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#DEGunban am 20.02.2020 in Kraft getreten


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Am 20.02.2020 ist die Dritte Waffengesetzänderung in Kraft getreten. Vier Änderungen werden sofort gültig, der Rest tritt erst am 1. September 2020 in Kraft.

  1. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition kaufen – es ist kein Voreintrag mehr notwendig
  2. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Nachsichtvorsatz- und -aufsatzgeräte kaufen (bitte die weiter bestehenden Verbote berücksichtigen in Bezug auf IR-Aufheller) und das Gewerbe diese auch montieren und einschießen.
  3. Ab sofort werden Verfassungsschutzämter bei den Überprüfungen von Zuverlässigkeit einbezogen.
  4. Ab sofort gilt die Mengenbegrenzung der Gelben WBK auf 10 Waffen.

Alle Anzeigenpflichten beginnen am 01.09.2020

Altbesitzer müssen bis 1. September 2021 anzeigen, was sie am 20. Februar 2020 besaßen und dann registrierpflichtig wird bzw. was sie am 13. Juni 2017 besaßen und nun verboten wird. Die Hersteller und Händler müssen bis zum 1. März ihre Bestände melden, die sie am 01.09.2020 hatten.

Den Text der Änderungen (mit den Daten) findet man hier im Bundesgesetzblatt. 

Demnächst wird man das geänderte Gesetz hier im Internet finden. In der Zwischenzeit kann man es (ohne absolute Daten) bei uns (ohne Gewähr) lesen.

Gesetz mit vielen Fehlern

Da das Bundesinnenministerium auf einen “runden Expertentisch” verzichtet hatte und die “öffentliche Anhörung der Sachverständigen” als Propagandashow – wie bereits 2003 und 2009 – ansah, ohne einen einzigen Rat daraus umzusetzen, ist das gerade eben verabschiedete Gesetz – wie auch schon in der Vergangenheit – mit etlichen Fehlern behaftet.

Verbot der vollautomatischen Airsofts soll aufgehoben werden

Durch die vom Bundesrat eingebrachte und erst einen Tag vor der Verabschiedung veröffentlichte Änderung zu den Airsofts unter 0,5 Joule würde es am 1. September 2020 zu einem Totalverbot von Spielzeugwaffen gekommen, sofern sie vollautomatisch sind. Zudem würde der Zugang für Minderjährige ab 14 Jahren ab diesem Tag verboten werden.

Da der Gesetzgeber dies gar nicht beabsichtigt hatte, soll nun eine Ausnahme dieses Verbots in einem anderen Gesetz verabschiedet werden, das vor dem 1. September 2020 in Kraft treten soll. Angeblich soll dies im THW-Gesetz geschehen, dessen zweite Änderung gerade diskutiert wird. Wir wissen nicht, was Airsoft mit Katastrophenschutz zu tun hat. Wir fänden es aber cool, wenn jeder Minderjährige mit Airsoftwaffe künftig als ehrenamtlicher Katastrophenschützer einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leistet.

Werden Jäger kriminalisiert?

Da die Regelabfrage beim Verfassungsschutz sofort – und nicht erst in einem halben Jahr – in Kraft tritt und mindestens ein Drittel der über 350.000 Jagdscheine am 31.03.2020 auslaufen, ist es höchstwahrscheinlich, dass nicht alle Jäger ihre Verlängerung pünktlich erhalten.

Jagderleben schreibt, dass aktuell die Unteren Jagdbehörden in Hessen keine Jagdscheine verlängern, da “noch nicht abschießend geklärt sei, wie mit der Neuregelung umgegangen wird.” 

Wird der Jagdschein nicht pünktlich verlängert, werden die Jäger zu kriminellen Waffen- und Munitionsbesitzern, da Deutschland als einziger EU-Staat den Besitz – nicht nur die Jagdausübung und den Neuerwerb – an einen gültigen Jagdschein gekoppelt hat.

Bisher weiß niemand, wie die Regelabfrage beim Verfassungsschutz praktisch umgesetzt wird. Katja Triebels Hinweis, doch mal bei denjenigen nachzufragen, die solch eine Regelabfrage für das Bewachungsgewerbe bereits seit Juni 2019 umsetzen müssen, wird anscheinend ignoriert. Beim BAFA gibt es bereits so ein Bewacher-Register mit Schnittstelle zum Verfassungsschutz. Vielleicht finden die Behörden ja noch bis 30.03.20 einen Weg, diese Schnittstelle für Waffenbehörden zu kopieren.

Bisher war es uns nicht möglich, zu erfahren, welche Art von Daten der Verfassungsschutz diesem Bewacher-Register zur Verfügung stellt. Falls jemand dazu Informationen hat, möge man Kontakt mit uns aufnehmen.

VDB sammelt Fragen

Da das Gesetz gar nicht mehr verständlich ist, sammelt der VDB Fragen. Ihr könnt eure Fragen als Kommentar stellen und wir werden diese dann gebündelt weitergeben.

Eine Frage hat sich schon geklärt: Wechselsysteme und – läufe im gleichen oder kleineren Kaliber sind auch für Langwaffen bedürfnisfrei für WBK-Inhaber, wenn auch eintragungspflichtig. Es gibt hier keinen Unterschied zu den Bestimmungen für Kurzwaffen.

Magazinverbot

Im Vertrauen darauf, dass die EU Feuerwaffenrichtilinie umgesetzt wird und anhand der Aussagen der Polizeigewerkschaften, dass größere Magazine keine Risiko aufweisen, mit dem ein nationaler Alleingang zu beweisen wäre, müsste aus dem Verbot von Magazinen und Magazingehäusen (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3, 1.2.4.4 und 1.2.4.5) eine Erlaubnispflicht – analog zu Munition –  werden oder allen Sportschützen, die passende Waffen dazu besitzen bzw. erwerben wollen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 zum Besitz und Neuerwerb erteilt werden, wie in Österreich u.a. EU-Staaten.

Wir werden selber oder andere unterstützen, die gegen dieses Verbot vor Gericht klagen.

Sammelkonto für Gerichtsklagen

Wir haben uns entschlossen, ein Sammelkonto für Gerichtsklagen einzurichten. Die eingegangenen Gelder werden – im Gegensatz zum letzten Spendenaufruf – nicht für eine spezielle Klage, sondern generell für waffenrechtlich relevante Klagen genutzt. Dies kann eine Klage von uns sein oder auch für eine Klage, die jemand anderes eingereicht hat.

Sobald das Konto errichtet wird, werden wir hierzu einen Newsletter versenden. Wer bereits jetzt für diesen Zweck Geld spenden will, muss das mit Überweisung tun (nicht mit Paypal) und im Verwendungszweck “Gerichtsklagen” eintragen. Dann können wir später diese Zahlungseingänge auf das Klagekonto überweisen.

 

 

 

Der Beitrag #DEGunban am 20.02.2020 in Kraft getreten erschien zuerst auf German Rifle Association.

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