadowban oder löschen gar den gesamten Post bei Kritik.

Dieser Artikel wurde als Facebook-Notiz am 26.12.2019 veröffentlicht.

Der Beitrag #DEGunban: Knackpunkte im (W)Affengesetz erschien zuerst auf German Rifle Association.

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