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Wie sollte das Waffengesetz aussehen?


Kampfhamster

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Zu allererst sollte das verfluchte Bedürfnisprinzip abgeschafft werden.

Danach die meisten Verordnungsermächtigungen im WaffG, die die Autonomie des Schiesssports bedrohen.

Weiterhin sollten alle halbautomatischen Waffen aus dem KWKG herausgenommen werden.

Sammler sollten mit Ausnahmegenehmigung auch vollautomatische waffen erwerben dürfen.

Dann sähe die Sache schon wesentlich freundlicher aus.

GRUß

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Lieber Hollopoint,

natürlich finde ich alle Beschränkungen und Zensur durch Dritte mehr als verwerflich!

Aber,

du mußt das ganze von zwei Seiten aus sehen, auf der einen Seite die Behörden und auf der anderen Seite die legalen Waffenbesitzer,

da eine Lösung zu finden ist alles andere als einfach!

Wer schon einmal hinter die Kulissen einer Waffenrechtsbehörde schauen konnte, und das sind hier sicherllich die wenigsten, der weiß was ich meine.

US Verhältnisse lehne ich persönlich in Deutschland ab und habe auch was dagegen, wenn hier jeder Depp mit einem Ballermann rumrennt oder sich eine Waffe kaufen kann!

Wir werden hier nicht den Stein der Weisen finden und auch ein DTS hat sicherlich Recht, dass im WaffG sicherlich noch eine Menge zu verbessern gibt.

Gruß

E

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Und wenn wir doch eins brauchen, dann koennte es so aussehen:

1. Beduerfnisnachweis weg. Nicht der Staat hat mich nach meinem Beduerfnis zu fragen, sondern ich alleine entscheide als muendiger, unbescholtener und sachkundiger Buerger, ob ich eine Waffe will.

2. WBK-Vielfalt weg. Keine Unterscheidnug zwischen einzelnen Schusswaffenarten, Kalibern oder Ladevorrichtungen. Besitzerlaubnis auch fuer Vollautomaten, Einschraenkungen im Bereich des Fuehrens akzeptabel. Keine Mengenbegrenzungen.

3. Sachkundenachweis und Vorstrafenfreiheit als Voraussetzung zum Besitz von Waffen (Analog zu 1) und zum Fuehren der Waffen im befriedeten Besitz.

4. Waffenfuehrerschein als Voraussetzung zum Fuehren von Schusswaffen in der Oeffentlichkeit fuer jeden, der Sachkundig und Zuverlaessig ist. Damit verbunden besonderes Training im Verteidigungssschiessen, Notwehrrecht, Konfliktloesungspsychologie, etc.

5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund.

6. Schwachsinnsverbote wie Wurfsterne, diverse Messer u.v.m. ersatzlos streichen. Verbot des sog. Verteidigungsschiessens ersatzlos streichen.

7. Beibehaltung der Regelungen im Bereich freie Waffe (ab 18 Jahre frei erhaeltlich, ohne weitere Nachweise)

Freies Fuehren von Schreckschusswaffen ab 18, wie vor dem 1.4.2003. Weg mit dem unsinnigen "kleinen Waffenschein".

8.Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition im Safe, Stufe A. Gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition im B-Safe erlaubt, oder "am Mann" (Analog Punkt 3). Aufbewahrungsausnahmen fuer Waffensammler.

9. Strafen fuer Waffenmissbrauch konsequent anwenden, Verbrecher wegsperren.

10. Paintballmarkierer, Softairspielzeuge und anderes Spielzeug, bzw Dekowaffen, sind frei, duerfen frei gefuehrt werden und unterliegen nicht dem WaffG. Je nach Verletzungsrisiko Abstufungen im Mindestalter denkbar (Ab 12, ab 14, ab 18 J.)

11. Abkehr von der Praemisse "Moeglichst wenig Waffen ins Volk", hin zur Praemisse "Gesetzestreue Buerger haben ein Recht auf Waffenbesitz".

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Und wenn wir doch eins brauchen, dann koennte es so aussehen:

1. Beduerfnisnachweis weg. Nicht der Staat hat mich nach meinem Beduerfnis zu fragen, sondern ich alleine entscheide als muendiger, unbescholtener und sachkundiger Buerger, ob ich eine Waffe will.

2. WBK-Vielfalt weg. Keine Unterscheidnug zwischen einzelnen Schusswaffenarten, Kalibern oder Ladevorrichtungen. Besitzerlaubnis auch fuer Vollautomaten, Einschraenkungen im Bereich des Fuehrens akzeptabel. Keine Mengenbegrenzungen.

3. Sachkundenachweis und Vorstrafenfreiheit als Voraussetzung zum Besitz von Waffen (Analog zu 1) und zum Fuehren der Waffen im befriedeten Besitz.

4. Waffenfuehrerschein als Voraussetzung zum Fuehren von Schusswaffen in der Oeffentlichkeit fuer jeden, der Sachkundig und Zuverlaessig ist. Damit verbunden besonderes Training im Verteidigungssschiessen, Notwehrrecht, Konfliktloesungspsychologie, etc.

5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund.

6. Schwachsinnsverbote wie Wurfsterne, diverse Messer u.v.m. ersatzlos streichen. Verbot des sog. Verteidigungsschiessens ersatzlos streichen.

7. Beibehaltung der Regelungen im Bereich freie Waffe (ab 18 Jahre frei erhaeltlich, ohne weitere Nachweise)

Freies Fuehren von Schreckschusswaffen ab 18, wie vor dem 1.4.2003. Weg mit dem unsinnigen "kleinen Waffenschein".

8.Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition im Safe, Stufe A. Gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition im B-Safe erlaubt, oder "am Mann" (Analog Punkt 3). Aufbewahrungsausnahmen fuer Waffensammler.

9. Strafen fuer Waffenmissbrauch konsequent anwenden, Verbrecher wegsperren.

10. Paintballmarkierer, Softairspielzeuge und anderes Spielzeug, bzw Dekowaffen, sind frei, duerfen frei gefuehrt werden und unterliegen nicht dem WaffG. Je nach Verletzungsrisiko Abstufungen im Mindestalter denkbar (Ab 12, ab 14, ab 18 J.)

11. Abkehr von der Praemisse "Moeglichst wenig Waffen ins Volk", hin zur Praemisse "Gesetzestreue Buerger haben ein Recht auf Waffenbesitz".

so etwas meinte ich das letzte mal als ich diese frage gestellt habe....prima sehr aufschlussreich promilo....hollowpoint

frage wie kommt man jetzt dahin ?

einstein wir sind der staat, wir sind die behoerde wir das volk und nicht anderes herum.

gordon

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Hallo erstmal

Also ich bin entsetzt.

Ihr seit alle Anarchisten. Wer seinem Staat wirklich vertraut, der braucht keine Waffen.

bis dann also

Reloader

ich habe in einigen kursen beigebracht bekommen das entsetzt sein gleich kommt mit nicht mehr handlungsfaehig sein.

der staat vertaut den buergern nicht und du bist auch einer davon.

(ich wollte dich nicht persoenlich angreifen) denen nicht vertraut wird.

gordon

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§1: Jeder Bürger hat das Recht auf Erwerb und Besitz von Schusswaffen und deren Munition.

§2: Auf Antrag wird jedem Bürger das Recht zum Führen der rechtmässig besessenen Waffen erteilt.

§3: Die Rechte aus den §§1-2 können eingeschränkt werden, wenn

besondere Gründe dies erfordern.

Diese Gründe sind in Anhang 1 näher beschrieben.

Anhang 1:

§1: Gem. §3 dieses Gesetzes werden die Rechte zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen eingeschränkt, wenn die betreffenden Person

1. straffällig geworden ist, mit einer Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen, sofern sich diese Verurteilung auf ene Gewalttat bezieht, oder massgeblich Gewalt angewendet oder angedroht wurde und seit eintreten der Rechtskraft 5 Jahre noch nicht verstrichen sind.

2. ein Verfahren nach Punkt 1 anhängig ist.

3. sonstige Gründe vorliegen, nach denen anzunehmen ist, daß die betreffende Person Schusswaffen zu einer Straftat einsetzen wird. Die Beweislast liegt hierbei bei der jeweiligen Behörde.

------------------------

Eingentlich wäre es so einfach.

Aber irgendwie hatten wir das Thema schon vor 2 Jahren, vor 3 Jahren, vor 4 Jahren ...

:wink::wink:

Viele Grüße

Uncle Pete

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5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund.

Was hat das mit dem Waffengesetz zu tun?

Dein Wunsch die "Zwangsverteilung" von Langwaffen in der Bundesrepublik zu steigern läßt tief blicken ;)

T.

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Sachkunde sollte schon sein. Nicht so exzessiv-buerokratisch wie nach dem akt. Waffg, man koennte ja aehnlich wie die Mofafuehrerscheine sowas auch an Schulen anbieten.

Dann kommt einer vom Schuetzenverein in die Klassen und macht Kurse. Bringt auch Nachwuchs fuer den Verein.

Oder beim Bund, dass die bestandene Rekrutenpruefung als Nachweis anerkannt werden muss.

Aber so ein wenig wissen, was man tut und darf, sollte man bei aller Freiheit schon.

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ZITAT Gordon: (...) wie waers denn mit einer ganz normalen technischen anleitung sprich gebrauchsanweisung und den hinweis diese auch zu lesen. (...)

Beispiel: Für jedes (elektrische) Haushaltsgerät ist eine Bedienungsanleitung in Deutsch vorgeschrieben, auch wenn es manchmal diese sprachlichen Witzübersetzungen sind. Für meine Colt Government gab es damals keine Bedienungsanleitung auf Deutsch. Wahrscheinlich kann damit nicht so viel passieren???

Sachkunde ist nie verkehrt. Ich kenne einmal die aus meinem Schützenverein, wo es den Ausbildern vor allem darum ging, die SINNHAFTIGKEIT und BEDEUTUNG bestimmter Vorschriften und Regeln zu illustrieren. Nicht nur Paragraphen auswendig lernen, sondern verstehen, daher die Arbeit mit vielen Fallbeispielen und Situationsbeschreibungen. Unvergeßlich das Beispiel einer zerlegten "08", wo gefragt wurde, ob von diesen Einzelteilen eine Gefahr ausgehen kann. Im Kniestück war eine Platzpatrone deponiert. DAS haben wir uns gemerkt.

Und dann war da noch die Sachkunde für die Reservisten, wo man auf kurze Fragen mehr oder weniger kurze Antworten auswendig lernen mußte. Punktabzug, wenn ein Wort falsch war.

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Das Problem mit der Sachkunde könnte so gelöst werden, dass vor erteilen eines Waffenerwerbsscheines ein praktischer Kurs besucht werden muss, bei dem die Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird.

Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen.

Wie sieht es denn mit den Vorschriften für die Aufbewahrung aus?

Meiner Meinung nach würde folgender Satz genügen:

"Der Besitzer dafür zu sorgen, dass seine Waffen vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend geschützt sind"

Z.B. in meinem Fall wäre ein Panzerschrank übertrieben, da es in meinem Haushalt keine Kinder gibt.

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(...) Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird.

Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen.

Ausgerechnet. Da sind doch manchmal die größten "Hanebambel" dabei. Schulschießen und Wertungsübungen: Als wenn die das Zeugs noch nie gesehen hätten. Wobei ich kein Problem mit denen habe, die offen und ehrlich um eine kurze Einweisung bitten. Besser als diejenigen, denen dann Bedienfehler unterlaufen. Es hat manchmal wirklich Sinn, daß an JEDER Waffe eine Aufsicht steht.

WaffG: Am liebsten wie in der Schweiz vor 20 Jahren. Oder heutzutage bei den Finnen (siehe neuestes visier-Heft).

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