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Kaum Interesse am Schützenverein


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vor 16 Minuten, Glockologe sagte:

Kleinlich?

Es gibt eine klare Promillegrenze für die Teilnahme am Straßenverkehr.

So unterschiedlich sind die Meinungen, schon weil früher mal die Grenze höher lag  1,3 %o und es im Bereich unter 0.8 %o keinen eigenen Tatbestand gab sprechen einige heute von kleinlichem Vorgehen.

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Nun bei dem Thema bin ich zugegebenermaßen etwas eigen.

Wenn ich fahre oder (in Österreich) eine Waffe führe bin ich strikte alkoholfrei unterwegs. Natürlich auch am Schießstand. Eine Halbe wären bei mir weniger als 0,25 Promille. Egal.

Ich fahre gerne auch etwas flotter und will mir nicht einmal eine Zehntelsekunde Verlängerung meiner Reaktionszeit leisten.

 

Früher war die Grenze höher. Ja, in Ö war sie früher 0,8.

Könnte das etwas damit zu tun haben, daß die Verkehrsdichte angestiegen ist? Daß moderne Fahrzeuge viel besser beschleunigen? Daß höhere Kurvengrenzgeschwindikeiten möglich sind?

Das wäre zumindest meine Einschätzung, aber solche Entscheidungen werden selten rational gefällt.

Ich kann nicht beurteilen ob Leute mit 0,5 Promille tatsächlich noch keinerlei Defizite bei optischer, Erfassung, Reaktionszeit und physischer Umsetzung haben. Vielleicht geht es individuell unterschiedlich auch viel höher.

Gefühlmäßig würde ich da auf ein gewisses Maß an Eigenverantwortung setzen.

Nachdem ich aber schon gesehen habe in welchem Zustand die örtlichen Grünjacken zum Auto wanken und dies sicher weithin bekannt ist, kann ich nicht umhin, daß die hiesige Polizei ihr Talent im Wegschauen nutzt.

Sonst könnten sie auch beim firmeneigenen Tennisklub reiche Beute machen. Problem: Dort verkehrt tw. das Management der Firma. Und die Stadt IST die Firma.

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vor 7 Stunden, Glockologe sagte:

Nun bei dem Thema bin ich zugegebenermaßen etwas eigen.

Ich finde Deine Einstellung gut, nur habe ich auch erfahren können dass die nicht bei allen Waffenbesitzern über alle Verbände und Gattungen so geteilt wird.

Auch hat mich verwundert wie vor einigen Jahren im damaligen IWÖ Forum sich die Gemeinschaft aufregen konnte dass man einem Waffenbesitzer der nach seiner Schilderung als Betrunken gelten durfte in einer Gaststätte die geführte KW bis zum nächsten Tag sichergestellt hat. Von weiteren negativen Folgen wurde nicht berichtet.

In vielen Regionen werden angeblich Vereine besonders gerne abgepasst, weil durch die regelmäßigen Zeiten an denen die zusammenkommen die Trefferquote höher sein soll. Die Schützen sollen da wegen der gelegentlich mit dem Alter eintretenden Vernunft sogar seltener auffallen als die durchweg jüngeren Fußballer.

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vor 12 Stunden, Jägermeister sagte:

Eingemietet ist doch kein Problem oder lungern die bei eurem Training rum?

Wer nicht gleichzeitig im Verein ist darf nicht mehr als RAG'ler dort schießen, was für jetzt auch der Grund sein wird diese RK und die RAG zu  verlassen und in eine andere RK zu wechseln, da die Vorstandschaft dies widerspuchslos hingenommen hat.

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Hier mal die momentan imho geltende Rechtliche Situation.

1. Ein Mitbenutzungsvertrag kann nur vom Verband VdRBw für die RAG abgeschlossen werden. Irgendwann mal Anno Tobak geschlossene Verträge sind Null & Nichtig.

2. Eine RK kann nicht gleichzeitig eine RAG sein, die RAG muss selbstständig gegründet werden. Komplett mit allem was dazu gehört, incl. eigener Satzung!

Ich weis das es solche "Vehikel" RK=RAG gegeben hat, sind aber nicht zulässig.

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vor einer Stunde, Mike57 sagte:

Hier mal die momentan imho geltende Rechtliche Situation.

Es ist alles wie es sein sollte. Die RAG ist kein Anhängsel der RK. Da aber die RK sich ebenfalls im Schützenhaus trifft und die Vorstandschaft keine Eier hat, verzichten die lieber auf vier Mitglieder, den soviel werden deshalb jetzt die RK deshalb verlassen/wechseln.

Übrigens vier Mitglieder von acht, die  noch zum RK Abend kommen.

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vor 1 Stunde, Greenhawker sagte:

Es ist alles wie es sein sollte. Die RAG ist kein Anhängsel der RK. Da aber die RK sich ebenfalls im Schützenhaus trifft und die Vorstandschaft keine Eier hat, verzichten die lieber auf vier Mitglieder, den soviel werden deshalb jetzt die RK deshalb verlassen/wechseln.

Verstehe ich das jetzt richtig, das um als RAG Mitglied in dem Schützenverein zu schießen, muss ich gleichzeitig Mitglied in dem Schützenverein sein? Trotz eines mit dem VdRBw geschlossenen Vertrages? In der Regel setzt sich eine RAG aus verschiedenen Mitgliedern  der z.Bspl. RKen der Kreisgruppe zusammen.

Edited by Mike57
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vor 2 Stunden, Mike57 sagte:

Verstehe ich das jetzt richtig, das um als RAG Mitglied in dem Schützenverein zu schießen, muss ich gleichzeitig Mitglied in dem Schützenverein sein? Trotz eines mit dem VdRBw geschlossenen Vertrages? In der Regel setzt sich eine RAG aus verschiedenen Mitgliedern  der z.Bspl. RKen der Kreisgruppe zusammen.

Du hast es richtig verstanden. 

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vor 4 Minuten, Greenhawker sagte:

Du hast es richtig verstanden. 

Wer hat denn den Vertrag ausgehandelt? Der dürfte somit NIX kosten, da derjenige ja schon Mitgliedsbeiträge im " Verein" bezahlt.

Und was nix kost ist meist nix wert....  Wir haben uns beim DJV eingemietet, 1 x im Monat. Keine Diskussionen und imho 2 RAGler fangen mit dem Jagdschein an bzw. sind schon dabei...:rolleyes1:. Ich bins ( noch ) nicht...

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