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Schutzwaffe, Unwort das Jahres.


John Gun

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Es ist immer wieder genial wie fantasievoll Menschen bei Wortkreationen sein können, wenn Gesetzestexte fehlen.

Vielleicht sollte man auch wieder auf Aufklärung setzten indem man vor Stadien große Plakate aufstellt

z.B. mit dem Text: "Nur Weicheier tragen Mundschutz." Oder:"Wer Mundschutz trägt macht deutsch Unfallchirugen arbeitslos."

Schutzwaffe.pdf

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Bin zwar kein Fan grösserer Menschenansammlungen, aber wenn ich meinen Mundschutz mitnehmen will, dann nehme ich ihn mit!! Basta! :blink:

Oder wer bezahlt mir meine Zähne, wenn sie mir einer einschlägt? Niemand! Also, wie soll ich mich sonst schützen?? Schutz und Waffe in einem Wort, so ein Mist! Wie wenn das eine mit dem anderen etwas zu tun hätte?!? :gaga:

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Schwachsinn

Da simmt doch etwas nicht. In meiner 30- jähriger Karriere als Eishockeyspieler, trug ich jahrelang einen Zahnschutz. Ist zwar am Anfang sehr gewöhnungsbedürftig.

Und ich kam nie in den Knast.

Wenn ihr einmal einen Hockeymatch am TV anschaut, beobachtet, wie viele Spieler nach dem Einsatz auf der Bank den Zahnschutz kurz aus dem Mund nehmen. Und mit der Zunge hin und her schieben.

Vermutlich wird das auch noch verboten.

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Es ist immer wieder genial wie fantasievoll Menschen bei Wortkreationen sein können, wenn Gesetzestexte fehlen.

Den Begriff "Schutzwaffe" gibt es schon länger, den hat sich keine dahergelaufene Labertasche ausgedacht.

Und das eigentliche Problem liegt auch woanders (siehe unten).

Was für eine kranke Definition: Zahnschutz (Mundschutz) als Schutzwaffen?! :shock:

Tja, genau wie Schnittschutzhosen für Forstarbeiten, Lederjacken, Taucherbrillen, Sicherheitsschuhe etc. pp. - alles schon dagewesen.

Eine gewisse Schutzwirkung, wenn auch in einigen Fällen nur gegen ganz spezifische Gefahren/Angriffe, kann man all diesen Gegenständen ja nicht absprechen, insofern geht die Bewertung als Schutzwaffe schon in Ordnung,

ABER

der Knackpunkt an der Strafbarkeit des Ganzen ist jener, dass man den Kram zur Verhinderung behördlicher Zugriffe mitführt.

Das kann man im Falle von Mundschutz und anderem Kleinkram aber mbMn niemandem zweifelsfrei nachweisen, allein deswegen steht das auf wackligen Füßen - da kommts dann wieder drauf an, wie der Richter grade gef...rühstückt hat.

Solche Brecher gibt es allerdings immer wieder, dass auf Veranstaltungen mit den abenteuerlichsten Begründungen Gegenstände eingezogen und Anzeigen geschrieben werden wegen Verstoß gegen den entsprechenden § des Versammlungsgesetzes...

Wenn das Ganze nur eine OWi wäre, sähe es da evtl. schon anders aus, aber da es eine Straftat ist, sehen sich viele Polizisten (rein nach Rechtslage auch korrekterweise) im Zugzwang.

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Hallo Iggy, hierzu benötigst Du erst einen 2-jährigen Lehrgang mit anschließender Abschlußprüfung, damit Du bei der Herstellung dieser gefährlichen Schutzwaffe kein Material verwendest, das im Mund möglicherweise eine Entzündung oder sonstiges ..... verursacht.

Mit "gemeingefährlichen" Grüßen

Kongsberg308

Nö, nix Lehrgang, 10 Semester 'für studiert ;-))))))))))))

Grüße

Iggy

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