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Magazine anmelden


tonga

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Um meinen Pflichten als gesetzestreuer Waffenbesitzer nachzukommen, habe ich meinen Altbesitz an jetzt verbotenen Magazinen ganz brav bei meiner Waffenbehörde angezeigt.
Ich habe daraufhin lediglich eine Eingangsbestätigung bekommen. Auf Nachfrage, ob ich jetzt irgendeine Bescheinigung darüber bekomme, dass das Verbot dieser Magazine für mich "nicht wirksam" wird, wie es so schön im Gesetz steht, hieß es nur: "Eine gesonderte schriftliche Bestätigung wird nicht ausgestellt."
Jetzt frage ich mich, was das konkret bedeutet. Ich würde also ein allgemein verbotenes Magazin (das für mich aber nicht verboten ist) auf dem Schießstand auspacken und nutzen. Dann kommt die Aufsicht und sagt, das wäre ein verbotener Gegenstand, wirft mich vom Stand oder will mich gar anzeigen. Gleiches würde gelten bei einer Polizeikontrolle auf dem Weg zum Stand oder zur Jagd.
Ich könnte nicht nachweisen, dass das Verbot für mich nicht gilt. Der Polizist müsste erst mal von einer Straftat ausgehen, das Magazin in Verwahrung nehmen etc.
Dass das WaffG nicht gerade praxisnah ist, überrascht mich nicht. Bisher hatte ich allerdings nie so unklare Verhältnisse, ich hatte immer ein entsprechendes Erlaubnisdokument bei mir.

Hat jemand von euch schon Magazine angemeldet und irgendeine Bescheinigung bekommen?

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Hat nichts gekostet. Zumindest keine Euros, ein Stück Freiheit vielleicht...

Ich habe vorher nachgefragt, wie ich anmelden soll, ob es z.B. schon Formulare dafür gibt. Die Antwort war: Formlos, mit Auflistung der Angaben Menge, KW oder LW, Datum des Erwerbs. Genauso habe ich es dann gemacht. Mit meiner Behörde habe ich eigentlich Glück, die sind fast immer freundlich, und auch Aufbewahrungskontrollen kosten hier nichts. Und gegen schlechte Gesetze können die halt auch nichts machen.

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vor 15 Minuten, tonga sagte:

Auf Nachfrage, ob ich jetzt irgendeine Bescheinigung darüber bekomme, dass das Verbot dieser Magazine für mich "nicht wirksam" wird, wie es so schön im Gesetz steht, hieß es nur: "Eine gesonderte schriftliche Bestätigung wird nicht ausgestellt."

Per E-Mail? Dann als PDF abspeichern und ausdrucken. Den Ausdruck in die WBK legen, so dämlich das auch ist. Ist halt Waffengesetz live...

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