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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Jägermeister

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Wenn ich über den WSV als bestätigenden Dachverband eine Waffe auf Grün haben will, muss ich eine Kopie meines Schießbuches einteichen und mein Verein bestätigen, dass ich regelmäßig trainiere. Das geht am Einfachsten mit Kladde. Null Problema, null Ärger, Bedürfnisanerkennung in Rekordzeit(für den Verband gesehen).

Grüße

Gunfire

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vor einer Stunde, Whitestar sagte:

Nicht schlecht, erst 5 Beiträge und schon als Troll geoutet.

ja und bis auf eine Antwort war es bisher Tollig. Auf meine Frage hab ich leider keine Antwort bekommen.

Also kannst Du das ja sicherlich:

1. welches Gesetz, welche geichwertige Regelung verlangt das führen einer Standkladde?

2. wie verhält sich das mit der DSGVO, Datensparsamkeit, Datensicherheit und Persönlichkeitsrechte?

Kannst Du mir das bitte in Deinem 2722 Beitrag genau erklären?

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vor 1 Stunde, der_tomte sagte:

ja und bis auf eine Antwort war es bisher Tollig. Auf meine Frage hab ich leider keine Antwort bekommen.

Man muss ja nicht jeden Schrott beantworten. Nachdenken hilft auch.

1. musst du nicht. Aber dann viel Spaß beim Nachweisen der ersten 3 Jahre... und nun der Jahre 4+5 und 9+10.

Bzw danach die regelmäßige Trainingsteilnahme. Wie bitte willst du das ohne Kladde nachweisen?

Genauso beim beantragen eines Bedürfnisses. Gibts dann halt nix mehr.

2. Sicherheit > DSGVO

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vor einer Stunde, Whitestar sagte:

Zu deiner Nr. 1: WaffG §15. 1. 7b.

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Also ein persönliches Schiessbuch. Nix Kladde! Denn meine Nachweise wären dann ja über zig Stände verteilt!

Zitat

Zu deiner. Nr 2: DSVGO Art.2. 2. d.

  • durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Ein Schießstand ist also eine behördliche Einrichtung? Und der Besuch des Schießstandes muss also zur Abwehr von Gefahren dokumentiert werden....??

Da du ja intellektuell nicht in der Lage bist Grundlagenrecherche zu betreiben habe ich das mal für dich übernommen.

Danke, aber leider sind die Antworten wie immer zu diesem Thema schlicht falsch! Oder vielleicht reicht mein Intellekt auch nicht zum lesen des gesamten Gesetzestextes :-)

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vor 2 Stunden, der_tomte sagte:

Kannst Du mir das bitte in Deinem 2722 Beitrag genau erklären?

das kann er nicht. Menschen, die anderer Meinung sind als er, wirft er vor, psychische Probleme zu haben uns schlägt ihnen vor, doch ihre Pillen zu nehmen.

Auf der Ignorierliste findet er gut Platz. Er gehört auch zu den Personen, mit denen ich nicht auf einem Schießstand oder in einem Raum sein will.

Nichts desto trotz wird auf jedem Schießstand, den ich kenne eine solche Kladde geführt. Ob jetzt aus irgendeiner behördlichen Richtlinie heraus, oder ob aus versicherungstechnischen Gründen, das entzieht sich meiner Kenntnis.

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vor einer Stunde, der_tomte sagte:

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Also ein persönliches Schiessbuch. Nix Kladde! Denn meine Nachweise wären dann ja über zig Stände verteilt!

  • durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Ein Schießstand ist also eine behördliche Einrichtung? Und der Besuch des Schießstandes muss also zur Abwehr von Gefahren dokumentiert werden....??

Da du ja intellektuell nicht in der Lage bist Grundlagenrecherche zu betreiben habe ich das mal für dich übernommen.

Danke, aber leider sind die Antworten wie immer zu diesem Thema schlicht falsch! Oder vielleicht reicht mein Intellekt auch nicht zum lesen des gesamten Gesetzestextes :-)

Du hast es immer noch nicht verstanden, also schreibe ich es mal gaaanz langsam:

Der Verband ist Träger des Bedürfnisnachweises und nur er kann das mit der Kladde bestätigen. Dein Schießbüchlein ist irrelevant und auch nirgends gefordert. Allerdings führ ich zur eigenen Kontrolle selber eins. 

Waffenbesitz ist in Deutschland kein Recht sondern ein Privileg. Zum Beispiel für Sportschützen. Um dies zu kontrollieren haben Behörden Zugriff auf die Daten in der Kladde und sind somit nicht an die DSGVO gebunden. 

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vor einer Stunde, DirtyHarriett sagte:

das kann er nicht. Menschen, die anderer Meinung sind als er, wirft er vor, psychische Probleme zu haben uns schlägt ihnen vor, doch ihre Pillen zu nehmen.

Auf der Ignorierliste findet er gut Platz. Er gehört auch zu den Personen, mit denen ich nicht auf einem Schießstand oder in einem Raum sein will.

Und die gute Harriet hält jeden, der nicht ihren Meinung ist für einen Schergen und Denunzianten. Naja, bei ihren Problemen....

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vor 1 Stunde, Whitestar sagte:

Du hast es immer noch nicht verstanden, also schreibe ich es mal gaaanz langsam:

Der Verband ist Träger des Bedürfnisnachweises und nur er kann das mit der Kladde bestätigen. Dein Schießbüchlein ist irrelevant und auch nirgends gefordert. Allerdings führ ich zur eigenen Kontrolle selber eins.

Wir sind also von gesetzlich vorgeschrieben und von Dir zitierten § bei "wenn Du das nicht machst bekommst du kein Bedürfnis mehr" gelandet. Fragt sich, welcher Verband neben dem persönlichen Schießbuch jemals eine Kladde eingefordert und auch bekommen hat (hier muss der Standbetreiber nämlich alle Namen von Dritten schwärzen).....

Das Behörden Zugriff bekommen (sofern eine Kladde existiert) ist ok, nur ob ein Verein/Betreiber diese Daten überhaupt erheben darf (Gebot der Datensparsamkeit) stelle ich mal in Frage. Es gibt keine rechtliche Grundlage für das Führen solcher Bücher.

Oder?

Ich lass das mal,  Du hast Deine Meinung, ich hab meine Kenntnisse und alle Anderen denken vielleicht einmal nach.

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Als ich meine  Mun-erwerbserlaubnis für ein bestimmtes Kaliber beantragt habe, war ich froh, dass in meinem Verein eine Kladde geführt wird. Der Vorstand hat dem WSV alle Einträge, die mich betreffen, bestätigt. Beide Angaben (mein Schießbuch und die Angaben des Vereins) haben zu einer problemlosen Bedürfnisbestätigung und im Anschluß den Eintrag in die Grüne WBK von 1974 geführt. Der Eintrag lief bei einem Besuch beim SB so ab: die Kollegin bekommt von ihnen 14,- Euro und ich trage die Erlaubnis ein. Dauer 5 Minuten. Danach haben wir noch ca. 10 Minuten über Sinn und Unsinn des Affengesetzes diskutiert. Ohne Kladde wäre das ein Problem geworden.

Siehste, so hat jeder seine Erfahrung und deshalb auch eine eigene Meinung. Ich werde demnächst 68 und bin 45 Jahre im SV und darf diese auch haben.

Grüße

Gunfire

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Waffenbesitz: Ab heute gelten strengere Regeln

Ab heute gilt in Deutschland ein strengeres Waffenrecht. So muss nun alle fünf Jahre geprüft werden, ob jemand eine Waffe braucht. Der Lebenszyklus einer Waffe wird in einem nationalen Register erfasst. Zudem sind bestimmte Magazine verboten.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/waffenbesitz-ab-heute-gelten-strengere-regeln,S9K3hjY

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So will Bremen Terroristen und Kriminelle von Waffen fernhalten

Heute treten auch die letzten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. So sollen Terroristen schwerer an Waffen kommen. Vor allem einen Punkt hat Bremen beeinflusst.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/aenderungen-waffen-gesetz-bremen-100.html

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