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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Jägermeister

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Zitat

Am 1. September tritt eine Änderung des Waffenrechts in Kraft. Die untere Waffenbehörde am Würzburger Landratsamt informiert in einer Pressemitteilung über die wichtigsten Änderungen, die das mit sich bringt.

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/aenderungen-im-waffenrecht-ab-1-september;art736,10487963

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Nationales Waffenregister 2: Änderungen für Waffenbesitzer

Zum 01. September 2020 wird die Europäische Feuerwaffenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt. Für Waffenbesitzer sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Waffenbesitzer erhalten eine persönliche Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID). Die NWR-ID beginnt mit einem "P". Zusätzlich erhalten Waffenbesitzer eine Erwerbs-ID, die durch ein "E" gekennzeichnet ist. Die ID's sind 21-stellig.
  • Alle Waffenbesitzer sollten ihre persönliche NWR-ID und Erwerbs-ID bei ihrer zuständigen Behörde (Untere Jagdbehörde) anfordern. Ihr Stammdatenblatt wird hiernach zugeschickt. Die ID's werden zusätzlich in die Waffenbesitzkarten (WBK) eingedruckt. Diese können i.d.R. bei der nächsten Vorsprache/dem nächsten Antrag bei der Behörde eingereicht werden mit dem Hinweis, dass die NWR-ID's eingedruckt werden sollen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Behörde.
  • Schusswaffen und wesentliche Teile bekommen zukünftig ebenfalls eine Identifikationsnummer. Bei Schusswaffen wird diese durch ein "W" und bei wesentlichen Teilen durch ein "T" geführt. Diese Nummern werden jedoch nicht in die Teile eingehämmert oder gelasert, sondern als Nummer im NWR hinterlegt. Die Identifikationsnummer wird in die WBK eingestempelt.
  • Die An- und Abmeldefrist einer Waffe beträgt weiterhin 14 Tage.
  • Beim An-/Verkauf von Waffen von Privatpersonen an Privatpersonen müssen die ID's der Vertragsparteien bekannt sein.
  • Beim An-/Verkauf von Waffen beim Händler und längeren Reparaturen beim Büchsenmacher müssen alle ID's bekannt sein. Die Meldung an das Nationale Waffenregister übernimmt i.d.R. ihr Händler/Büchsenmacher.
  • Der Kauf von Munition bleibt unverändert. Hier genügen weiterhin (gültiger) Jahresjagdschein, WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.
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Super Idee der Threat .... ist der öffentlich?

Also, es zwitscherten die Vögelein derzeit von Meldungen jedweder Magazine, etc. abzusehen, da die Behörden überhaupt noch keine Infos bzgl. Umsetzung haben!

Gibt es hierzu Neuigkeiten? Gibt es Checklisten (einfach gehalten) was wir melden müssen? 

Müssen Magazine, derer die welche besitzen, Seriennummern aufweisen?

Was macht unsere Klage gegen diesen Schwachsinn? Fortschritte?

Wer hat gleich nochmal diese Gesetze entworfen und beschlossen? Kann man denen auf Grund geistiger Umnachtung mit psychologischem Gutachten kommunistische diktatorische Hirnwäsche  nachweisen! Und dann alles für ungültig erklären! Ich meine ... ich melde auch nix an, nur weil Kim Jong Un das will ....

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Wie ist das mit den  "grossen" Magazinen (zB mit einer Glock und einer Ruger Takedown und 20-Schuss Mags oder gar 30er) wenn ich mit aus der Schweiz durch D fahre um in CZ zu schiessen? Oder gar in D damit schiessen will (falls überhaupt erlaubt mit 20er oder 30er)? (EU Papier und Einladung natürlich vorhanden).

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vor 2 Stunden, Finn73 sagte:

Ist von unsere Behörde. 

Wie man sieht, alles schön schwammig. Hauptsache Aufwand und Ärger bei Waffenbesitzern erzeugen!

Und diese Blättchen ist eine Krücke der Waffenbehörde, da es keine Verwaltungsvorschriften gibt. Wenn jetzt wieder jede der 512 Behörden freidreht —> Gute Nacht! 

  • Sad 1
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vor 5 Stunden, der_tomte sagte:

Wie ist die derzeitige Sachlage bei derzeit freien Teilen z.B. AR15 Lower. Brauche ich für den Altbesitz dann ein Bedürfnis oder werden diese einfach nur eingetragen?

Das BKA hat auf seiner Seite ein PDF zum Download bereitgestellt:

Zitat

Mit Änderung des Waffengesetzes vom 19.02.2020 ändern sich die rechtlichen Einstufungen von bestimmten Bauteilen bei Schusswaffen.
Der Leitfaden beschreibt die Änderungen und stellt diese anhand von detaillierten Fotos dar.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/leitfadenWaffenteile.html

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Ja toll ... und wenn du fertig bist ist der Kommunismus da ....

Meine Frau hat sich mal eingebildet als Leitung und Sozialpädagogin mit in den Betreuungen arbeiten zu können! Jetzt hat sie drei kleine Betreuungen und 30 Stunden die Woche Bürokratie...., es ist zum :banghead:

P. S. Geld verdienen wir nur im Klientenkontakt...., nicht im Büro ....

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vor einer Stunde, Katja Triebel sagte:

Ihr habt zum anmelden bis 31.08.2021 Zeit, also nicht verrückt machen....

Moin,

macht ja keiner. Nur sind gefühlt immer noch nicht alle informiert oder verdrängen das Thema noch.

Wir möchten boardseitig nur mit Hilfestellung geben, um potentielle Fallstricke unfängisch zu lassen.

  • Thanks 1
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