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Nach Housewarming Party WBK entzogen


Impulse Austria

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Der Fall ist aus München, 2001

Hintergrund: unglückliches Zusammenspiel von Situation und Annahme, daß ein ungeliebter Nachbar um 5 Uhr morgens geklingelt hätte. Faust traf aber nicht Nachbar, sondern Polizisten mitten auf die Nase. Der hatte grosses "Aua" und Amtschimmel begann zu wiehern.

Folge: WBK Verlust. 2005 kann er neu beantragen.

hier zum Nachlesen:

Sportschütze landet vor Gericht keinen Treffer

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Wenn jemand wegen Steuerhinterziehung, Unfallflucht oder Diebstahl zu mehr als 60 TS verurteilt wird, dann empfinde ich den automatischen Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch als überzogen. Denn bei diesen Taten ist keine körperliche Gewaltanwendung gegen andere in Spiel!

Und ich denke, DANACH sollte man die Zuverlässigkeit von Legalwaffenbesitzern beurteilen: Neigen sie zu Gewalttätigkeiten, oder nicht.

GRUß

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Und ich denke, DANACH sollte man die Zuverlässigkeit von Legalwaffenbesitzern beurteilen: Neigen sie zu Gewalttätigkeiten, oder nicht.

Da darf ich mich anschließen. Der Schluß, daß jemand, der ohne lange Fragen dem (vermeintlichen) Nachbarn auf's Maul hauen will, möglicherweise auch ruck-zuck losballert, ist durchaus naheliegend.

Ich denke übrigens nicht, daß es einen Unterschied macht, daß der gute Mann versehentlich einen Polizisten erwischt hat.

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so klein dieser unterschied auch seinen mag, aber es gibt einen unterschied zwischen "hauen will" und "hauen tut" - als richter sollte man das schon verifizieren können :roll:

---

leider wird es immer jemanden geben, der über 'legale schußwaffen' verfügen darf, dem man dieses 'privileg' hätte nicht erteilen dürfen - aber das stellt sich leider erst raus, wenn es zu spät ist.

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Tut mir leid,

aber wenn jemand die Haustür aufreißt und blindlings zuschlägt,dem werfe ich schon einen Hang zur Gewalttätigkeit vor.

Ob das Urteil zu hart war oder nicht,kann ich nicht beurteilen,aber ihm die WBK zu entziehen war das einzig Richtige.

@ SC:

Ich verstehe jetzt nicht so richtig was du meinst,er hat doch zugeschlagen..........

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Ich verstehe jetzt nicht so richtig was du meinst,er hat doch zugeschlagen..........

Ja schon, aber getroffen hat er nicht den, den er wollte (den Nachbarn) sondern einen anderen (den Polizisten).

Der Jurist nennt das einen unbeachtlichen "Irrtum hinsichtlich des Zieles", aber ich denke, es leuchtet auch jedem Nichtjuristen ein, daß das keinen Unterschied machen kann.

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@ SC:

Ich verstehe jetzt nicht so richtig was du meinst,er hat doch zugeschlagen..........

Stephan,

habe ich das in frage gestellt, daß der typ "zugeschlagen" hat ? nein.

habe ich 'das urteil' in frage gestellt ? nein .

wenn man aber sagt, daß alleine der 'wille - etwas zu machen ' schon zu einer verurteilung ausreicht - ohne das die 'worte in die tat umgesetzt wurden' - dann gäb es einige 'user' hier weniger - oder ? :roll:

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Ja schon, aber getroffen hat er nicht den, den er wollte (den Nachbarn) sondern einen anderen (den Polizisten).

Der Jurist nennt das einen unbeachtlichen "Irrtum hinsichtlich des Zieles", aber ich denke, es leuchtet auch jedem Nichtjuristen ein, daß das keinen Unterschied machen kann.

was den 'fall' angeht, ja.

was aber die folgende Aussage angeht:

nein. "hauen will" ist ein ereignis was 'eventuell' geschehen wird (mögliche zukunpft) - "hauen tut" ist ein ereignis, welches sich 'unwiederruflich' ereignet (gegenwart) - das sind zwei paar Schuhe.

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Nun hauen wollte er halt den Nachbarn, wirklich gehaut hat er einen Polizisten.

Ontologisch ist das schon ein Unterschied, juristisch und auf der Ebene der Ethik nicht. Gut jetzt?

nein :mrgreen:

Ich beziehe mich auf Deine Aussage (siehe oben) und dort entfernst Du Dich von dem 'Fall' (der sich ereignet hat) und eröffnest einen ganz anderen 'Sachverhalt' - in Deiner Aussage ist die Rede von "will" etwas machen und nicht 'hat' etwas gemacht - würdest Du wie folgt schreiben:

"Der Schluß, daß jemand, der ohne lange Fragen dem (vermeintlichen) Nachbarn auf's Maul haut, möglicherweise auch ruck-zuck losballert, ist durchaus naheliegend."

dann währe alles klar :thumbs:

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Fakt: Eine Person bekam eine auf die Nase, ohne, daß es nötig gewesen wäre.

Also ist das Urteil nachvollziehbar, ich finde es sogar ausgewogen, wenn angesichts der Umstände, und die dürften hier wohl berücksichtigt sein, der Entzug zeitlich begrenzt wurde.

Also hat er für den Unfug Nachdenkpause... dann kriegt er sie auf Antrag wieder.

Oder täusche ich mich, wenn ich sage, daß der Entzug auch auf Dauer hätte sein können?

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(01)Fakt: Eine Person bekam eine auf die Nase, ohne, daß es nötig gewesen wäre.

(02)Also ist das Urteil nachvollziehbar, ich finde es sogar ausgewogen, wenn angesichts der Umstände, und die dürften hier wohl berücksichtigt sein, der Entzug zeitlich begrenzt wurde.

(03)Also hat er für den Unfug Nachdenkpause... dann kriegt er sie auf Antrag wieder.

(04)Oder täusche ich mich, wenn ich sage, daß der Entzug auch auf Dauer hätte sein können?

zu 01: das habe ich nie in frage gestellt.

zu 02: soweit ja

zu 03: sofern selbiger diese (die nachdenkpause) 'nutzt'

zu 04: aufgrund welcher rechtsgrundlage ?

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(01) SC, es ist superwurscht ob der dem richtigen Typen eine Waagrechte verpasst hat, oder dem Falschen.

(02) Fakt ist, dass er es getan hat.

:lol::lol::lol:

(03) Fakt ist auch, daß er in der Vergangenheit zukünftig die Gründe für die gegenwärtige WBK Losigkeit suchen muss. Oder heisst es: wird suchen müssen?

:lol::lol:

zu 01: wann habe ich das in frage gestellt ? :roll:

zu 02: wann habe ich auch dieses in frage gestellt ? :roll:

zu 03: wann habe ich auch dieses in frage gestellt ? :roll:

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Das war eine Frage von mir.

Definition Frage:

Die Frage ist ein Satz, welcher mit Fragezeichen endet.

Weisst Du die Antwort, dann sag es. Ansonsten ist die Frage immer noch nicht beantwortet.

somit ist klar, daß weder sie noch er es weiß - aufgrund welcher rechtsgrundlage selbiges geschehen könnte :wink:

---

komisch; wo ist der beitrag von ia hin ?

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Seine eigenen Beiträge kann man immer löschen, wir mögen WO, und diese Diskussion hier ist gegen Ende vollkommen sinnfrei, um nicht zu sagen dadaistisch.

Kunst, sozusagen. Ich habe mir schon überlegt mich als

JUSCON 4

einzuloggen, um das noch ein bißchen aufzupeppen.:lol:

selbstverständlich 'kann' man/frau seinen/ihren beitrag/beiträge 'löschen' - nur im zusammenhang, daß ein anderer 'user' einen beitrag mit einem 'zitat' von einem 'gelöschten' beitrag erstellt - könnte man/frau als unglücklich bezeichenen, weil 'andere' user insofern nicht eineindeutig beurteilen können, wie dieses 'zitat' in zusammenhang gebracht werden kann bzw muß - oder ? :roll::lol:

was das 'mögen' angeht -> :arab: :mrgreen:

ansonsten ist der rest wie gehabt :roll::lol:

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