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Nach Housewarming Party WBK entzogen


Impulse Austria

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nein :mrgreen:

Ich beziehe mich auf Deine Aussage (siehe oben) und dort entfernst Du Dich von dem 'Fall' (der sich ereignet hat) und eröffnest einen ganz anderen 'Sachverhalt' - in Deiner Aussage ist die Rede von "will" etwas machen und nicht 'hat' etwas gemacht - würdest Du wie folgt schreiben:

"Der Schluß, daß jemand, der ohne lange Fragen dem (vermeintlichen) Nachbarn auf's Maul haut, möglicherweise auch ruck-zuck losballert, ist durchaus naheliegend."

dann währe alles klar :thumbs:

Könntest Du bitte den roten Faden wieder aufnehmen?

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Könntest Du bitte den roten Faden wieder aufnehmen?

man sollte wissen, daß ich es mit der farbe 'rot' nicht so habe :mrgreen:

was aber die eigentliche frage angeht, so zeigt sich, daß hier eine 'diskrepanz' bei der wahrnehmung und der unterscheidung zwischen 'gegenwart/ abgeschloßene gegenwart' und 'einer möglichen zukunpft' liegt -- es geht mir nur um die vom user karaya gemachte aussage - die ich so als bedenklich erachte, wobei es nur um ein wort ("will") geht, würde man dieses abändern (so wie ich es u.a. vorgeschlagen habe - siehe oben) dann währe der konsenz gefunden - aber das scheint nicht gewollt zu sein - oder ? :roll:

---

'alles wird gut' :grim:

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Wenn das so weiter geht.. dann schliessen wir den Thread, SC.

Du machst hier aus allgemeinem Konsens eine Wortklauberei, die zu lesen - für andere Leser nichts als mühsam ist.

Wir sind hier keine Wortklauberdeponie, und wenn Du Dich nicht einfügen kannst, SC, dann hör auf!

Karaya hat Dir bereits geantwortet. Hätte er weitere Antworten schreiben wollen, hätte er dies auch getan. Er hat es aber nicht getan, und was soll Dir das jetzt sagen?

Er ist an einer weiteren Auseinandersetzung über hat oder will nicht interessiert und sieht es auch nicht als notwendig!

Wenn Du juristische Wortklaubereien machen willst, dann tue es auf einer der zahlreichen Meetings, die auch Land auf Land ab stattfinden. Das eine oder andere Mal ist sicher auch Karaya dabei und wie ich ihn kenne, wird er dir dies gerne auseinandersetzen.

Ansonsten verschone uns bitte mit derartigen Wortspielereien. Sie sind lediglich ermüdend!

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Also ich finde das (die Mischung von Jura und Grammatik ("nicht vollendete Zukunft" oder wie das hieß)) in mentaler Hinsicht z.T. durchaus herausfordernd, hält den Geist etwas wach.

Falls ich mal vor Gericht stehen sollte, weiß ich schon, welche Spezialisten ich als meine Verteidiger engagiere. Wenn die dann beim Schlußwort miteinander einen verbalen Disput beginnen, sind Staatsanwalt und Richter spätestens nach 10 Minuten kirre/gaga und schmeißen uns alle raus. :lol::lol:

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will auchnochmal kurz meinen Senf dazu geben,

egal wer an der Tür läutet,die Tür wurde aufgemacht, ich hoffe von innen,

vieleicht wurde aber die Tür mit Hilfe oder durch dessen Drängen durch die Beamten von außen geöffnet, dazu steht nichts da.

Vieleicht wollte der vermeintliche Täter nur einen Angriff von außen verhindern und hat "zu seinem Recht" in Notwehr gehandelt, als die Polizei und der Nachbar gemeinsam in seine Wohnung eindringen wollten.

Ok , die Polizei vertritt hoheitliche Rechte, aber warum war der Nachbar (Anzeigeerstatter) mit vor Ort, sagt sich mir als Nichtjurist, ein Fehler der örtlichen Polizei, zwei Kampfhähne läßt man am Besten sich nicht konfrontieren, Entspannung, statt Eskalation.

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  • 3 years later...

Die RPG-22 wurde erstmals 1985 ausgeliefert. Es ist ein einfaches Panzerabwehrrohr, das vor dem Einsatz auseinander gezogen werden muß. Das innere Rohr besteht aus Aluminium und das äußere aus GFK. Die Waffe ist als Wegwerfwaffe konzipiert und einfach in Handhabung und Konstruktion. Es wird ein einfaches Klappvisier verwendet. Die Waffe ist percussionsgestartet.

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Technische Daten:

Hersteller:

Typ: Panzerabwehrrohr

Rohr-Kaliber: 73 mm

Geschoß-Kaliber:

Rohrlänge: 78,5 cm für Transport, 85 cm ausgezogen

Gesamtlänge:

Mündungsgeschwindigkeit: 133 m/s dann 300 m/s

Kadenz: -

Reichweite effektiv / maximal: 150 bis 200 m

Durchschlag: 400 mm

Gewicht: 2,8 kg

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