Jägermeister Posted March 7, 2020 at 10:47 AM Share Posted March 7, 2020 at 10:47 AM Zitat Das aktuell verkündete neue Waffengesetz wirft noch viele Fragen auf. Zusammen mit dem Deutschen Jagdverband hat das Forum Waffenrecht versucht, einige Fragen zu sammeln und zu beantworten. https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/das-neue-waffenrecht-fragen-und-antworten/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=c766f648808227d26905968cb17d5a93 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted March 7, 2020 at 12:13 PM Share Posted March 7, 2020 at 12:13 PM (edited) vor einer Stunde, Jägermeister sagte: https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/das-neue-waffenrecht-fragen-und-antworten/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=c766f648808227d26905968cb17d5a93 Wie ist denn das zu verstehen oder besser juristisch klar zu interpretieren:-snip-> "Ändert sich etwas am Maßstab der Unzuverlässigkeit? Die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen, jedoch nicht verbotenen Parteien, kann künftig zur Regelunzuverlässigkeit führen." <-snip- Verstehe ich das richtig - die Partei ist also zugelassen und bei Regional-/Landtags-/Bundestagswahlen auf der Liste wählbar - trotzdem kann man, wenn man in dieser Partei Mitglied ist, als unzuverlässig eingestuft werden ? Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ? Ich dachte immer, das Parteien die verfassungsfeindlich sind zuerst verboten werden müssen und somit auch nicht legal wählbar sind. Wer kann mich erleuchten bitte. Edited March 7, 2020 at 12:15 PM by rayman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 7, 2020 at 12:22 PM Author Share Posted March 7, 2020 at 12:22 PM vor 7 Minuten, rayman sagte: Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ? Die Machthaber. Aktuell also Linksgrüne inklusive Mutti. Betreffen tut dies derzeit nur die NPD und Reichsbürger. Die AfD wird bei weiteren Wahlerfolgen auch auf der Liste stehen. Deswegen empfiehlt sich keinerlei politisches Engagement außerhalb des Systembreis, wenn man nicht auf Repressionen steht. So wie ich zum Beispiel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 7, 2020 at 12:52 PM Share Posted March 7, 2020 at 12:52 PM vor einer Stunde, rayman sagte: Verstehe ich das richtig - die Partei ist also zugelassen und bei Regional-/Landtags-/Bundestagswahlen auf der Liste wählbar - trotzdem kann man, wenn man in dieser Partei Mitglied ist, als unzuverlässig eingestuft werden ? Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ? Das hat was mit dem Urteilsspruch des BVerfG zu tun. Sinngemäß haben die ausgeführt, daß die Partei verfassungsfeindlich ist und verboten werden könnte, auf Grund ihrer geringen Bedeutung hat man aber von einem Verbot (zunächst) abgesehen. Die Partei ist quasi "verboten", das Verbot wurde aber noch nicht ausgesprochen; vermutlich hat man dabei auch im Hinterkopf gehabt, daß sich nach dem Verbot nur eine neue Partei gegründet hätte und das eine Endlosspirale werden würde. Man hätte also die ganzen V-Leute wieder neu einschleusen müssen usw. usw. Also läßt man liebere den "kleinen Krauter" vor sich hindümpeln und hat ihn unter Kontrolle - die bei einem Verbot durchaaus entgleiten könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 7, 2020 at 01:17 PM Author Share Posted March 7, 2020 at 01:17 PM Also juristisch gesehen halbschwanger. Eine Sensation in einem sogenannten Rechtsstaat. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted March 7, 2020 at 07:31 PM Share Posted March 7, 2020 at 07:31 PM vor 6 Stunden, Jägermeister sagte: Also juristisch gesehen halbschwanger. Eine Sensation in einem sogenannten Rechtsstaat. " halbschwanger" also so wie : <ein fetter Vogel ist die Gans, der "heilige Geist" kanns ohne Schwanz> Link to comment Share on other sites More sharing options...
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