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§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB – Schwerer Raub; hier: Schreckschusspistole, Waffenbegriff.


Jägermeister

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Zitat

Eine geladene Schreckschusspistole unterfällt nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorn aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen; die Feststellung einer Ladung mit „Knallpatronen“ reicht dazu nicht aus. (BGH, Beschl. v. 10.5.2017 – 4 StR 167/17)

https://www.kriminalpolizei.de/startseite/news-detailansicht/artikel/strafrechtliche-rechtsprechungsuebersicht-34-1.html

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Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

 
Zitat
1.
der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden

Kreativ sein und stattdessen einfach auf den b, abstellen. Die Schreckschuss war als Drohmittel gedacht und fertig ist...

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Just now, Doom sagte:

Wenn ich mit etwas bedroht werde, dass für mich wie eine echte Waffe aussieht (z.B. Nachts in einer dunklen Strasse), aber nur Soft-air ist, dann sollte b) aber auch genügen um daraus einen schweren Raub zu machen.

Damit meine ich nicht, dass die Dinger dann als Waffe im Waffengesetz gelten sollten.

Ja, das ist zusammen mit Fesseln, Klebeband und anderem Schabernack im b erfasst.

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vor 2 Stunden, rennstädter sagte:

Gefährliche Gegenstände - es sind schon Leute wegen schweren Raubes verurteilt worden die bei einen Ladendiebstahl ein Taschenmesser einstecken hatten, ohne es zubenutzen.

Gruß Rennstädter 

Zitat
 

§ 244
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

  1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter
    a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

Eher der Diebstahl mit Waffen, weil man für den schweren Raub als Grunddelikt schon den Raub braucht, also zumindest ne Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt.

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