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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus/ Schießnachweise


Mike57

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Aktuelles zum waffenrechtlichen Bedürfnisnachweis

  • Das Waffengesetz gibt vor, dass zur Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses über 12 Monate hinweg jeden Monat mindestens 1x geschossen werden muss.
    Falls die geforderte monatliche Regelmäßigkeit nicht eingehalten werden kann, ist ersatzweise das Erbringen von 18 geschossenen Einheiten über ebenfalls 12 Monate hinweg möglich. In jedem Fall müssen zwischen der ersten geschossenen Einheit und dem Zeitpunkt der Antragstellung zwölf Monate vergangen sein.
  • Das Regelbedürfnis nach § 14 Abs. 2 WaffG für den Erwerb von Waffen und Munition bedingt also einen Mindestzeitraum (12 Monate), in dem der Schießsport regelmäßig ausgeübt werden muss.
  • Aufgrund der Schießstandsperrungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie kann es nachvollziehbar zu Schwierigkeiten kommen, um den Anforderungen für ein waffenrechtliches Bedürfnis gerecht zu werden.
  • Der BSSB hat deshalb eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gestellt. 
    Das Ministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Fehlmonate nötigenfalls angehängt werden müssen. Ein Schießnachweis muss also folglich 12 + x Monate überbrücken um anerkannt zu werden.
  • Dazu zwei Fallbeispiele:
    • Ein Schütze schießt 1x im Monat, der Schießnachweis beginnt im Juni 2019.
      Durch die Schießstandsperrung aufgrund der COVIC-19 Pandemie konnte in den Monaten März + April + Mai 2020 dem Schießsport nicht nachgegangen werden, es fehlen also die Monate 10+11+12.
      Der Schütze muss also in den Monaten Juni + Juli + August 2020 jeweils eine weitere Einheit schießen um die Regelmäßigkeit zu erreichen.
    • Eine Schützin hat die Möglichkeit, in ihrem Verein mehrere Schießtermine je Woche/Monat wahrzunehmen. Der Schießnachweis beginnt im Mai 2019, die zwölf Monate ‘Schießzeit‘ wären zum Mai 2020 erfüllt. Die Schützin hat von Juni 2019 bis März 2020 über zwanzig Einheiten geschossen. Die geforderte Häufigkeit wäre allenfalls erfüllt, jedoch erstrecken sich die Einheiten nur über 9 Monate hinweg. Die Schützin muss also im Monat Juni 2020 eine weitere Einheit schießen, damit der Schießnachweis 12 Monate umfasst.
  • Zusammengefasst bedeutet dies: Die Standsperren begründen kein zeitliches „Verkürzen“. Anträge, die nicht mindestens zwölf Monate Schießzeit überbrücken, können (wie bisher) nicht anerkannt werden. Ein Nachweis mit bspw. 30 geschossenen Einheiten in zehn Monaten kann folglich nicht anerkannt werden. Es ist zwar oft genug geschossen worden, aber nicht über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg.
  • Hinweis für alle Antragsteller:
  • Der BSSB prüft nach wie vor nach den Parametern Häufigkeit und Zeitraum.
  • Klammern Sie beim Erbringen des Schießnachweises die Corona-Fehlmonate gedanklich aus; falls dann zwölf Monate „Schießen“ zu Buche stehen, kann der Nachweis anerkannt werden. 

https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html?fbclid=IwAR24NznwgsZDMyV9VTpL8Sd9cGr_jdpuxXT1u3nS3KUDEAs6aoAxagqaM3Y

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Anträge, die nicht mindestens zwölf Monate Schießzeit überbrücken, können (wie bisher) nicht anerkannt werden. Ein Nachweis mit bspw. 30 geschossenen Einheiten in zehn Monaten kann folglich nicht anerkannt werden. Es ist zwar oft genug geschossen worden, aber nicht über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg.

Der BSSB ist in dieser Beziehung bereits früher extrem schofelig und absolut arschig seinem Mitgliedern gegenüber gewesen.

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Nein. Nicht wirklich. Hast du INNERHALB eines 12-Monate-Zyklusses, hast du woanders das Bedürfnis erfüllt. Die bayerischen Sturbratzen dagegen verlangen, dass auch im ersten und im letzten Monat des 12-Monats-Zyklusses mindestens ein Termin dokumentiert ist, sonst nix Stempel, egal, wie viele dazwischen. Und wenn Corona Zu, Pech gehabt.

  • Confused 1
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vor 11 Minuten, Califax sagte:

Der BSSB ist in dieser Beziehung bereits früher extrem schofelig und absolut arschig seinem Mitgliedern gegenüber gewesen.

Sorry, ab er wo ist da das Problem? Der Gesetzgeber sagt 12 Monate, daran hat JEDER Verband sich zu halten. In dem Bspl. wartet der Antragsteller halt noch zwei Monate ab, dann hat er die 12 voll & 30 Termine !

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vor 2 Stunden, Mike57 sagte:

Wenn das so ist, spinnen die,

Das war schon vor Conona so in ihren FAQs bezüglich "was ist regelmäßig".

Übrigens WOanders nachzulesen, Fred aus 2016: https://forum.waffen-online.de/topic/443929-1218er-regel-beim-bssb/

Btw: Die Hessen sind angeblich, so wird dort geschrieben, noch schlimmer:

Zitat

Der HSV (Hessische Schützen...) macht bei einer 2 Monatigen Lücke innerhalb der 12 Monate dicht, außer es liegen Gründe vor, aber die müssen anscheinend zünden.

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vor 2 Stunden, Califax sagte:

Das war schon vor Conona so in ihren FAQs bezüglich "was ist regelmäßig".

Selbst beim VdRBw wird das nicht so bekloppt gehandhabt. 12 Monate 12 bzw. 18 Termine! Fehlt nur noch, das die behaupten, die 12 Monate sind IMMER Jänner bis Dezember... ;-). Was Bärwurz, Gamsbart & Bockbier so alles anrichten können... :rolleyes1:

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  • 3 months later...

Ich habe am 09.03 gerade  einen Bußgeldbescheid über 328,50 € bekommen ...

Zuwiderhanldlung  gegen :::  §§37a Satz1 und37f Absatz 1 und 2 i. V. m.§53 Abs.1 Nr8 WaffG

§§ 37g Absatz 1WaffGi. V. §53 Absatz 1 Nr 19 WaffG

Ich hatte die rote Wbk seid 1974 . 2018 wegen neuer Vorschriften  (Gutachten vom Sachverständigen bis dato reichte die BW dienstzeit ) und Altersbedingt  zurückgegeben ..jetzt Waffen Reste auf grüner WBK ...:::Sportschütze    Am 11,12.20 kam Bedürfnisprüfung nach§ 4Abs 4 --§20Abs 3 hatte ich nochnie was mit zu tun ..  Versucht den Schreiber zu erreichen,

da ich Waffen bei Egun zum Verkauf hatte  die auch ins Ausland gingen ..   Mail geschickt wegen Verlängerung  keine Antwort .. Der Mann ist nie Telf. zuerreichen .... Habe alle Daten der Käufer an Ihn per Mail geschickt,, war nicht richtig ....Ein Käufer hatte sich erst nach Mahnung  11 Tage später  mit den Daten ge meldet . Habe dann alles mit den WBK

und einer schriftlichen Entschuldigung Bei der Wache ,,weil der gute Herr Sacharbeiter ja weder persönlich noch Telf.

zuerreichen ist ,,abgegeben . Das Ergebnis  siehe Oben  ... Den Betrag hat er meinen wirtschaftlichen Verhältnissen ,, angepaßt ,,  Auf Corona und Witterungbedingungen  ( Straßen nicht befahrbar Starkfrost )wird keine Rücksicht genommen !!! Nur §§§§§ zählen ..

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