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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Jägermeister

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  • 1 month later...
Zitat

Was passiert mit „großen“ Magazinen, die ich bereits besitze? Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Das ist das erste Mal, das ich das schriftlich und offiziell sehe, bisher gab es viele Mutmaßungen und Meinungen.

Allerdings vermute ich mal, dass trotzdem so manche Behörde wieder versuchen wird sich ihr eigenes Gesetz zu basteln. (Ich weiß, das war "nur" IM Thüringen). 

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  • 3 weeks later...
Zitat

Frist läuft ab: Diese Waffen und Waffenteile sind ab September verboten

Nach der Waffenrechtsänderung im vergangenen Jahr sollten Waffenbesitzer den 1. September im Auge behalten. Darauf weißt die Waffenbehörde des Landkreises Rastatt hin.

https://bnn.de/mittelbaden/frist-laeuft-ab-diese-waffen-sind-ab-september-verboten

  • Thanks 1
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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

MORGEN, um 24.00 Uhr endet die Anmeldefrist.

Selbst am 31.08.21, 23:59 Uhr in den Postkasten der Behörden eingeworfene Anmeldungen gelten noch als fristgemäß eingegangen.

Bei Steinzeitbehörden ohne elektronischen Fristpostkasten geht sogar noch bis ca 05:30 Uhr am Morgen des 01.09.21, bevor der Postfuzzy die Frühleerung vornimmt.  :icon_cool:

 

GRUẞ

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vor 7 Stunden, Jägermeister sagte:

sondern nur gegen Eingangsbestätigung direkt in der Amtsstube abgeben

Was bin ich froh, dass meine Behörde vielleicht nicht immer meine Meinung teilt, aber korrekt und trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten kulant und bürgerfreundlich agiert.

Wenn ich da was per E-Mail hinschicke, ist das bisher immer als fristgemäß angekommen angenommen worden.
Im Zweifel rufe ich dort an und bekomme mündlich die Bestätigung des Einganges, auf die ich mich auch blind verlassen kann.

  • Like 1
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Die liebe Dame hatte die lustige Idee, ich solle für jedes einzelne Magazin einen Kaufbeleg oder eine einzelne eidesstattliche Erklärung über Verkäufer und Kaufdatum beibringen.

Da der Schrieb mit dieser Forderung jedoch gleich im ersten Satz den Eingang meiner Anzeige bestätigt lehne ich mich zurück und warte.

Da keine Rechtsmittelbelehrung auf dem Schrieb ist kann es auch kein Verwaltungsvorgang sein.

Noch 40 Minuten .....

  • Devil 3
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