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#Hanau: Behörde hätte Waffen einziehen können


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Gastbeitrag von Dr. med. Frank Härtel, Facharzt für Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie

11 Tote in Hanau sind 11 zu viel.

Eine schreckliche Tat, die zu verhindern war!

Warum, fragen Sie? Nach den vorliegenden Erkenntnissen war der Täter unzweifelhaft an paranoider Schizophrenie erkrankt, die bei ihm ein systematisiertes, ständig weitergebautes Wahngebäude erzeugte, dass verschiedene abstruse politische Versatzstücke, auch mit rassistischer Färbung, einbaute und wahntypisch unkorrigierbare Festigkeit hatte. Das aber ist eine schwere psychische Krankheit und keine politische Boshaftigkeit, wie in der aktuellen Erregung unterstellt. Solche Kranke werden für ihre Straftaten vor Gericht kommen und nach Anwendung des § 20 StGB wegen ihrer Schuldunfähigkeit in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Dauerhaft, wenn sie ihre Taten überleben!

Es gab 3 versäumte Chancen das eingetretene schreckliche Ende zu verhindern. 2002, 2003 und 2019 versuchte der spätere Täter an verschiedenen Dienststellen der Polizei Strafanzeigen anzubringen, deren Inhalt den Weiterbau des Wahngebäudes beweist. Er wurde weggeschickt, niemand kam auf die Idee, er könne über eine Waffenbesitzkarte und Waffen verfügen. Der Fehler liegt also auf Behördenseite.

Die vorhandene Gefahr wurde nicht erkannt, Lehren aus den vorangehenden massiven Taten z.B. gegen die Herren Schäuble und Lafontaine nicht gezogen und entsprechende Schritte zur Abwendung des Unheils eingeleitet. Psychische Krankheit schließt Waffenbesitz nachdrücklich aus. Das ist schon lange Rechtsgrundlage im Waffengesetz. Es nützt nur nichts, wenn man vor abstrusen Neuerungen im Waffenrecht alte und bewährte Grundlagen missachtet.

Nochmal, dieser schreckliche Massenmord wäre noch 2019 durch Entzug von WBK und Waffen zu verhindern gewesen.

Die Politik kann sich dabei die Hände nicht in Unschuld waschen. Sie hat die Polizei ausgezehrt, dass nicht mehr gründlich gearbeitet werden kann. Weiter unterstellt sie psychisch Kranken einen Freiheitsanspruch, dem diese krankheitsbedingt nicht entsprechen können, was aber in der alltäglichen Polizeiarbeit zu schaumgebremstem Handeln gegenüber auffälligen Kranken führt.

Dass die Politik diese Fehler im Angesicht eines solchen Massenmordes für ihre Zwecke zu benutzen sucht, das ist mindestens scheinheilig und schäbig dazu. Auch steht zu befürchten, dass trotz der Behördenfehler wieder gegen gesetzestreue, gesunde Schützen neue unsinnige Verschärfungen des Waffenrechtes ins Auge gefasst werden. 

Dr. Frank Härtel                                                                                                            
Zwickau, den 21.2.2020

Dr. med. Frank Härtel war von 1990 bis 2010 Chefarzt des ASKLEPIOS-Fachklinikums Wiesen, eines der führenden sächsischen Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied in einem Sportschützenverein und der Sächsischen Landesärztekammer.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Der Beitrag #Hanau Politischer Missbrauch eines psychisch Kranken erschien zuerst auf German Rifle Association.

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23.02.2020 (GRA) Menden

Um Attentate wie in Hanau zu verhindern, wird keine Verschärfung im Waffenrecht benötigt. Das Gesetz müsste von den Behörden nur angewendet werden. Psychische Krankheit schließt Waffenbesitz schon seit Jahren klar aus. Seit November 2019 hatten die Behörden Kenntnis.

Verbrechen

Der mutmaßliche Attentäter in Hanau hatte im November 2019 Anzeige bei der Generalbundesanwaltschaft gegen eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“ gestellt. Da die Behörde kein Ermittlungsverfahren einleitete, “habe die Generalbundesanwaltschaft aber keinen Zugriff auf das Waffenregister.“

Die soziale Kontrolle im realen Leben funktionierte nicht. Das Elternhaus übte diese nicht aus. Im Schützenverein war der Täter nicht auffällig. Die soziale Kontrolle in der virtuellen Welt fehlte komplett, da es nicht genügend Cybercops gibt.

Terrorismusforscher Peter Neumann (Morgenpost):

„In diesen virtuellen Räumen müssen die Sicherheitsbehörden genauso präsent sein wie in real existierenden Räumen.“ Bei den Islamisten hätten die Sicherheitsbehörden das gut in den Griff bekommen, so Neumann. „In der rechtsextremen Szene fangen wir gerade erst damit an. Das muss deutlich besser werden.“

Statt Geld in mehr Polizeipräsenz in der virtuellen Welt zu stecken, wurden in den letzten Jahren Millionen in ein Waffenregister investiert und Regelabfragen beim Verfassungsschutz eingeführt. Beide Maßnahmen haben Hanau und Halle nicht verhindert. Auch der neue Vorschlag des Bundesinnenministers nach medizinischen Gutachten für Waffenbesitzer hätte das Attentat in Halle nicht verhindert.

Da Waffenbesitz Verbrechen verhindern kann, sollte der Waffenerwerb für bedrohte Bürger erleichtert werden.

 

Hintergrundinformationen:

Berliner Morgenpost: Hätte die Bluttat von Hanau verhindert werden können?

ZEIT: Attentäter von Halle: Gefährliche Verlierer

Salon: How the internet spawned 21st-century fascism

T-Online: Experte: “Dann wären seine Waffen sofort einkassiert worden”

Legal Tribune Online: Bür­ger­meister klagt auf Bewaff­nung

BDS – Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.: Stellungnahme zur abscheulichen Mordtat von Hanau 

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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