Jump to content

DJV - Erbrechtliche Beratung für Jäger


GunBoard.de

Recommended Posts

Erbrechtliche Beratung für Jäger

Andreas Alfred Brandt: Das Interesse an der Basis an fachkundiger Beratung zu erbrechtlichen Fragen ist groß. Viele Mitglieder begrüßen, dass sich der DJV dieses Themas angenommen hat. Gleichzeitig gibt es Kritik, dass das DJV-Angebot noch nicht überall durchgedrungen sei. Insbesondere ist den Wenigsten bekannt, dass sie als Mitglieder in einem dem DJV angehörigen Landesjagdverband eine kostenlose telefonische erbrechtliche Erstberatung in Anspruch nehmen können.

pra Mi., 2020-10-07 15:26

Quelle

Link to comment
Share on other sites

Sehr interessantes Thema!!!

Wenn man/ich/sich auch nicht gerne mit dem Thema (eigenes Ableben) beschäftigt, habe ich dies doch vor ein paar Jahren in Form eines handschriftlichen Testaments (hinterlegt beim zentralen Testamentsregister) getan.

Immerhin so kurz vor den 60sten (meine Mutter und mein Großvater mütterlicherseits mußten beide schon in diesem Alter die Welt verlassen) machte und mache ich mir hierzu so meine Gedanken.

Allerdings, meine direkten Erben (Frau und Tochter, beide keine Bedürfnisinhaber) haben keinen direkten Bezug zu Waffen. Wobei meine Tochter sich schon dahin gehend geäussert hatte den Jagdschein machen zu wollen und auch ein paar mal mit beim Schießen auf dem Schießstand war (ich meine es hat ihr sogar Spass gemacht und sie hat sich dabei gar nicht mal so schlecht angestellt). Da sie aber vor kurzem unser erstes Enkelkind zur Welt gebracht hat, scheint der Erwerb des JS vorerst kein Thema mehr für sie zu sein. Mein Schwiegersohn in Spe, kann ich in seinem Wesen noch nicht richtig einordnen und ist somit momentan aussen vor.

Ich habe mit beiden (Frau und Tochter) gesprochen und ihnen im Rahmen der Mitteilung dass ich ein Testament hinterlegt habe, auch mitgeteilt dass darin auch meine Waffen an Frau und dann Tochter (in der Rangfolge) vermacht werden.

Hier gibt es nun jedoch ein Problem. Meine Waffenschränke (sämtlich A-Schränke) sind mit herkömmlichen Schlössern ausgestattet. Weil mir das zu umständlich war, habe ich vor Jahren einen kleinen Wandtresor mit digitalem Zahlenschloss (entsprechende Sicherheitsstufe) gekauft und verwahre darin meine Schlüssel.

Angedacht habe ich nun, dem Testament ein versiegeltes Kuvert mit der Zahlenkombination des Tresors beizufügen.

Wenn ich den Inhalt der Broschüre richtig verstanden habe, geht das so aber nicht. Denn nach Testamentseröffnung, hätte meine Frau/Tochter direkten Zugriff auf die Waffen und würden sich als Nichtberechtigte u.U. strafbar machen.

Leider schweigt sich die Broschüre aus, wie man das Problem praktisch lösen könnte.

Ich kann mir es aktuell nur eine Regelung vorstellen, daß ich z.B. den zum Zeitpunkt meines Ablebens aktuellen Vorstand meines Schützenvereins benennen würde, der treuhänderisch den/die Tresore im Beisein der Erben öffnen und die Waffen so lange an sich zu nehmen, bis die Erben eine Bedürfnis erwerben können.

Habt ihr euch schon mal Gedanken über die Zeit danach bzw. eure testamentarische Regelungen nachgedacht? Und wie löst ihr dieses Problem?

Ich möchte eigentlich schon, dass die Waffen im Familienbesitz bleiben. Zumal ich gehörigen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Erwerb und Unterhalt der Waffen gesteckt habe.

Link to comment
Share on other sites

vor 8 Minuten, Elster1962 sagte:

Wenn ich den Inhalt der Broschüre richtig verstanden habe, geht das so aber nicht. Denn nach Testamentseröffnung, hätte meine Frau/Tochter direkten Zugriff auf die Waffen und würden sich als Nichtberechtigte u.U. strafbar machen.

Nein, da sie 4 Wochen nach Erhalt des Erbscheins Zeit haben, eine Erben-WBK zu beantragen. Da gibt es immer eine Übergangszeit. Geht ja gar nicht anders. In diesem Zeitraum haben die Waffen sogar gar keinen Eigentümer. Der Alte ist Wurmfutter, die Neuen warten auf den Erbschein (und WBK).

Was noch hinzukommen wird: Deine Erben müssen mit der Beantragung der WBK die Aufbewahrung nachweisen. Das heißt in Deinem Fall neue Tresore kaufen. Unter Sicherheitsstufe 0 geht gar nichts mehr.

Ist die Frage, ob sich das lohnt im Gegenwert zu den Waffen, nur um die wieder da einschließen zu dürfen? Zudem müssen dann Laufdildos angeschafft werden. Das muss man wieder dem Gegenwert der Kanonen gegenüberstellen.

Also entweder muss Töchterchen 3 Wochen von Papa zur Jagdschule geschickt werden oder Du benennst jemanden, der die Waffen unters Volk bringt und Deine Angehörigen nicht über den Tisch zieht.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Habe jetzt gerade eben die Broschüre des DJV komplett durchgelesen.

Dort steht u.A. zu lesen:

Zitat

"Wer unabhängig von seiner Stellung als Erbe oder Familienangehöriger beim Tod eines Waffenbesitzers Waffen oder Munition in Besitz nimmt, ist gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Welche Behörde für die Meldung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die Angehörigen eines verstorbenen Jägers werden häufig schon vor dem Problem stehen, die Zahlenkombination für einen verschlossenen Waffenschrank gar nicht zu kennen oder nicht über den Tresorschlüssel zu verfügen.

Gibt es nur einen Jäger und damit waffenrechtlich Berechtigten in der Familie, würde die Weitergabe des Tresorschlüssels oder der Zahlenkombination die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge haben.

Dieses Risiko sollte niemand eingehen.

Der verantwortungsvolle Jäger sollte aber dafür sorgen, dass ein Berechtigter nach seinem eigenen Ableben den Waffenschrank öffnen kann.

Denkbar ist z. B., dass ein guter Jagdfreund einen verschlossenen Umschlag mit dem Zweitschlüssel oder der Zahlenkombination erhält und verpflichtet wird, diesen nur im Todesfall zu öffnen.

Die Anzeigepflicht gegenüber der Behörde muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen.

Für die Anzeige gibt es keine besonderen Formvorschriften. Die Anzeige kann gegenüber der Behörde also schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch vorgenommen werden"

Demnach empfiehlt es sich also durchaus nicht, dem voraussichtlichen Erben mit dem Testament die Zahlenkombination des Waffen- Munition und ggf. Pulverschranks mitzuteilen.

Muss am Montag sowieso zur Kreispolizeibehörde. Dann werde ich mir von meiner SB erläutern lassen, wie ich es den Handhaben soll und mir dies ggf. gleich auch schriftlich durch sie bestätigen lassen.

Link to comment
Share on other sites

Ganz blöd gelaufen ist es vor ein paar Jahren beim Ableben meiner Erbtante.

Mein Vetter (selbst auch noch Notar) der sich verantwortlich um die Nachlaßverwaltung gekümmert hatte beim Sichten des Haushalts un dem Aufstellen des Erbschaftsverzeichnisses etliche Lang- und Kurzwaffen gefunden

Diese hatte mein bereits seit längerem verstorbener Onkel anscheinend ohne Erlaubnis besessen. Wie auch immer, auf jeden Fall hat mein Vetter diese kurzer Hand zur Vernichtung selbst zur Polizei gebracht.

Als ich dann viele Wochen später dann bei einem Erbentreffen davon erfahren habe, war nichts mehr zu retten und die Waffen schon vernichtet.

Link to comment
Share on other sites

vor 13 Minuten, Elster1962 sagte:

Demnach empfiehlt es sich also durchaus nicht, dem voraussichtlichen Erben mit dem Testament die Zahlenkombination des Waffen- Munition und ggf. Pulverschranks mitzuteilen.

Der waffenrechtlich Zuverlässige ist dann tot. Den wird ein möglicher Entzug seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht mehr jucken. Zumal die mit dem Ableben eh erlischt.

Man kann da einen riesen Akt von machen und am besten noch seine Behörde einbeziehen oder man macht es einfach wie die letzten Jahrzehnte, wo es auch problemlos lief.

Link to comment
Share on other sites

Den Ersteren meine ich nicht, sondern mir geht es darum, dass das die Erben keine Probleme bekommen.

Und das es bisher ohne Probleme lief... ist genau wie der Satz "...Ich habe es schon immer so gemacht...". Der nicht besagt, dass es deshalb richtig gemacht wurde.

Immerhin ist die Broschüre von einem Justiziar des DJV erarbeitet worden und der wird schon wissen wovon er spricht!

Mir geht es einfach darum, die Gesetze einzuhalten (ob diese sinnvoll sind oder auch nicht, sei mal dahingestellt) und sicher zu verhindern, dass die Erben Probleme wegen meiner Unzulänglichkeiten bekommen.

Link to comment
Share on other sites

In Jura-Foren kann man zum Thema Erbe (das betrifft ja nicht nur Gegenstände, sondern auch Verträge und andere Rechte des Verstorbenen) lesen, dass man als Erbe halt nicht die Gegenstände (oder Verträge, oder......) im klassischen Sinne "erwirbt" sondern in die Rechtsposition (ich hoffe ich habe das richtig formuliert) des Verstorbenen eintritt.
Bei Verträgen (Versicherung, Pacht......) vielleicht leichter verständlich, da der Erbe quasi 1:1 den Namen mit dem Verstorbenenen austauscht und in seine Rolle schlüpft.
Wenn der oder die Erben die (legalen) Waffen des Verstorbenen annehmen, dann kann das schon mal kein illegaler Erwerb (wegen fehlendem Bedürfnis und so) sein.
Klar, dass sie dies innerhalb einer Frist der zuständigen Behörde anzeigen müssen.

Das Thema Aufbewahrung würde ich mit einem kundigen Anwalt besprechen, 
Da wenn man das Thema weiter spinnt, man als Erbe ja nicht die Waffen erwirbt, sondern quasi das Altbestandsrecht der A-Schränke des Verstorbenen weiter führt.
Das mögen Behörden anders sehen, die Ansicht muss aber nicht rechtmäßig sein, da diese Behörden sich ja nicht über das Erbrecht stellen können.

Da sind wir wieder beim Anwalt........

Gruß Andreas

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 26 Minuten, Andreas458 sagte:

Da wenn man das Thema weiter spinnt, man als Erbe ja nicht die Waffen erwirbt, sondern quasi das Altbestandsrecht der A-Schränke des Verstorbenen weiter führt.

Und das ist eben im WaffG ausgeschlossen. Deswegen sprachen wir damals hier von kalter Enteignung (was die Tresore betrifft).

Ansonsten sehe ich es genauso wie Du. Es gibt da einfach kein Problem, weil es das sog. Erbenprivileg gibt.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)