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Das neue Waffenrecht - Fragen und Antworten


Jägermeister

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Zitat

Das aktuell verkündete neue Waffengesetz wirft noch viele Fragen auf. Zusammen mit dem Deutschen Jagdverband hat das Forum Waffenrecht versucht, einige Fragen zu sammeln und zu beantworten.

https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/das-neue-waffenrecht-fragen-und-antworten/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=c766f648808227d26905968cb17d5a93

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vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

Wie ist denn das zu verstehen oder besser juristisch klar zu interpretieren:
-snip->
"Ändert sich etwas am Maßstab der Unzuverlässigkeit?

Die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen, jedoch nicht verbotenen Parteien, kann künftig zur Regelunzuverlässigkeit führen."
<-snip-

Verstehe ich das richtig - die Partei ist also zugelassen und bei Regional-/Landtags-/Bundestagswahlen auf der Liste wählbar - trotzdem kann man, wenn man in dieser Partei Mitglied ist, als unzuverlässig eingestuft werden ?
Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ?

Ich dachte immer, das Parteien die verfassungsfeindlich sind zuerst verboten werden müssen und somit auch nicht legal wählbar sind.
Wer kann mich erleuchten bitte.

Edited by rayman
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vor 7 Minuten, rayman sagte:

Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ?

Die Machthaber. Aktuell also Linksgrüne inklusive Mutti. Betreffen tut dies derzeit nur die NPD und Reichsbürger. Die AfD wird bei weiteren Wahlerfolgen auch auf der Liste stehen. Deswegen empfiehlt sich keinerlei politisches Engagement außerhalb des Systembreis, wenn man nicht auf Repressionen steht. So wie ich zum Beispiel.

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vor einer Stunde, rayman sagte:

Verstehe ich das richtig - die Partei ist also zugelassen und bei Regional-/Landtags-/Bundestagswahlen auf der Liste wählbar - trotzdem kann man, wenn man in dieser Partei Mitglied ist, als unzuverlässig eingestuft werden ?
Wer genau legt denn rechtsverbindlich fest wann eine zugelassene (!!) Partei verfassungsfeindlich ist ?

Das hat was mit dem Urteilsspruch des BVerfG zu tun. Sinngemäß haben die ausgeführt, daß die Partei verfassungsfeindlich ist und verboten werden könnte, auf Grund ihrer geringen Bedeutung hat man aber von einem Verbot (zunächst) abgesehen.

Die Partei ist quasi "verboten", das Verbot wurde aber noch nicht ausgesprochen; vermutlich hat man dabei auch im Hinterkopf gehabt, daß sich nach dem Verbot nur eine neue Partei gegründet hätte und das eine Endlosspirale werden würde. Man hätte also die ganzen V-Leute wieder neu einschleusen müssen usw. usw. Also läßt man liebere den "kleinen Krauter" vor sich hindümpeln und hat ihn unter Kontrolle - die bei einem Verbot durchaaus entgleiten könnte.

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