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Betrunken gefahren: Jäger muss Waffen abgeben


Jägermeister

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Zitat

Er habe einen Fehler begangen, sagte ein Waffenbesitzer aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben. Der Fehler war, sich im Jahr 2017 betrunken hinters Steuer eines Autos zu setzen. Der Mann baute in der Verbandsgemeinde Rodalben einen Unfall. Dass er deswegen seine Waffen abgeben soll, geht ihm aber zu weit.

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vor 7 Stunden, mühleberg sagte:

Alkohol soll ja die Sinne vernebeln! Alkohol am Steuer kommt halt gar nicht gut an wenn man LWB ist, auch nicht bei uns. Na ja wenigstens ist es lehrreich, es dient auch zur Abschreckung möglicher Nachahmungstäter.

Es gibt leider noch zu viele, die nicht erwischt werden. Aber jeder einzelne ist einer zu viel.

Grüße

Gunfire

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vor 32 Minuten, xhbkx sagte:

Ja Handhabung... daher ja geladen.

Für den reinen Transport ungeladen vom Revier heim in den Tresor gilt das ja nicht.
 

Ich würde es besser nicht ausprobieren. Auch das ungeladen im Auto verstauen ist Handhabung.

Grüße

Gunfire

Edited by Gunfire
Ergänzung
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Also das mir bekannte Urteil war der Wortlaut.

"Vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG geht mit Waffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zur Gefährdung Dritter führen können."

Der Jäger hatte da einen Blutakoholwert von 0,39ml also Fahruntüchtig.

Genauso in dem oberen Fall war der Jäger betrunken Autogefahren und hat zudem noch einen Unfall gebaut. Bei Strafrechtlichen Konequenzen kann man von über 0,5 promille ausgehen.

In dem Fall ist der entzug vollkommen gerechtfertigt.

Ich habe kein Urteil gefunden in dem einem die WBK mit einem Wert darunter entzogen wurde.
"Interessant" könnte es ab 0,3 inc Unfall werden.

Aber nur Transport finde ich keinen einzigen Fall. Und bitte nicht Promille mit ml Blutalkoholwert verwechseln.

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Nein, bei Waffenhandhabung gilt 0,0‰.

Ich bin nach dem schießen auch auf ein Bier ins Vereinsheim, zu vor kamen meine Waffen in den heimischen Waffenschrank, auch wenn das ein zusätzlicher weg war.

Gruß Rennstädter 

Edited by rennstädter
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Zitat

Waffen führen und transportieren nur ohne Alkohol!

Mit Urteil vom 22.10.2014 (6C30/13) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht/BVerwG die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Jägers, der mit 0,39 Promille Atemalkohol (0,8 Promille Blutalkohol) in eine Verkehrskontrolle geriet. Er hatte vor der Jagd „zwei Gläser Rotwein und einen Schnaps“ getrunken.

https://www.rwj-online.de/rwj/service/jagd-recht/waffen-fuhren-und-transportieren-nur-ohne-alkohol-_6_1335.html

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