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Schärferes Waffenrecht für Deutschland


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Schärferes Waffenrecht für Deutschland? Die ersten Schritte sind getan!!!! PDT_Armataz_01_19

Nun also doch: Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden will die Koalition noch vor der Sommerpause das Waffenrecht verschärfen. Künftig soll es bei Waffenbesitzern verdachtsunabhängige Kontrollen geben. Großkalibrige Sportwaffen werden jedoch wahrscheinlich nicht verboten.

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Das Waffenrecht soll verschärft werden. - Foto: dpa Von Katharina Schuler

6.5.2009 16:33 Uhr Von Katharina Schuler

6.5.2009 16:33 Uhr

Berlin - Bei einem Treffen der Innenexperten der Bundestagsfraktionen von SPD und Union mit Vertretern des Bundesinnenministeriums am Dienstagabend habe in den meisten Punkten Einigkeit bestanden, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach. Die Runde verständigte sich im Wesentlichen auf eine Reihe von Vorschlägen, die zuvor eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet hatte.

Dazu gehört, dass es künftig unangemeldete verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern geben soll. Vor allem gegen diesen Vorschlag hatte es Widerstand aus der Union gegeben. Sowohl CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer als auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatten sich gegen eine derartige Gesetzesänderung gewandt, da sie dadurch den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung infrage gestellt sahen.

Nach Ansicht von Bosbach beruht diese Kritik jedoch auf einem Missverständnis. Die Behörden sollten sich schließlich nicht mit Gewalt Zutritt zu der Wohnung der Waffenbesitzer verschaffen können. Geplant sei ein Betretungsrecht. Der Waffenbesitzer könne eine Kontrolle also ablehnen, wenn er dafür einen triftigen Grund habe. Wenn er sich seiner Mitwirkungspflicht generell verweigere, solle dies aber zu einem Verwaltungsverfahren führen. Bisher sind Kontrollen nur möglich, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.

Altersgrenze von 14 auf 18 anheben

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz sagte dagegen, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet stattfinden sollten, sei noch nicht geklärt. Auch er zeigte sich allerdings überzeugt, dass es am Ende zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen werde. Selbst der Deutsche Schützenbund lehne eine solche Regelung nicht prinzipiell ab.

Unstrittig ist nach Ansicht von Bosbach außerdem, dass die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahren angehoben werden soll. Ein generelles Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport, wie dies die SPD fordert, lehnt die Union dagegen ab.

Einig ist man sich zudem darüber, dass der Zugang zu Waffen durch biometrische Blockiersysteme erschwert werden soll. Bei dieser Sicherung ist ein Fingerscan des Besitzers nötig, um die Blockade zu lösen. Unklar ist allerdings noch, ob die Sperrung für bestimmte Waffen oder für den Waffenschrank vorgeschrieben werden soll.

"Menschenverachtende Schießspiele" sollen verboten werden

Darüber hinaus wollen die Innenpolitiker "menschenverachtende Schießspiele" verbieten. Gemeint ist damit das Paintball-Schießen, bei dem die Schützen in naturalistischer Umgebung mit Markierungsmunition auf ihre Gegner feuern. Noch kein Konsens besteht dagegen darüber, ob auch das ISPC-Schießen verboten werden soll, eine Sportart, die dem kampfmäßigen Schießtraining bei der Polizei ähnelt.

Außerdem soll es eine Amnestie für diejenigen geben, die illegal erworbene Waffen abgeben. Auch über die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters herrscht Konsens.

Bereits in der kommenden Woche sollen konkrete Formulierungen vorliegen. Ende Mai könnte das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden, sagte Wiefelspütz.

Entscheidend wird am Ende allerdings sein, welche Änderungen die Innenminister der Länder mitzutragen bereit sind. Denn das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wie der Widerstand des hessischen Innenministers Bouffier gegen verdachtsunabhängigen Kontrollen zeigt, scheinen nicht alle Ressortchefs in den Ländern bereit, den Vereinbarungen der Koalition zu folgen. Dass am Ende alle Punkte, auf die sich die Innenpolitiker im Bund jetzt geeinigt haben, auch umgesetzt werden, steht deswegen noch keineswegs fest. (ZEIT ONLINE)

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Grosse-Koalition-Waffenrecht-Winnenden;art122,2791065

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Geplant sei ein Betretungsrecht. Der Waffenbesitzer könne eine Kontrolle also ablehnen, wenn er dafür einen triftigen Grund habe. Wenn er sich seiner Mitwirkungspflicht generell verweigere, solle dies aber zu einem Verwaltungsverfahren führen. Bisher sind Kontrollen nur möglich, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.

Da bin ich aber mal gespannt, wie man die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens begründen will, wenn sich der Waffenbesitzer auf sein grundgesetzlich geschütztes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beruft.

Die Geltendmachung eines Grundrechtes kann niemals eine wie auch immer geartete rechtlich nachteilige Konsequenz nach sich ziehen.

Aus meiner Sicht mal wieder plumper und nicht durchdachter Aktionismus vor der Wahl (Motto "Wir tun ja was!")

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  • 3 weeks later...

Nun gehts los mit der Verschärfung...

Änderungen des Waffenrechts als Folge des Amoklaufs von Winnenden

Nachrichten aus Deutschland | 27.05.2009 - 11:14:00

Berlin/MVticker. Die Bundesregierung hat heute (27. Mai 2009) in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die notwendigen waffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden gezogen, um eine Verbesserung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.

http://www.mvticker.de/mv/news_id5418_aenderungen_waffenrechts_als_folge_amoklaufs_winnenden.html

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  • 1 month later...

Ich bleibe bei meiner Haltung: Ohne Durchsuchungsbeschluß kein Einlaß. Und für meine WBK werde ich auch - falls nötig - vor Gericht kämpfen. Mal sehen, wie sie mit ihrem tollen Gesetz gegen Art 13 GG ankommen wollen.

Mit mir nicht.

Gruß,

Sheriff

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  • 3 months later...

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