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Forderungen werden lauter — Bleimunition steht unter Beschuss


Jägermeister

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Spuren von Blei können in die Nahrungskette gelangen, Greifvögel vergiften und Gewässer verunreinigen, das ist wissenschaftlich erwiesen. Die Forderung nach Alternativen zur Bleimunition wird immer lauter. Was sagen Biathleten, Jäger und Schützen aus der Region?

https://www.idowa.de/inhalt.forderungen-werden-lauter-bleimunition-steht-unter-beschuss.b0b297a3-9790-48ee-ac2e-6cb0df1cda9b.html

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Im sportlichen Bereich hat das keine Chance.

Da würde nicht mal Dummland mitziehen. Weil das auch die 1,5 Millionen Luftpümpler und KK-Einzellader-Grünhüte betreffen würde. Gerade die!

Aber jagdlich wird das Bleiverbot nach gewissen Übergangsfristen wohl durchkommen.

In ein paar Jahren wird es jagdtaugliche Nichtbleimun geben und dann wird es argumentativ dünn für die europäische Jägerschaft.

 

GRUß

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vor 9 Stunden, Hollowpoint sagte:

Bis 150m funktionieren Vollkupfergeschosse wohl schon so einigermaßen.

Naja, unser hauptamtlicher Nachsuchenführer weiß da anderes zu berichten. Und mit seinen im Schnitt etwas über 500 Nachsuchen im Jahr ist seine Statistik ziemlich aussagekräftig, würde ich mal behaupten.

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Aus Luftpumpen und KK-Waffen gehen keine Cu-Geschosse. Genau das habe ich versucht, vor ein paar Wochen meinem SV und den Luftern mitzuteilen. Antwort: kannst Du das bitte lassen. Wir haben andere Probleme.
OK, alle VL-Schützen können dann aber auch ihre Puffen vergolden und an die Wand hängen. Ob das so allen klar ist, darf bezweifelt werden.

Grüße

Gunfire

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vor einer Stunde, Hollowpoint sagte:

GK-ler könnten mit Vollkupfer/tombakgeschossen immer noch BUMM machen. Wenn auch nicht mehr so gut und erheblich teurer.

Das teurer führt dazu, das zumindest ein Teil der Schützen aufhören wird.

vor einer Stunde, Hollowpoint sagte:

Aber die Luftikusse, KK-Schützen und VL-Stinker sind dann voll gekniffen!

Und hier sollte man mit dem Nerven der Schläfer nicht aufhören. Macht Euch einen Spaß draus...

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  • 2 weeks later...

Am 15.7.2020 könnte auf EU-Ebene das Ende des bleihaltigen Schrotschusses – gegebenenfalls nicht nur für die Jagd in und um  Feuchtgebieten – beschlossen werden. Das bedeutet, dass die bereits existierenden Regularien für Gewässer auf Feuchtgebiete erweitert werden und per Definition auch temporäre Pfützen zu Feuchtgebieten werden.

So leitet All4Shooters seinen lesenswerten Artikel vom 07.07.2020 ein. Deutschland will sich bei der Abstimmung enthalten, da das Landwirtschaftsministerium das Bleiverbot ablehnt. WWF und Grüne, sowie das grüne Umweltministerium wollen es haben. Beim WWF gibt es dazu auch eine Petition mit über 30.000 Mitzeichnern. Doch in den Medien kommt das Thema – zum Glück – nicht vor. Bis auf den Spiegel  findet sich nichts in den großen Medien. Das Thema interessiert fast niemanden.

Wir können davon ausgehen, dass das Landwirtschaftsministerium bei seiner vernünftigen Haltung bleibt und Deutschland sich enthalten wird, da es zur Zeit keinen nennenswerten öffentlichen Druck gibt. Doch nach den Regeln des Ausschusses werden fehlende Stimmabgaben als Zustimmung gewertet. Es gibt auf EU-Ebene viel mehr Länder, die das Verbot befürworten als es ablehnen. Manche werden sich vielleicht gar nicht festlegen, insbesondere weil jetzt die Sommerpause eingeleitet wird und diese zählen dann als Zustimmung. Von daher ist der gesamte Vorgang auf der EU-Ebene undemokratisch und gefährlich für unsere Hobbys.

Problem Feuchtgebiete

Während viele EU-Länder den bleihaltigen Schrotschuss in Feuchtgebieten bereits verboten haben, will die EU-Kommission das Gebiet mittels 400-Meter-Pufferzonen drastisch erweitern und in diesen bereits den Besitz und Transport von bleihaltiger Munition verbieten. Dies würde dazu führen, dass auch Schießstände, die sich in diesen Pufferzonen befinden, betroffen wären. (All4Shooters berichtete).

Es nicht nur um den jagdlichen Schrotschuss! 

Der Plan ist ein Verbot von Bleimunition für alle Arten der Jagd innerhalb von 3 Jahren und innerhalb 5 Jahre für das Wurfscheibenschießen (siehe Link)

Uns erreichte gerade ein Community-Beitrag, der die größten Schwachpunkte des Bleiverbots aufzeigt. Die Alternativen zur Bleimunition sind wesentlich teurer, nicht vorhanden, führen beim Schrot zu mehr Tierleid und sind womöglich toxischer als Blei. Auch wenn das Thema Kosten kein Thema ist, das die EU interessiert, ist es für euch von Bedeutung.

—- Beginn des Community-Beitrags —-

Kosten bleifreier Munition

Die Kosten bezüglich bleifreier Munition sind nicht (wie durch die ECHA angeführt) gleichwertig, sondern deutlich höher. Insbesondere Munition zur Verwendung auf Schießständen (durch Jäger zum Übungsschießen und Sportschützen im Training und Wettkampf) liegt deutlich über den jetzigen marktüblichen Preisen. Im Folgenden ein kleiner Vergleich:

Kaliber/Anzahl

Bleihaltig

Bleifrei

.22 lr/50 Schuss

4,78€ (Federal American Eagle)

19,40 € (CCI Copper)

8×57 IS/ 20 Schuss

19,00€ (S&B SPCE)

60,44€ (Geco Zero)

9mm Luger/50 Schuss

15,50 €(Geco Vollmantel)

35,38€ (S&B Zink Rundkopf)

.30-06 Win

65,31€ (Brenneke TUG)

80,42 € (Brenneke TUG Nature)

.223 Win

11,28€ (Magtech FMJ)

36,46 € (Hornady NTX)

Es wurden jeweils die günstigste bleifreie und bleihaltige Munition verglichen. Somit ergibt sich folgende Kostensteigerung um jeweils (in Prozent):

  • 305 % für .22 lr
  • 218 % für 8x57IS
  • 128 % für 9mm Luger
  • 23% für .30-06
  • 223% für .223 Win.

Deutlich zu sehen ist die Steigerung im für den Schießsport wichtigen Bereich .22 lr um mehr als 300%. (Anm. der Redaktion: die Kostensteigerung für Diabolos werden womöglich noch höher sein).

Welche Probleme ergeben sich nun im Folgenden hieraus?

Insbesondere durch die starke Teuerung im Bereich der Kleinkaliber Munition (.22 lr) wird das Verbot im Schießsport starke Einschränkungen erzeugen. Das Kaliber .22 lr ist in Deutschland das einzige Kaliber, welches in Kurz- und Langwaffen durch Sportschützen unter 18 Jahren geschossen werden darf. Dadurch wird es bei Nachwuchsschützen deutliche Einschränkungen im Training geben und die ohnehin schon schlechte Ausgangslage im Bereich internationaler Wettkämpfe ( wie z.B. Olympia) noch weiter verschlechtern.

Auch durch die Preissteigerung bei jagdlicher Munition wird es vorkommen, dass einzelne Jäger weniger den Schießstand besuchen können. Dadurch wird eine stete Übung erschwert. Dies ist aus Gründen derWaidgerechtigkeit und , insbesondere, durch den Verfassungsrang des Tierschutz (Art.20a GG) äußerst bedenklich.

Keine Alternativen

Für den Fangschuss aus einer Kurzwaffe existiert derzeit Zivil keine bleifreie Munition. Die Verwendung von polizeilicher, bleifreier Deformationsmunition ist verboten (§2 (3) WaffG i.V.m §55 (1)WaffG i.V.m Anlage 2 Abschnitt , 1.5.7). Somit ist diese Munition keine Alternative.

Anm. der Redaktion: Für Vorderladerschützen und deren Wiederlader wird es eventuell nie Alternativen geben, dito für Kurzwaffenschützen.

Wirkung bleifreier Jagdmunition

Die Wirkung nicht “gleichwertig” wie durch die ECHA aufgeführt. Durch die größere Härte der alternativ verwendeten Geschosse wird (insbesondere auf der Jagd) eine starke Zersplitterung der Geschossmäntel erzeugt. Hierbei kommt es zu einer sehr starken Wildbretentwertung. Teilweise sind die beschossenen Körperteile (i.d.R die Schulterblätter) aufgrund eines starken Splittereintrags nicht verwendungsfähig.

Insbesondere im Hinblick auf die Fleischskandale der letzten Jahre wird ein an sich einwandfreies Lebensmittel zum Teil der Möglichkeit der Nutzung als Lebensmittel entzogen. Dies ist sowohl aus ethischer wie auch aus nachhaltiger Sicht abzulehnen.

Durch das veränderte zielballistische Verhalten kommt aus Praxiserfahrungen zu einer schlechteren Tötungswirkung. Dies liegt an dem unterschiedlichen Verhalten der Materialien. Blei deformiert eher, sorgt dafür selbst in der Tiefe für eine ausreichende Zerstörung, während bleifreie Munition eher zersplittert. Hierdurch kommt es zu einer längeren “Flucht” der Tiere.

Zwar zeigen Beschussversuche in Ballistischer Gelatine eine ähnliche Zerstörung. Jedoch wird bei bleifreier Munition in der Praxis häufig eine deutlich schlechtere Augenblickwirkung belegt. Daher ist aus tierschutzrechtlicher Sicht deren Verwendung höchst bedenklich.

Die Splitter erzeugen auch ein sicherheitstechnisches Risiko. Bei einem Splitter ist die Flugbahn im Regelfalle nicht vorhersehbar. Hierdurch ergibt sich eine Gefährdung Unbeteiligter. Auch kommt es bei flachen Schüssen mit Bleifreier Munition (erneut aufgrund des härteren Geschossmaterials) häufiger zu einem sog. “Ricochettieren” also dem flachen Abprallen von Geschossen auf dem Boden, der bei bleihaltiger Munition nicht in diesem Ausmaß vorkommt. Dies ist in höchstem Maße bedenklich, da hierdurch ein sicherer Schuss auf der Jagd unmöglich bzw. In höchsten Maße erschwert wird.

Es wird zwangsläufig hierdurch zu Einschränkungen der Jagd kommen, die aufgrund des Wildverbiss im Wald im Hinblick auf die CO² Speicherfähigkeit des Walds sowie die Klimaerwärmung und nicht zuletzt dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest abzulehnen ist.

Toxizität alternativer Munition

Die Toxizität von langzeitigem Kupfereintrag ist nur sehr unzureichend erforscht. Als einziges Lebewesen hatte der Mensch (in Folge der Kupferzeit) dir Möglichkeit sich an dieses Material zu gewöhnen. Hierdurch liegt die tolerable Menge bei 5 mg Kupfer/Tag. Jedoch kann es insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen aufgrund des Verzehrs von Kupfer zu einer kupferbedingten Leberzirrhose kommen (siehe: “Zur Toxizität von Kupfer beim Neugeborenen” von Sandra Michaelsen, GSF-Forschungszentrum; Institut für Toxikologie).

Bei Tieren ist ein Kupfergehalt von nur 900 ppm im Blutkreislauf tödlich. Auf diese Weise vergiftete Tiere verenden im Regelfall binnen weniger Stunden bis maximal weniger Tage. Antitoxine sind bisher nicht bekannt.

Auch wirkt sich Kupfer schon in geringen Konzentrationen eine starke bakteriziden Eigenschaften werden Mikroben abgetötet. Dies hat insbesondere Auswirkung auf als sog, “Destruenten” wirkende Zersetzerbakterien sowie weiterer Kleinstorganismen die den Ausgangspunkt jeder Nahrungskette bilden. Durch ein Abtöten dieser Kleinstorganismen kann es zu nicht überschaubaren Auswirkungen auf die folgenden Glieder der Nahrungskette, bis hin zu den höheren Lebewesen und auch dem Menschen, kommen. Hierzu müssten eindeutig langfristige Forschungen angestellt werde.

Alles in allem ist erkennbar, dass Kupfer große Nachteile gegenüber von Blei aufweist.
Insbesondere die Toxizität ist sehr unzureichend erforscht.

—- Ende des Community-Beitrags —-

Anmerkungen der Redaktion

Es gibt erhebliche Zweifel an der Auswahl und Bewertung der Studien, die die ECHA herangezogen hat, um die Schädlichkeit von Blei in Munition zu belegen. Wir können euch daher folgende Artikel nur wärmstens empfehlen, insbesondere die Studie der TU München zu Schrotmunition von 2018:

Munition mit Risiken und Nebenwirkungen – überraschende Resultate bei der Messung der Metallwerte

Im Rahmen der Studie wurden Schrotkugeln der verschiedenen Materialtypen unter jeweils gleichen Bedingungen in Wasser exponiert. Dabei zeigte sich zum einen, dass die Metallionenabgabe in die Lösung sehr unterschiedlich ist: Während Schrote aus Wolfram, Wismut und ein beschichteter Bleischrot fast keine Metallionen in die Wasserlösung abgaben, wurden für Schrote aus Kupfer und Zink bedenklich hohe Konzentrationen gemessen.

Zum anderen stellten die Forscherinnen und Forscher fest, dass nicht unbedingt die Hauptkomponente des Schrotmaterials die Ionenfreisetzung dominiert. Besonders auffällig war hier ein Eisenschrot, der große Mengen an Zink freisetzte, welches offensichtlich aus einer Beschichtung stammte.

Studie zu Metallionenfreisetzung aus Schrotmunition in Gewässern

Die Wahrheit über Blei in Munition: https://www.all4shooters.com/de/jagd/munition/wahrheit-ueber-blei-in-der-munition-fakten-wissenschaftliche-studien/

Sammlung über wissenschaftliche Studien (EN): https://www.leadinammunition.com/research-studies/

Umfangreiche Analyse der ECHA “Fakten” unsere FIREARMS UNITED Partners LEX (EN): https://www.gunsweek.com/sites/default/files/archive/contents/ammunition/articles/echa-lead-ammo-ban-lex-considerations/EN_Analysis_of_ECHA_report_to_ban_lead_ammo_by_LEX_final.pdf

Stellungnahme des ISSF (EN): https://www.all4shooters.com/en/shooting/law/Ban-of-lead-in-ammunition-the-position-of-ISSF/

Zusammenstellung von uns: Alternatives to Lead (EN): https://german-rifle-association.de/wp-content/uploads/2020/07/Alternatives-to-Lead.pdf

Der Beitrag #EUAmmoBan am 15. Juli 2020 durch die EU? erschien zuerst auf German Rifle Association.

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vor 5 Stunden, GunBoard.de sagte:

Wir können davon ausgehen, dass das Landwirtschaftsministerium bei seiner vernünftigen Haltung bleibt und Deutschland sich enthalten wird, da es zur Zeit keinen nennenswerten öffentlichen Druck gibt. Doch nach den Regeln des Ausschusses werden fehlende Stimmabgaben als Zustimmung gewertet. Es gibt auf EU-Ebene viel mehr Länder, die das Verbot befürworten als es ablehnen.

Und genau deswegen enthält man sich in Berlin auch, da man weiß, dass die anderen (beeinflussten) Länder das Thema schon regeln werden.

Die Gesetze kommen aus Brüssel, in Berlin kann man sich entspannt zurück lehnen.

Insofern ist die Berliner Enthaltung einen Scheiß wert.

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Zitat

...Am Dienstag gab das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bekannt, dass es mittlerweile zu einer Einigung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) gekommen sei und man dem Verbot zustimmen wolle. Bei der vergangenen Abstimmung hatte sich Deutschland enthalten, da die beiden zuständigen Ministerien keine einheitliche Meinung hatten. Nun soll der Kompromiss sein, dass die Übergangsfrist drei anstatt zwei Jahren betragen soll....

https://www.jagderleben.de/news/deutschland-unterstuetzt-eu-weites-bleiverbot-711979?fbclid=IwAR395jFG96Z5d_u7SAy1T51-KyDEcZSabJEsvrnSBSg7DxYsxbhrNtvogTo

  • Confused 1
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Wir bedanken uns bei der Tschechische Republik und LEX, unserem Partner bei FIREARMS UNITED, dessen gute Stellungnahmen im letzten Jahr das tschechische Umweltministerium überzeugten, dem Bleiverbot der EU nicht zuzustimmen. Leider hatte Frau Klöckner und ihr Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in den letzten Tagen dem veröffentlichten Druck der Medien und des WWF nachgegeben.

In der letzten Woche gab es mehrere Medienartikel, die das Bleiverbot forderten. Leider fehlen in der veröffentlichten Meinung die Artikel, die Argumente dagegen formulieren. Katja hat sich Freitag die Mühe gemacht, den veröffentlichten Pro-Argumente einige Kontra-Argumente gegenüber zustellen.

Es ist jetzt an euch, diese Kontra-Argumente in Online-Kommentaren und auch Schreiben an das Landwirtschaftsministerium (BMEL) weiterzugeben.

Pro und Kontra zum Bleiverbot

Pro und Kontra zum Bleiverbot

Download der Pro-Kontra-Argumente zum Bleiverbot (750 KB)


All4shooters hatte am 15.07.2020 ein Update zum Bleiverbot veröffentlicht:

Verbot von Blei in Munition auf EU Ebene verschoben

Wie die AFEMS (Verband der Europäischen Munitionshersteller) soeben mitteilte, wurde die heutige Abstimmung zum Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten “ergebnislos beendet”. Tschechien hatte sich sowohl gegen das Abstimmungsverfahren als auch gegen die Ramsar-Definition von Feuchtgebieten gewehrt.

Die deutsche Bundesregierung galt bisher als uneins in ihrem Abstimmungsverhalten, nun mehren sich Gerüchte, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bleiverbot ebenfalls zustimmen würde. Darauf deutet auch eine deutsche Anfrage zu einer etwaigen Verlängerung der geplanten Übergangsfrist von 2 auf 3 Jahre hin. Diese Entscheidung könnte sehr bedeutend für den Abstimmungsausgang sein, denn nicht wenige Beteiligte sehen in Deutschland die entscheidende Stimme. Leider hat man die Tragweite dieser Entscheidung nicht verstanden, sondern versucht ein Bleiverbot mit allen Mitteln durchzusetzen. Dass Alternativen wie Weicheisenschrote höchst problematisch in ihrer Tötungsgwirkung sind, spezielle Flinten mit Weicheisenbeschuss benötigen und dass viele Alternativmaterialien öko- und/oder humantoxikologisch sehr viel problematischer als Blei sind, wird dabei unter den Teppich gekehrt. Wir brauchen “green ammo” lautet die Devise − egal was die Folgen sind. Das ist aus unserer Sicht verantwortungslos und ohne jeglichen Weitblick. Ohne Hang zur Übertreibung: das ist auf lange Sicht das Ende der Jagd und des Schießsports. Offenbar geht es aber einigen der Protagonisten genau darum.

Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden! Denn es wäre sinnvoll, wenn sich auch andere Ministerien, die von der Entscheidung betroffen sind, mit dieser Thematik beschäftigen würden und ihre Überlegungen bei der Wahl einbringen.

Eine erneute Abstimmung zum Verbot des bleihaltigen Schrotschusses soll es Mitte September 2020 geben.


Hier die übersetzte Pressemitteilung des tschechischen Umweltministeriums:

Das Umweltministerium verschob die Abstimmung über das Verbot von Blei in Munition und forderte die Kommission auf, es zu überarbeiten

Am 14. Juli 2020 scheiterte die Europäische Kommission bei der schriftlichen Abstimmung über ihren jüngsten Vorschlag, die Verwendung von Bleischrot in Munition in Feuchtgebieten zu verbieten, einschließlich eines Verbots, Bleischrot in so genannten Pufferzonen im Umkreis von 100 Metern um Feuchtgebiete zu lagern. Die Definition eines Feuchtgebietes im Kommissionsvorschlag war zu diesem Zeitpunkt sehr allgemein und weit gefasst und umfasste de facto alle Gewässer auf dem Staatsgebiet, unabhängig davon, ob es sich um ständige oder zeitweilige Gewässer handelt.

Die Tschechische Republik ist mit dem Vorschlag der Kommission nicht einverstanden. In der vergangenen Woche hat sie daher gegenüber der Kommission erneut auf die Mängel und problematischen Bestimmungen des Vorschlags hingewiesen. “Zunächst einmal ist unser Einwand, dass das gesamte von der Kommission vorgeschlagene System des Verbots des Besitzes und der Verwendung von Blei völlig unanwendbar, unkontrollierbar und nicht durchsetzbar ist, und unter diesem Gesichtspunkt ist der Wortlaut des Vorschlags für die Tschechische Republik daher bedeutungslos. Das Umweltministerium erhob auch Einwände gegen das Fehlen einer Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen der Einführung von Pufferzonen. Dies ist ein Novum in den Vorschlägen der Kommission, aber es fehlen detaillierte Beweise. Nicht zuletzt ist die Tschechische Republik der Ansicht, dass die Kommission in ihrem Vorschlag formell die ihr durch die REACH-Gesetzgebung übertragenen Kompetenzen überschreitet. Wir haben die Europäische Kommission erneut aufgefordert, ihren Vorschlag zu überarbeiten. “ Vladislav Smrž, stellvertretender Leiter der Abteilung für politische und internationale Beziehungen, kommentierte heute die Einwände der Tschechischen Republik.

Da sich in den letzten Wochen nicht alle Mitgliedstaaten bereit erklärt haben, dem Kommissionsvorschlag zuzustimmen, hat die Kommission ihn aus der schriftlichen Abstimmung zurückgezogen und wird ihn der ordentlichen Abstimmung über REACH unterziehen. Diese ist derzeit für den Zeitraum vom 21. bis 22. September 2020 vorgesehen.


 

Der Beitrag #EUAmmoban: Eure Mithilfe beim Bleiverbot ist nötig! erschien zuerst auf German Rifle Association.

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  • 1 month later...

Am Donnerstag will die EU im REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in Feuchtgebieten abstimmen. Der wiederholt vorgelegte Entwurf berücksichtigt weder die geforderten Änderungen der europäischen Jäger noch die Änderungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ein Video des Europäischen Dachverbands der Jäger (FACE) erklärt, weshalb der vorliegende Entwurf höchst problematisch ist.

(Berlin, 28. August 2020)  Am Donnerstag, 3. September, wird der REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischroten in Feuchtgebieten abstimmen. Der vorliegende Entwurf erfüllt dabei weder die Forderungen der Europäischen Jäger noch die des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Um die mangelnde Praktikabilität des Entwurfs zu verdeutlichen, hat der Europäische Dachverband der Jäger (FACE) ein Video veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat das Video mit deutschen Untertitel versehen und ruft Jägerschaft und Partnerverbände auf, es an politische Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Der DJV setzt sich seit Jahren für eine Bleiminimierung ein. Die Vorgabe des AEWA-Abkommens (Bleischrotverbot an und über Gewässern) ist in nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Der DJV fordert insbesondere:

  • eine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten sowie die Abkehr von Pufferzonen
  • eine rechtliche Prüfung bei den Termini "Besitz" und "Verwendung" im Bezug auf die REACH-Verordnung
  • die Abkehr von der Vermutungsregelung zu Lasten des Anwenders

Zudem hat sich herausgestellt, dass die EU-Kommission bei ihren Aussagen zur Entstehung des Vorschlags die Unwahrheit gesagt hat: Sie hatte mitgeteilt, dass das „Forum for Exchange on Enforcement“ (Forum zum Informationsaustausch zur Durchsetzung) die Ramsar-Definition des Feuchtgebietes im Zuge des Verfahrens der ECHA unterstützen würde (vgl. die Antwort von Kommissar Thierry Breton vom 1.7.2020 auf eine Anfrage im Europäischen Parlament). Das Gegenteil jedoch ist der Fall: Das Forum hat hier erhebliche Probleme bei der Durchsetzung gesehen und zugleich darauf verwiesen, dass der Anwendungsbereich der Änderung deutlich über das hinausgeht, wofür die REACH-Verordnung gedacht ist. 

Das Video finden Sie hier:

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