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Die Schlüssel-(schrank) -Frage


rugerclub

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http://www.jagderleben.de/schluessel-schrank-frage

Wo und wie darf ein Schlüssel zum Waffenschrank aufbewahrt werden? In einem Informationspapier greift das Bayerische Landeskriminalamt dieses wichtige Thema auf.

Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.'

In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das 'Spiel' mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort 'grob fahrlässig' in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel.

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Ja, die Schlüsselverwahrung kann schon ein Problem sein ...

Ich habe zum Beispiel einen A-Schrank mit B-Innenfach. Der A-Schrank verfügt über ein elektronisches Schloß und das B-Fach muss mit einem Schlüssel geschlossen werden.

Wenn ich jetzt den B-Schlüssel im A-Schrank liegen ließe, hätte ich ja auch nur eine "A-Sicherheit" für das B-Fach - geht also nicht. Wohin also mit dem B-Fach-Schlüssel? Zusätzlich einen kleinen B-Würfel mit Elektronikschloß kaufen? Nur für den B-Fach-Schlüssel?

Dummerweise hat diese Kombination (A-Schrank elektronisch, B-Innenfach Schlüssel) keinen gesteigerten Mehrwehrt durch das Elektronikschloss. Dass ist mir allerdings erst nach dem Kauf eingefallen. Ich hätte mit genausogut den A-Schrank ohne Elektronikschloss kaufen können.

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  • 2 months later...

http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=1035X4297EA4L57A0640672XR1853LZLZ21R539D

DJV: Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich

In welcher Form Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt. Seit dessen Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den kontrollierenden Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit den Schlüsseln von Waffenschränken?

Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin.

Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben.

Auf Reisen müssen Waffe und Munition nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Vorübergehend kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden. Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die Waffe muss nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Eine Schlüsselrolle übernimmt der Schlüssel hier ebenfalls nicht.

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Es geht, m.E., hauptsächlich darum, dass in der gemeinsamen Wohnung

lebende Partner, Kinder usw. keinen Zugriff auf die Schlüssel haben.

Es sei denn, sie haben auch Waffen..oder WBK..etc..

Jetzt bitte keine Haarspaltereien..aber das war (wohl) gemeint!

Selbst ich (paranoia..), alleinlebend, habe alle Schlüssel im Tresor mit Zahlenschloss.

Damit ich nicht rankomme, wenn ich den Code vergesse..:ironie1:

Allerdings mit Alarmanlage, für die Gastleser..:-)

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... noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin.

...

Die Verwaltungsvorschrift wurde am 22.03.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Ausführungsbestimmungen zum Waffengesetz sind somit in Kraft.

Wer die WaffVwV noch nicht hat, bitte schön:

Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

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Selbst ich (paranoia..), alleinlebend, habe alle Schlüssel im Tresor mit Zahlenschloss.

Damit ich nicht rankomme, wenn ich den Code vergesse..:ironie1:

Allerdings mit Alarmanlage, für die Gastleser..:-)

man kann sich den Code auch auf die Fußsohle tätowieren lassen ...

Alternativ nimmste den Farbcode der Tattoo-Farbe mit dem höchsten Farbanteil ...

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gröööhl...

mein nachbar hat ihn bekommen, der hat ja auch nen

wohnungsschlüssel..:-):ironie1:

Scherz beiseite: die Schlüsselgeschichte ist doch auch die Konsequenz aus Winnenden,

soweit ich mich erinnere...damit kein unberechtigter Mitbewohner an die Waffen

gelangen kann..

In der Verwaltungsvorschrift stehts..aber von Aufbewahrung der Schlüssel

wurde kein Wort verloren..ich habe jedenfalls nix gefunden.

Liegt also an jedem selbst, wie er es handhabt..!?

Edited by kriegerlein
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gröööhl...

Scherz beiseite: die Schlüsselgeschichte ist doch auch die Konsequenz aus Winnenden,

soweit ich mich erinnere...damit kein unberechtigter Mitbewohner an die Waffen

gelangen kann...!?

Welche "Schlüsselgeschichte"?

Ich lese von "Schlüsselgeschichten" nur in den Foren, wie sich die LWB selbst "verrückt" machen.

Nach Winnenden kamen die vertdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, ob das WaffG eingehalten wird.

Die Tresorpflicht war schon seit 2002 im Gesetz.

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Leute, es versteht sich doch von selbst, daß der Tresorschlüssel so zu sichern ist wie die Waffen. Sagt einem doch der gesunde Menschenverstand.

Ich versteh die ganze Diskussion darum nun wirklich nicht. Der Kram ist kein Spielzeug, und gehört gegen unbefugten Zugriff gesichert.

Ich schreib doch auch nicht die PIN auf die Scheckkarte ...

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Welche "Schlüsselgeschichte"?

Ich lese von "Schlüsselgeschichten" nur in den Foren, wie sich die LWB selbst "verrückt" machen.

Nach Winnenden kamen die vertdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, ob das WaffG eingehalten wird.

Die Tresorpflicht war schon seit 2002 im Gesetz.

Du triffst wieder den Nagel auf`n Kopf:pro:

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