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Wie erwartet: Da ist der Plan der ECHA für ein vollständiges Verbot von Blei in Munition in allen Umweltbereichen


Mike57

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Die Verantwortlichen für diesen Schwachfug ignorieren doch alle Fakten. Das Umweltthema ist meiner Meinung nach nur vorgeschoben.Man nimmt uns die Munition weg und hat im Anschluss daran die rechtliche Möglichkeit, den Betroffenen ohne „Alternativmunition“ (mindestens Kaliber . 22lr)  die Grundlage für die Fortdauer des Bedürfnisses zu entziehen. 

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Liebe Jägerinnen und Jäger,

 

in dieser Woche hat die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) einen sehr umfangreichen Vorschlag zur Minimierung des Bleieintrages in die Umwelt veröffentlicht. Nach der REACH-Verordnung ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Bleiverbot. Der Einsatz von alternativen Schroten in Feuchtgebieten ist bereits in zwei Jahren verpflichtend. Ähnlich wie bei der Büchsenmunition werden wir die Prozesse beim Bleischrot wissensbasiert und praxisorientiert gestalten und begleiten. Demnächst werden wir ein Frage-und-Antwort-Papier zur bleifreien Schrotmunition veröffentlichen. In diesem finden Sie unter anderem Informationen darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus älteren Flinten bleifreie Schrote verschießen oder welche Patrone für welches Wild geeignet ist.

Durch die Jagdpresse haben Sie vielleicht von neuen Regelungen zur Nachtzieltechnik in unterschiedlichen Bundesländern gehört. Wir haben deshalb unser Frage-und-Antwort-Papier für das Waffengesetz angepasst (mehr siehe unten). 

In einer Sonderkonferenz tagen heute die Agrarminister zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In einer Meldung haben wir gefordert, den Katalog der Eco-Schemes sinnvoll auszugestalten. Diese ermöglichen Landwirten eine Vergütung für Artenschutzmaßnahmen im Feld, die über Einkommensverluste hinausgehen. Die Maßnahmen können zudem an den Betrieb angepasst werden und sind unbürokratisch zu beantragen. 

Um die Arten in der Feldflur geht es auch bei unserer nächsten großen flächendeckenden Erfassung (FE), die wir heute in einer Pressemeldung angekündigt haben. Sind Sie Pächterin oder Pächter in einem Revier? Dann unterstützen Sie unser Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) und füllen Sie den Fragebogen zur FE aus.

Last but not least haben wir in dieser Woche mit dem CIC in Deutschland (www.cic-wildlife.de) ein Frage-Antwort-Papier zur Auslandsjagd veröffentlicht und eine Aufklärungskampagne gestartet. In den kommenden Wochen werden Sie in den sozialen Medien viele Share-Kacheln finden, die mit Vorurteilen über die Jagd im Ausland aufräumen. Lassen Sie uns gern wissen, wie Sie die Kampagne finden. 

 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende,

Ihre DJV-Geschäftsstelle

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  • 2 weeks later...

Waffenrecht: ECHA veröffentlicht Bleiverbots-Vorschlag

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für weitere Beschränkungen der Verwendung von Blei in Munition für das Sportschießen und die Jagd veröffentlicht. Der Bericht kommt auf insgesamt 935 Seiten zu dem Schluss, dass…

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  • 7 months later...
 
Zitat

***REMEMBER, REMEMBER, 17TH OF SEPTEMBER***

If you recall, one of the actions we took within the scope of our case against the EC, was a motion to suspend the implementation of Lead Ban until the case is properly reviewed by ETOJ. This motion has been rejected. Why?
1. All the acts of the EC/Eu are presumed to be lawful until proved otherwise. Nice, isn’t it?
2. According to ETOJ we haven’t showed that we are affected by the Lead Ban. So in layman’s speech, there is no need to stop it, as we are not harmed.
3. Also, there is no urgency in our case.
4. ETOJ decided that they have all the info need to refuse our motion, without giving us ability to present our position (hearing of sides has been ruled out).
5. It is not admissible in ETOJ to present the harm to the environment, industries and other people as a justification. Full stop.
6. Apparently our information on the negative effects of lead ban are not precise enough for the liking of ETOJ.
This decision was taken not by the judge presiding over our case, but by the President of ETOJ, mr. Marc van der Woude.
And icing on the cake. The decision has been made on September 17th. Non-Poles may look up why this date is significant to us. Poles do know.
And btw, we will file a formal complaint on this decision.
 
 
Zitat

Die EU, die EU, die hat immer Recht ....

***NEUIGKEITEN ZUM BLEIVERBOT***

***REMEMBER, REMEMBER, 17TH OF SEPTEMBER***

Wenn Sie sich erinnern, war eine der Aktionen, die wir im Rahmen unserer Klage gegen die Europäische Kommission unternommen haben, ein Antrag auf Aussetzung der Umsetzung des Bleiverbots, bis der Fall vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ordnungsgemäß geprüft wurde. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Und warum?

1. Alle Handlungen der Europäischen Kommission/EU werden bis zum Beweis des Gegenteils als rechtmäßig angesehen. Schön, nicht wahr?

2. Laut EuGH haben wir nicht nachgewiesen, dass wir von dem Bleiverbot betroffen sind. Laienhaft ausgedrückt gibt es also keinen Grund, es zu stoppen, da wir nicht geschädigt werden.

3. Außerdem besteht in unserem Fall keine Dringlichkeit.

4. Der EuGH hat entschieden, dass sie alle nötigen Informationen hat, um unseren Antrag abzulehnen, ohne uns die Möglichkeit zu geben, unseren Standpunkt darzulegen (eine Anhörung der Parteien wurde ausgeschlossen).

5. Es ist vor dem EuGH nicht zulässig, die Schädigung der Umwelt, der Industrie und anderer Menschen als Rechtfertigung anzuführen. Punktum.

6. Offenbar sind unsere Informationen über die negativen Auswirkungen des Bleiverbots für den EuGH nicht präzise genug.

Diese Entscheidung wurde nicht von dem für unseren Fall zuständigen Richter getroffen, sondern vom Präsidenten des EuGH, Herrn Marc van der Woude.

Und das Tüpfelchen auf dem i. Die Entscheidung wurde am 17. September getroffen. Nicht-Polen mögen nachschlagen, warum dieses Datum für uns von Bedeutung ist. Die Polen wissen es.

Und übrigens, wir werden eine formelle Beschwerde gegen diese Entscheidung einreichen.

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vor 8 Stunden, Mike57 sagte:

5. Es ist vor dem EuGH nicht zulässig, die Schädigung der Umwelt, der Industrie und anderer Menschen als Rechtfertigung anzuführen. Punktum.

Jo, damit kann man faktisch alles mit einem Federstrich verbieten, denn die o.g. Behauptungen für bsp.weise ein generelles Bleiverbot sind ja nicht substantiiert worden, lediglich durch fragwürdige Studien.

Es gibt 1. :

keine evidenten Beweise dafür,

2.

Zusätzlich wird von den Betroffenen im Zuge der "Beweislastumkehr" verlangt, die nicht vorhandenen evidenten Beweise zu widerlegen.

3.: So etwas können sich eigentlich nur ausgebuffte Juristen ausdenken...

 

vor 8 Stunden, Mike57 sagte:

Diese Entscheidung wurde nicht von dem für unseren Fall zuständigen Richter getroffen, sondern vom Präsidenten des EuGH, Herrn Marc van der Woude.

Passt doch zur EUDSSR...

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Am 4.2.2021 at 16:52 , Greenhawker sagte:

Wenn im Spätjahr das angestrebte SchwarzROT-Grüne Bündnis kommt, dann scheißen die da drauf.

Schwarz kannste abschreiben; jetzt wird schon Söder als Verhandlungspartner ins Gespräch gebracht (er stänkert also immere noch), jetzt hat die CDU Terminschwierigkeiten um das geplante Gespräch am  Sa mit der FDP.

Diese Partei hat fertig. Und damit hat das Schützenwesen auch gleich mit fertig

Edited by Der Reservist
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Irgendwann haben die Leistungsträger keinen Bock mehr ...., ich  hatte neulich irgendwo eine Aussage vom DSB gelesen ... das Bleiverbot wäre abgewendet? War das beim Forum Waffenrecht?  Ich glaube .... schaut mal selbst .... ich habe die News glaube ich schon entsorgt!

Trotzdem einen guten Start .... sollte man sich öfter sagen ... bei dieser ganzen ....

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