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Waffenschrank SD & LW Anzahl?


Elster1962

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Der Schalldämpfer ist ja der Langwaffe waffenrechtlich gleichgestellt!

Also gilt:

Aufbewahrung SD gleich LW!

Wie verhält sich dies jedoch mit der Anzahl Waffen pro Schrank?

Beispiel:

Ich habe einen Waffenschrank (Klasse A; Bestandschutz) für Aufbewahrung max. 10 LW.

In diesem Schrank habe ich 10 LW eingelagert. Darf ich dann darin zusätzlich noch 2 SD aufbewahren, oder gilt dann 10 LW + 2 SD = 12 LW und die erlaubte gesetzliche Schrankkapazität wäre damit überschritten?

Eigentlich müßte es so sein, oder?

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vor 7 Stunden, Elster1962 sagte:

Wo, kann ich das nachlesen?

Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Zitat

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht: 

1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.4 des Waffengesetzes,

2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes, die das Ziel beleuchten oder markieren, und

3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes.

Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.

Eindeutiger geht’s wohl nicht. Es gab im vorhergehenden Text, bis etwa zum Jahr 2012, noch Verwirrungen, da dies noch nicht klar ausformuliert war damals. Da konnte in beide Richtungen argumentiert werden.

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Just now, Jägermeister sagte:

Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.

Das ist wichtig! Wechselsystem für AR15 und zweiter Lower im selben Schrank gehen dann nicht, wenn damit die zulässige Höchstmenge überschritten wird!

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Das ist wichtig! Wechselsystem für AR15 und zweiter Lower im selben Schrank gehen dann nicht, wenn damit die zulässige Höchstmenge überschritten wird!

Ggf. sprengt es den Thread hier, also bei Bedarf abtrennen. Wenn große Magazine nun verbotene Gegenstände werden, die man nur mit Ausnahmegenehmigung ..., dann könnte es passieren, daß JEDES Magazin einen Lagerplatz im Tresor verbraucht. 

Dieser Gedanke kommt von einem Freund, der sich seit mind. 3 Jahren mit dem Kauf eines Faustmessers beschäftigt (Jäger). Ist ebenfalls verbotener Gegenstand, nimmt, seinen Recherchen zufolge, einen Lagerplatz im Tresor weg. 

Könnte ja dümmstenfalls analog für Magazine in gleicher Weise ... 

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Am 2.2.2020 at 06:54 , Jägermeister sagte:

Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Eindeutiger geht’s wohl nicht. Es gab im vorhergehenden Text, bis etwa zum Jahr 2012, noch Verwirrungen, da dies noch nicht klar ausformuliert war damals. Da konnte in beide Richtungen argumentiert werden.

Danke. Hätte ich auch selber drauf kommen können!

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