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#DEGunban – Fragen, Antworten und Klagen


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Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat am 28. Februar 2020 gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) ein Frage-Antwort-Papier veröffentlicht und darin 26 Antworten auf die wichtigsten Fragen gegeben. Das BKA hat zeitgleich einen Leitfaden für wesentliche Teile veröffentlicht, der die letzte Frage des Papiers gründlicher beantwortet.

Frage-Antwort-Papier

Fragen

Quelle: Pixabay

Auch wenn sich das Frage-Antwort-Papier vom DJV und FWR speziell an Jäger richtet, gelten viele der 26 Antworten auch für andere Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen. 

Die Schwerpunkte des Papiers sind:

  • Schalldämpfer und Nachtzieltechnik für Jäger,
  • Magazine,
  • Zuverlässigkeit,
  • Waffenverbotszonen und
  • wesentliche Teile.

Das Papier ist online aufrufbar und kann auch als PDF (180 KB) heruntergeladen werden. 

Leider müssen sich die Besitzer von Deko-, Salut- und Airsoftwaffen noch etwas gedulden, bis deren Fragen beantwortet werden. Es ist aber abzusehen, dass der grobe Fehler für die Airsoftwaffen unter 0,5 Joule noch vor dem 1. September 2020 behoben wird.

Meldepflichten

Ab 1. September 2020 tritt das Gesetz in Bezug auf Magazine und wesentliche Teile in Kraft. Dann hat man ein Jahr lang Zeit, seinen Altbesitz anzumelden oder eine Ausnahmegenehmigung beim BKA nach § 40 zu beantragen. Bitte nicht vor dem 1. September versuchen, den Altbesitz anzuzeigen. Die Behörden sind bereits jetzt schon wegen der Regelabfrage überfordert.

Die Antwort im DJV-FWR-Papier zu den Magazinen ist erstaunlich: alte Magazine sind nicht verboten und brauchen keine besondere Aufbewahrung; neue mit § 40 erworbene Magazine gelten jedoch als verboten mit dem gesamten Rattenschwanz von Aufbewahrung und Transport. Dazu kommt noch, dass das BKA Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilt.

Gerichtsklagen

Diese Regelung zu Magazinen ist nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie konform für Museen, Sammler und Sicherheitsunternehmen. Sie verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie für Sportschützen. Die EU hat explizit Auflagen vorgegeben, bei deren Erfüllung alte und neue Sportschützen diese Magazine erwerben und nutzen dürfen. Die jetzige Regelung verstößt gegen die Richtlinie, weswegen die GRA Klagen unterstützen wird bzw. Mitglieder der GRA selber dagegen klagen werden. Sie verstößt auch gegen das Rückwirkungsverbot.

Wer diese Klage unterstützen möchte, kann auf unser neues “Klage-Konto” seinen Obolus überweisen (DE84 1009 0000 2780 4910 11). Diesmal wird nicht für eine einzige Klage gesammelt, sondern generell für waffenrechtlich relevante Klagen. So können wir wichtige Klagen finanziell unterstützen.

Wesentliche Teile

Die GRA wurde gestern informiert, dass das BKA einen ersten Leitfaden für die wesentlichen Teile veröffentlicht hat. Diesen Leitfaden kann man downloaden (PDF 5 MB). In Bezug auf Revolver ist er klar verständlich, bei Pistolen wird es schon etwas kniffliger und bei Repetierwaffen fehlen noch die modularen Waffen aus Isny als Beispiele. Bei halbautomatischen Waffen wird es sehr kompliziert. Es ist zu vermuten, dass jede Waffenbehörde damit überfordert ist. Dort arbeiten Verwaltungsangestellte und keine Waffenexperten. 

Meldepflichtig ab 1. September 2020 werden die neuen wesentlichen Teile, falls sie als Einzelteil erworben wurden. Niemand muss Teile melden, die man als komplette Waffe erworben hat. Der Leitfaden macht klar, dass Magazin-Abzugsgruppen bei Repetierern keine wesentlichen Teile sind. Auch deren Wechselschäfte ohne Gehäuse werden nicht wesentlich. Alle weiteren offenen Fragen werden sicherlich bis September geklärt werden. Aktuell war es dringend erforderlich darauf hinzuweisen, welche neuen wesentlichen Teile als verboten gelten werden.

Bitte schreibt Fragen zu wesentlichen Teilen, die nicht im Leitfaden geklärt werden, als Kommentar.

Zum Nachlesen:

Der Jagdverband hat auch Synopsen der Novelle veröffentlicht. Diese sind – wie unsere Lesefassung – ohne Gewähr:

Teaser-Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Der Beitrag #DEGunban – Fragen, Antworten und Klagen erschien zuerst auf German Rifle Association.

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