Kampfhamster Posted August 17, 2003 at 06:39 PM Share Posted August 17, 2003 at 06:39 PM Nachdem nun das neue Waffengesetz eingeführt wurde und dieses doch nicht wirklich den Wünschen der Betroffenen entsprichen werfe ich mal die Frage in den Raum: Wie sollte das Deutsche Waffengesetz konkret sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
dynamite Posted August 17, 2003 at 06:42 PM Share Posted August 17, 2003 at 06:42 PM Am besten gar kein Waffengesetz... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted August 17, 2003 at 07:07 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:07 PM Zu allererst sollte das verfluchte Bedürfnisprinzip abgeschafft werden. Danach die meisten Verordnungsermächtigungen im WaffG, die die Autonomie des Schiesssports bedrohen. Weiterhin sollten alle halbautomatischen Waffen aus dem KWKG herausgenommen werden. Sammler sollten mit Ausnahmegenehmigung auch vollautomatische waffen erwerben dürfen. Dann sähe die Sache schon wesentlich freundlicher aus. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einstein Posted August 17, 2003 at 07:12 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:12 PM Ich finde das Waffengesetz so wie es ist schon OK! Bedürfnis hin oder her, vielleicht sollten hier noch ein paar Lockerungen vorgenommen werden. Diesen Mist mit den Beitler Waffen sollte man verbieten! Ohne Sinn und Verstand das Ganze! Spielzeugwaffen sollten als solche farblich gekennzeichnet sein! Gruß E Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted August 17, 2003 at 07:15 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:15 PM Öha, die "Reichssportkammer" ähhh Verzeihung, das Bundesverwaltungsamt, das nach Gutdünken über Schießsportordnungen beschließen kann, findest Du gut??? Da sag' ich lieber nix weiter dazu!!! :evil: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einstein Posted August 17, 2003 at 07:22 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:22 PM Lieber Hollopoint, natürlich finde ich alle Beschränkungen und Zensur durch Dritte mehr als verwerflich! Aber, du mußt das ganze von zwei Seiten aus sehen, auf der einen Seite die Behörden und auf der anderen Seite die legalen Waffenbesitzer, da eine Lösung zu finden ist alles andere als einfach! Wer schon einmal hinter die Kulissen einer Waffenrechtsbehörde schauen konnte, und das sind hier sicherllich die wenigsten, der weiß was ich meine. US Verhältnisse lehne ich persönlich in Deutschland ab und habe auch was dagegen, wenn hier jeder Depp mit einem Ballermann rumrennt oder sich eine Waffe kaufen kann! Wir werden hier nicht den Stein der Weisen finden und auch ein DTS hat sicherlich Recht, dass im WaffG sicherlich noch eine Menge zu verbessern gibt. Gruß E Link to comment Share on other sites More sharing options...
promillo Posted August 17, 2003 at 07:30 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:30 PM Und wenn wir doch eins brauchen, dann koennte es so aussehen: 1. Beduerfnisnachweis weg. Nicht der Staat hat mich nach meinem Beduerfnis zu fragen, sondern ich alleine entscheide als muendiger, unbescholtener und sachkundiger Buerger, ob ich eine Waffe will. 2. WBK-Vielfalt weg. Keine Unterscheidnug zwischen einzelnen Schusswaffenarten, Kalibern oder Ladevorrichtungen. Besitzerlaubnis auch fuer Vollautomaten, Einschraenkungen im Bereich des Fuehrens akzeptabel. Keine Mengenbegrenzungen. 3. Sachkundenachweis und Vorstrafenfreiheit als Voraussetzung zum Besitz von Waffen (Analog zu 1) und zum Fuehren der Waffen im befriedeten Besitz. 4. Waffenfuehrerschein als Voraussetzung zum Fuehren von Schusswaffen in der Oeffentlichkeit fuer jeden, der Sachkundig und Zuverlaessig ist. Damit verbunden besonderes Training im Verteidigungssschiessen, Notwehrrecht, Konfliktloesungspsychologie, etc. 5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund. 6. Schwachsinnsverbote wie Wurfsterne, diverse Messer u.v.m. ersatzlos streichen. Verbot des sog. Verteidigungsschiessens ersatzlos streichen. 7. Beibehaltung der Regelungen im Bereich freie Waffe (ab 18 Jahre frei erhaeltlich, ohne weitere Nachweise) Freies Fuehren von Schreckschusswaffen ab 18, wie vor dem 1.4.2003. Weg mit dem unsinnigen "kleinen Waffenschein". 8.Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition im Safe, Stufe A. Gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition im B-Safe erlaubt, oder "am Mann" (Analog Punkt 3). Aufbewahrungsausnahmen fuer Waffensammler. 9. Strafen fuer Waffenmissbrauch konsequent anwenden, Verbrecher wegsperren. 10. Paintballmarkierer, Softairspielzeuge und anderes Spielzeug, bzw Dekowaffen, sind frei, duerfen frei gefuehrt werden und unterliegen nicht dem WaffG. Je nach Verletzungsrisiko Abstufungen im Mindestalter denkbar (Ab 12, ab 14, ab 18 J.) 11. Abkehr von der Praemisse "Moeglichst wenig Waffen ins Volk", hin zur Praemisse "Gesetzestreue Buerger haben ein Recht auf Waffenbesitz". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted August 17, 2003 at 07:35 PM Share Posted August 17, 2003 at 07:35 PM Nicht zu vergessen ein verfassungsmäßig garantiertes Recht unbescholtener Bürger auf Waffenbesitz! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader Posted August 17, 2003 at 11:47 PM Share Posted August 17, 2003 at 11:47 PM Hallo erstmal Also ich bin entsetzt. Ihr seit alle Anarchisten. Wer seinem Staat wirklich vertraut, der braucht keine Waffen. bis dann also Reloader Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 07:12 AM Share Posted August 18, 2003 at 07:12 AM Und wenn wir doch eins brauchen, dann koennte es so aussehen: 1. Beduerfnisnachweis weg. Nicht der Staat hat mich nach meinem Beduerfnis zu fragen, sondern ich alleine entscheide als muendiger, unbescholtener und sachkundiger Buerger, ob ich eine Waffe will. 2. WBK-Vielfalt weg. Keine Unterscheidnug zwischen einzelnen Schusswaffenarten, Kalibern oder Ladevorrichtungen. Besitzerlaubnis auch fuer Vollautomaten, Einschraenkungen im Bereich des Fuehrens akzeptabel. Keine Mengenbegrenzungen. 3. Sachkundenachweis und Vorstrafenfreiheit als Voraussetzung zum Besitz von Waffen (Analog zu 1) und zum Fuehren der Waffen im befriedeten Besitz. 4. Waffenfuehrerschein als Voraussetzung zum Fuehren von Schusswaffen in der Oeffentlichkeit fuer jeden, der Sachkundig und Zuverlaessig ist. Damit verbunden besonderes Training im Verteidigungssschiessen, Notwehrrecht, Konfliktloesungspsychologie, etc. 5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund. 6. Schwachsinnsverbote wie Wurfsterne, diverse Messer u.v.m. ersatzlos streichen. Verbot des sog. Verteidigungsschiessens ersatzlos streichen. 7. Beibehaltung der Regelungen im Bereich freie Waffe (ab 18 Jahre frei erhaeltlich, ohne weitere Nachweise) Freies Fuehren von Schreckschusswaffen ab 18, wie vor dem 1.4.2003. Weg mit dem unsinnigen "kleinen Waffenschein". 8.Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition im Safe, Stufe A. Gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition im B-Safe erlaubt, oder "am Mann" (Analog Punkt 3). Aufbewahrungsausnahmen fuer Waffensammler. 9. Strafen fuer Waffenmissbrauch konsequent anwenden, Verbrecher wegsperren. 10. Paintballmarkierer, Softairspielzeuge und anderes Spielzeug, bzw Dekowaffen, sind frei, duerfen frei gefuehrt werden und unterliegen nicht dem WaffG. Je nach Verletzungsrisiko Abstufungen im Mindestalter denkbar (Ab 12, ab 14, ab 18 J.) 11. Abkehr von der Praemisse "Moeglichst wenig Waffen ins Volk", hin zur Praemisse "Gesetzestreue Buerger haben ein Recht auf Waffenbesitz". so etwas meinte ich das letzte mal als ich diese frage gestellt habe....prima sehr aufschlussreich promilo....hollowpoint frage wie kommt man jetzt dahin ? einstein wir sind der staat, wir sind die behoerde wir das volk und nicht anderes herum. gordon Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 07:16 AM Share Posted August 18, 2003 at 07:16 AM Hallo erstmal Also ich bin entsetzt. Ihr seit alle Anarchisten. Wer seinem Staat wirklich vertraut, der braucht keine Waffen. bis dann also Reloader ich habe in einigen kursen beigebracht bekommen das entsetzt sein gleich kommt mit nicht mehr handlungsfaehig sein. der staat vertaut den buergern nicht und du bist auch einer davon. (ich wollte dich nicht persoenlich angreifen) denen nicht vertraut wird. gordon Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 07:25 AM Share Posted August 18, 2003 at 07:25 AM Nicht zu vergessen ein verfassungsmäßig garantiertes Recht unbescholtener Bürger auf Waffenbesitz! GRUß ehre dem, dem ehre gebuehrt. prima !!! ich bin der meinung das es hier einige gibt die es auch verstanden haben das gesetze immer nur eine art spiegel sind in den sich nunsere geselschaft reflektiert... gordon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uncle Pete Posted August 18, 2003 at 07:44 AM Share Posted August 18, 2003 at 07:44 AM §1: Jeder Bürger hat das Recht auf Erwerb und Besitz von Schusswaffen und deren Munition. §2: Auf Antrag wird jedem Bürger das Recht zum Führen der rechtmässig besessenen Waffen erteilt. §3: Die Rechte aus den §§1-2 können eingeschränkt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern. Diese Gründe sind in Anhang 1 näher beschrieben. Anhang 1: §1: Gem. §3 dieses Gesetzes werden die Rechte zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen eingeschränkt, wenn die betreffenden Person 1. straffällig geworden ist, mit einer Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen, sofern sich diese Verurteilung auf ene Gewalttat bezieht, oder massgeblich Gewalt angewendet oder angedroht wurde und seit eintreten der Rechtskraft 5 Jahre noch nicht verstrichen sind. 2. ein Verfahren nach Punkt 1 anhängig ist. 3. sonstige Gründe vorliegen, nach denen anzunehmen ist, daß die betreffende Person Schusswaffen zu einer Straftat einsetzen wird. Die Beweislast liegt hierbei bei der jeweiligen Behörde. ------------------------ Eingentlich wäre es so einfach. Aber irgendwie hatten wir das Thema schon vor 2 Jahren, vor 3 Jahren, vor 4 Jahren ... Viele Grüße Uncle Pete Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted August 18, 2003 at 09:04 AM Share Posted August 18, 2003 at 09:04 AM @ uncle pete: SACHKUNDE!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Turner Posted August 18, 2003 at 10:37 AM Share Posted August 18, 2003 at 10:37 AM 5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund. Was hat das mit dem Waffengesetz zu tun? Dein Wunsch die "Zwangsverteilung" von Langwaffen in der Bundesrepublik zu steigern läßt tief blicken T. Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 11:14 AM Share Posted August 18, 2003 at 11:14 AM @ uncle pete: SACHKUNDE!!! learning by doing gordon Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted August 18, 2003 at 11:27 AM Share Posted August 18, 2003 at 11:27 AM learning by doing learning by shooting in the foot Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 06:53 PM Share Posted August 18, 2003 at 06:53 PM learning by shooting in the foot na so drastisch nun auch wieder nicht...aber from father to son oder, oder... deshalb haben die ami-waffen auch so viel eingraviertes weil es ist dein problem wie du das ding bedienst ich mache ja auch keine sachkunde fuer ne neue stereo anlage...lol Link to comment Share on other sites More sharing options...
1gordon4u Posted August 18, 2003 at 07:07 PM Share Posted August 18, 2003 at 07:07 PM learning by shooting in the foot wie waers denn mit einer ganz normalen technischen anleitung sprich gebrauchsanweisung und den hinweis diese auch zu lesen. oder machst du auch ne sachkunde wenn du dir ne' stereoanlage kaufst...man kann es auch kompliziert machen und darin sind wir ja auch sehr gut.... gordon Link to comment Share on other sites More sharing options...
promillo Posted August 18, 2003 at 07:07 PM Share Posted August 18, 2003 at 07:07 PM Sachkunde sollte schon sein. Nicht so exzessiv-buerokratisch wie nach dem akt. Waffg, man koennte ja aehnlich wie die Mofafuehrerscheine sowas auch an Schulen anbieten. Dann kommt einer vom Schuetzenverein in die Klassen und macht Kurse. Bringt auch Nachwuchs fuer den Verein. Oder beim Bund, dass die bestandene Rekrutenpruefung als Nachweis anerkannt werden muss. Aber so ein wenig wissen, was man tut und darf, sollte man bei aller Freiheit schon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted August 18, 2003 at 07:19 PM Share Posted August 18, 2003 at 07:19 PM Meine ich auch! Von mir aus soll der Sachkundetest schon anspruchsvoll sein. Vom Niveau her so, dass ihn ein normal begabter Hauptschüler schaffen kann. Leute mit einem IQ unter 90 brauchen nicht unbedingt Waffen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted August 19, 2003 at 06:43 AM Share Posted August 19, 2003 at 06:43 AM ZITAT Gordon: (...) wie waers denn mit einer ganz normalen technischen anleitung sprich gebrauchsanweisung und den hinweis diese auch zu lesen. (...) Beispiel: Für jedes (elektrische) Haushaltsgerät ist eine Bedienungsanleitung in Deutsch vorgeschrieben, auch wenn es manchmal diese sprachlichen Witzübersetzungen sind. Für meine Colt Government gab es damals keine Bedienungsanleitung auf Deutsch. Wahrscheinlich kann damit nicht so viel passieren??? Sachkunde ist nie verkehrt. Ich kenne einmal die aus meinem Schützenverein, wo es den Ausbildern vor allem darum ging, die SINNHAFTIGKEIT und BEDEUTUNG bestimmter Vorschriften und Regeln zu illustrieren. Nicht nur Paragraphen auswendig lernen, sondern verstehen, daher die Arbeit mit vielen Fallbeispielen und Situationsbeschreibungen. Unvergeßlich das Beispiel einer zerlegten "08", wo gefragt wurde, ob von diesen Einzelteilen eine Gefahr ausgehen kann. Im Kniestück war eine Platzpatrone deponiert. DAS haben wir uns gemerkt. Und dann war da noch die Sachkunde für die Reservisten, wo man auf kurze Fragen mehr oder weniger kurze Antworten auswendig lernen mußte. Punktabzug, wenn ein Wort falsch war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kampfhamster Posted August 19, 2003 at 09:09 AM Author Share Posted August 19, 2003 at 09:09 AM Das Problem mit der Sachkunde könnte so gelöst werden, dass vor erteilen eines Waffenerwerbsscheines ein praktischer Kurs besucht werden muss, bei dem die Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird. Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen. Wie sieht es denn mit den Vorschriften für die Aufbewahrung aus? Meiner Meinung nach würde folgender Satz genügen: "Der Besitzer dafür zu sorgen, dass seine Waffen vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend geschützt sind" Z.B. in meinem Fall wäre ein Panzerschrank übertrieben, da es in meinem Haushalt keine Kinder gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted August 19, 2003 at 10:41 AM Share Posted August 19, 2003 at 10:41 AM (...) Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird. Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen. Ausgerechnet. Da sind doch manchmal die größten "Hanebambel" dabei. Schulschießen und Wertungsübungen: Als wenn die das Zeugs noch nie gesehen hätten. Wobei ich kein Problem mit denen habe, die offen und ehrlich um eine kurze Einweisung bitten. Besser als diejenigen, denen dann Bedienfehler unterlaufen. Es hat manchmal wirklich Sinn, daß an JEDER Waffe eine Aufsicht steht. WaffG: Am liebsten wie in der Schweiz vor 20 Jahren. Oder heutzutage bei den Finnen (siehe neuestes visier-Heft). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kampfhamster Posted August 19, 2003 at 12:20 PM Author Share Posted August 19, 2003 at 12:20 PM Jeder Soldat und jeder Polizist hatte mal Waffenausbildung. Und wenn sich einer von denen eine Waffe privat kauft, dann denke ich mal, dass das geschieht, weil dieser persönliches Interesse daran hat. Nur schon deshalb denke ich persönlich wird er seine Kenntnisse wieder auffrischen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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