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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Jägermeister

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Eine schriftliche Bestätigung schadet meist eher nicht…

Auf die man auch einen Rechtsanspruch hat.

§37h:

Über die Anzeige ... des Besitzes eines Magazins oder Magazingehäuses nach § 58 Absatz 17 Satz 1 ... hat die zuständige Behörde dem Anzeigenden eine Anzeigebescheinigung auszustellen

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Deswegen frage ich ja. Könnte ja sein, dass man den Transport physisch getrennt vornehmen müsste.

Einige der Vereinskameraden packen die Munition mit in den Waffenkoffer, direkt zu der Waffe, teils im (nicht eingesteckten) Magazin. Ich selbst habe einen Rucksack mit getrenntem Fach für die Munition. Es könnte aber auch gemeint sein, dass man eine extra Tasche nutzen müsste. Aber wie gesagt, habe ich dazu nichts im WaffG gefunden.

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Das Thema poppt immer wieder auf, gerade bei der älteren Generation. Selbst beim Sachkundelehrgang wurde der Blödsinn vom Referenten verbreitet. (War als Zuschauer dabei, weil ich Junior und einen Kollegen gefahren hab). Die hatten uralte Unterlagen, da durfte ein 16jähriger noch mit GK Waffen schieße. Da bin ich dann vom Glauben abgefallen und hab eingegriffen. 

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Zitat

„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist im selben Behältnis ansonsten zulässig.

https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/transport

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vor 5 Stunden, Jägermeister sagte:

Eine schriftliche Bestätigung schadet meist eher nicht…

Ich habe mit dem SB telefoniert und ihm nochmals geschrieben, dass ich ja alles laut seiner eigenen mündlichen Bestätigung ordnungsgemäß fristgerecht angemeldet habe.

Zu einer schriftlichen Bestätigung von Ihm oder seiner Abteilung komme ich noch im Laufe des Septembers auf Ihn zu.

Er hat allerdings meines Wissen`s nach den Schreibtisch mit Hundert anderen Themen voll, die ebenfalls in seinen Aufgabenbereich fallen.

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Zitat

Waffengesetz verschärft

Die Amnestie für Waffenbesitzer ist abgelaufen. Heftige Strafen drohen denen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine nicht abgegeben oder genehmigt lassen haben.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-waffengesetz-verschaerfung-schusswaffen-amnestie-1.5397766

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  • 1 month later...

In einer Waffenbehörde arbeiten Menschen und deshalb sollte man immer, wann möglich,  versuchen, sie telefonisch bzw. persönlich zu kontaktieren. Das  fördert den Zusammenhalt, sogenanntes "Teambuilding" und ja, ich meine das  ernst. Wir brauchen die und die brauchen uns, damit nichts  anbrennt. Bisher bin ich persönlich immer damit gut weiter gekommen.

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