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Steuerhinterziehung: Entziehung der Waffenbesitzkarte


Jägermeister

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von RA Dipl.-Finw. Markus Karpinski, Lüdinghausen

Der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis imZusammenhang mit einer Steuerhinterziehung ist selbst dann nichtrechtswidrig, wenn der Steuerhinterzieher gefährdet ist und sich im Übrigen nachweislich stark sozial engagiert (VG Münster20.8.01, I K 2141/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011087)

Sachverhalt

Dem Steuerpflichtigen war zur Teilnahme am Training und an Wettkämpfen in einem Sportverein eine Waffenbesitzkarte erteilt worden. Nachdem er durch rechtskräftigen Strafbefehl der Steuerhinterziehung in 15 Fällen schuldiggesprochen war, wurde die Erlaubnis widerrufen. Gegen diesen Widerrufklagte er – letztlich erfolglos.

Gründe

Das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko soll möglichst gering gehalten werden. Dieses Risiko soll nur bei Personen hingenommen werden, bei denen man darauf vertrauen darf, dass sie jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß mit der Waffe umgehen. Diese Zuverlässigkeit muss regelmäßig bei Personen bezweifelt werden, die den Staat durch Steuerhinterziehung schädigen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1b Waffengesetz; BVerwG 16.10.95, IC 32/94).

Zu Gunsten der Zuverlässigkeit des Klägers konnte nicht berücksichtigt werden, dass er ein Geständnis ablegte. Denn dazu hatte er sich erst entschlossen, nachdem sein ehemaliger Steuerberater versucht hatte, ihn mit seinem Wissen um die Hinterziehungssachverhalte zu erpressen. Die Selbstanzeige war somit kein Ausdruck von Rechtstreue. Auch war es nicht möglich, das starke soziale Engagement des Klägers mit einer Rücknahme des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis zu belohnen. Das Gesetz gewährt der Behörde in dieser Richtung keinen Ermessensspielraum. Die vom Kläger geltend gemachte Gefahr, selbst Opfer von Straftaten zu werden, reicht ebenfalls nicht aus. Diese Gefahr begründet zwar ein Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Die beim Kläger nicht vorhandene Zuverlässigkeit ist aber weitere Voraussetzung der Erteilung.

Praxishinweis

Die Steuerhinterziehung ist keine Straftat mehr, die zum Entzug des Jagdscheins berechtigt (FGJ, Steuerstrafrecht,§ 370 AO, Rz. 302), da § 17 Abs. 4 Bundesjagdgesetz neugefasst wurde (NJW 91, 280). Bei steuerlichen Verfehlungen drohen noch weitere außersteuerliche Sanktionen, die auch bei der Selbstanzeige-Beratung bedacht werden müssen. Dies gilt besonders für Mandanten, die einen Beruf mit eigener Berufs-, Ehren- oder Disziplinargerichtsbarkeit ausüben, steuerrechtliche Pflichtenverletzt haben, die mit der Ausübung eines Berufes oder Gewerbesim Zusammenhang stehen oder dem Ausländerrecht unterliegen.

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Restschuldbefreiung bei unterlassener Steuererklärung nichtversagt werden darf (OLG Köln 14.2.01, 2 W 249/00, n.v.).

Quelle: Praxis Steuerstrafrecht - Ausgabe 12/2001, Seite 263

Quelle: Ausgabe 12 / 2001 | Seite 263 | ID 105529

Quelle: http://www.iww.de/pstr/archiv/steuerhinterziehung-entziehung-der-waffenbesitzkarte-f36480

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Ich habe kein Problem damit, wenn Personen die gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird.

Du bist Schuld an einem VU, weil Du jemandem an einer roten Ampel Stehenden aus Unachtsamkeit mit 15 km/h hinten drauf rollst. Der Fahrer vor Dir im Auto erleidet ein Schleudertrauma. Damit hast Du Dich einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht und bist waffenrechtlich unzuverlässig, weil Du gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen hast. Immer noch einverstanden?

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Wenn der Fahrer (wie in meinem Fall) dann aussagt, daß er hintendrauf gebrettert ist, weil ich ihm nicht schnell genug aus dem Weg gefahren bin und er zwar sah, daß ich stand, aber es nicht für nötig gehalten hat, zu bremsen, definitiv ja.

Dann reden wir von Vorsatz, nicht von Fahrlässigkeit. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe! Bei Vorsatz habe ich auch keine Einwände, bei Fahrlässigkeit ist der Entzug der WBK einfach ein Witz! :puke:

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Ich habe kein Problem damit, wenn Personen die gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird.

Genau solche Aussagen führen zu nichts Gutem! Man muss immer unterscheiden ob eine Tat einen gemeingefährlichen Hintergrund hat! Ist Steuerhinterziehung gemeingefährlich? Mit 30km/h zu schnell durch bewohntes Gebiet in dem nur 50 erlaubt sind zu fahren, das ist für mich gemeingefährlich.

Solche Entwicklungen, bis hin zur Missgunst lösen bei mir Brechreiz aus. :puke:

Auch bei uns in der Schweiz wird schon bei geringsten Verstössen gegen das Gesetz der legale Waffenbesitz untersagt. Genau solches Vorgehen fördert die Beamtenwillkür!!

Gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verstossen......... Könnte Dir nie passieren! Neeeeiiin, mir doch nicht.

Das ist schneller passiert als Du denkst! :cool:

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Wobei jetzt Steuerdelikte nichts mit sexuellem Missbrauch von Kindern gemeinsam haben. Ich meine jetzt rein vom Gewaltpotenzial des Täters her. Oder? :confused:

Ich meine ob die Strafen für Gewalttaten so lächerlich tief angesetzt sind entzieht sich mir jeglicher Logik. Aber das ein Steuerbetrüger lediglich die kriminelle Energie hat, seine Mitbürger zu übervorteilen oder den Staat zu bescheissen, dies ist nicht von der Hand zu weisen.

Edited by .45ACP
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:nar:

Deutschland wir nie, nie, nie seine Bürger an eine feindliche ausländische Macht ausliefern.

Darum wird die Schweiz das als Grund nehmen, Deutschland den Krieg zu erklären.

Wenn der Angriff sagen wir mal in ganz in den Morgenstunden des Karfreitags passiert ("Seit 5 Uhr früh wird zurückgeschossen!"), können die Eidgenossen in aller Ruhe bis nach Helgoland am Ostermontag vorrücken, ohne daß auch nur ein einziger Soldat fallen muß.

Und dann bekommen wir flächendeckend das Schweizer Waffengesetz. :!:

(Da ich keine Hohlspitzgeschosse mein eigen nenne, kann ich gut damit leben) :bayer:

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Das sollten sie unbedingt tun. Gibts in der Schweiz noch Zwangsarbeit für Straftäter?

Die verantwortlichen Politiker sollten auch unbedingt zur Fahndung ausgeschrieben werden, am besten noch bei Interpol und in den Haag. Das war echt peinlich was sich unsere hohen Herren da geleistet haben.

Nichtsdestotrotz sehe ich persönlich es als sehr zweifelhaft für das Ansehen einer Wertegemeinschaft an, wenn monetäre Verbrechen, gleich welcher Höhe, härter bestraft werden als Verbrechen gegen Leib Leben und Gesundheit -insbesondere von Kindern.

Das ist ein eindeutiges Zeichen, wo dieser Staat seine Prioritäten hinwirft und gleichzeitig seine Werte wegwirft.

Nur, Politiker, die mal Steuern hinterzogen haben können ganz problemlos weiterhin Fraktionsvorsitzender und MDB sein.....

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Hohe Strafen haben noch nie Täter abgeschreckt. Mord wird in einigen Ländern dieser Welt mit der Todesstarfe geahndet. Und? Gibt es deswegen dort keine Morde mehr? :eusa_naughty:

Da hast Du auch wieder recht. Jedoch gehe ich nicht davon aus, das Steuerhinterziehung ein gewaltiger Akt ist. Trotzdem wird er vom Gesetz unverhältnismässig hart bestraft.

Hat die Schweiz schon Auslieferungsanträge füe die drei Steuerfahnder gestellt?:nar:

Hab mir schon gedacht, das da noch was kommt.

Ich will's mal so sagen. Wenn es nach der SVP ginge, sofort! :o

Aber zum Glück haben wir die politischen Interessen, hinter unserer berühmte Gewaltentrennung, nämlich der Justiz stellen können. Das ist eben der grosse Trumpf unserer Verfassung der solches Vorgehen legitimiert. Politisch verfolgen wir das Ziel mit Deutschland einig zu werden andererseits verstösst das Vorgehen der Steuerfahnder gegen geltendes Recht.

Ich für meinen Teil, bin selbst gespannt wie die Sache ausgeht! ;)

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