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Der GunBoard TV-Tipp


Mitr

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Freitag, 21.10.2005

20:15 Uhr

Sonntag, 23.10.2005

01:50 Uhr

Das Original! Um Längen besser als das Remake:

Der Schakal

The Day of the Jackal

dayofjackal_02.jpg

Frankreich 1963: Die militärische Terrororganisation O.A.S., bestehend aus ehemaligen französischen Algerien-Offizieren, hat geschworen, Vergeltung zu üben für die ein Jahr zuvor ausgerufene Unabhängigkeit des afrikanischen Staates. Ihr Plan, Algerien unter die Herrschaft Frankreichs zu stellen, wurde durch diese politische Entscheidung völlig zunichte gemacht. Nun soll der Mann ermordet werden, der diesen ''Verrat'' zu verantworten hat: der französische Staatspräsident Charles de Gaulle. Schon mehrmals ist der Politiker einem Anschlag der O.A.S. nur knapp entgangen. Um diesmal Fehler zu vermeiden, wird ein Profikiller aus London engagiert, der zu den besten seines Fachs gehört. Für 500.000 Dollar soll er während einer Parade in Paris den Mord an de Gaulle ausführen. Also beginnt der Killer (Edward Fox) unter dem Decknamen ''Schakal'' das Attentat mit größter Genauigkeit vorzubereiten. Doch trotz seines perfekt ausgearbeiteten Plans kommt es zu einigen Pannen: Auf seiner Reise nach Paris wird der Schakal in einen Unfall verwickelt und hinterlässt eine blutige Spur. Eine Liebesnacht mit einer attraktiven jungen Frau endet für diese tödlich. Inzwischen hat auch der französische Geheimdienst Wind von der Sache bekommen.

In dem Thriller werden 31-mal Uhren eingeblendet. Im Vergleich: In ''High Noon'' (1952), bei dem auch Fred Zinnemann Regie führte und bei dem die Zeit eine wesentlich zentralere Rolle spielt, ist nur 13-mal die Uhrzeit zu sehen.

''Ein nach dem Bestseller des jungen Engländers Forsyth geschriebener, von Zinnemann mit großem Aufwand inszenierter Spannungsfilm; eine sehr geschickte Mischung aus Fakten und Fiktion.'' (RoRoRo Filmlexikon)

das vierte

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  • 1 year later...

"Immer mehr Waffengesetze, aber Ganoven stören sich nicht daran"

Hegering Herscheid lud ein zum Informationsabend mit dem Waffenexperten Rolf Thiemann. Wer eine Waffe erbt, darf diese auch ohne Waffenschein nutzen

HERSCHEID

Sorgenfalten zeigen sich auf der Stirn von Rolf Thiemann. "Die Waffengesetze werden immer komplexer", konstatiert der Waffen-Experte der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, "aber die Ganoven stören sich nicht daran". Leidtragende seien die Jäger, von denen ? statistisch gesehen ? nur in den allerseltensten Fällen ein Verbrechen ausgeht. "Wir Jäger stehen in einer hohen Verantwortung und müssen mit gutem Beispiel vorangehen", forderte der Vorsitzende des Hegerings Herscheid, Dr. Matthias Dunkel, von seinen Mitgliedern.

Damit auch sie alle Gesetze einhalten können, ließen sich die Jäger am Montagabend nochmals von dem Waffenexperten Thiemann über das Waffengesetz aufklären ? und die Resonanz war überraschend groß. Es waren mehr als 60 Jäger, die sich zum Thiemann-Vortrag im Gasthaus Vedder in Niederholte versammelt hatten. Der "Herrscher der Waffenbesitzkarte" ging in seinem Vortrag unter anderem auf die Lagerung der Waffen ein: "Früher hieß es nur, dass die Waffen sicher verschlossen werden müssen."

Heutzutage sei dies aber genau definiert. Waffen müssen in sogenannte B-Schränke eingeschlossen werden, damit keine Unbefugten Zutritt zu ihnen haben. Die Schränke sind vergleichbar mit Stahltresoren, die entweder über 200 Kilogramm wiegen oder an einer Wand festgeschraubt werden müssen. Eine weitere Neuerung: Gaspistolen und Reizstoff-Sprühgeräte (z. B. Pfefferspray) sind seit neuestem nicht mehr jedermann zugänglich. Für die Gaspistole braucht man einen "kleinen Waffenschein" (Thiemann: "Das Erstaunliche: Den kleinen Waffenschein gibt es bis heute nicht"), die Sprühgeräte bräuchten eine PTB-Zulassung ? die gibt es laut Thiemann aber ebenfalls noch nicht . . . Thiemann ärgert sich: "Es wird alles mögliche geregelt, aber wer soll das alles kontrollieren?"

Und was tut der Otto Normalverbraucher nun, wenn er eine Waffe vererbt bekommt? "Dann darf er sie auch benutzen", weiß Rolf Thiemann, "allerdings nur auf einem Schießstand". Einen Waffenschein brauche er dafür dann nicht ? allerdings nur, wenn der Verstorbene bereits einen Schein besessen hat. Dann gelte nämlich die Eigentumsgarantie, betonte Thiemann. Bei der Lagerung gilt aber das gleiche wie für die Jäger: Die Waffe muss in einen B-Schrank, von dessen Preis man sich übrigens auch einen zweiwöchigen Urlaub auf den Kanaren gönnen könnte, eingeschlossen werden.

sep

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  • 5 years later...

Komisch. Das hier nicht mehr dazu zu sagen ist? :n07:

zB. dass diese beiden langhälsigen Hühner mit ihren Tatoo Problemen nervten wie die Sau!! :wallb:

Im Amiland sind "normale" Frauen halt Mangelware!

Und die PPK's welche unter der Stossstange des Oldies in James Bond Manier montiert wurden. :spiteful:

War natürlich klar, dass die PPK-S 9mmK die grösseren Abmessungen hatte, als eine PPK in 7,65mm und deshalb die Montagehalterungen zu gross ausfielen. :D

Aber es hatte schliesslich doch noch geklappt.

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  • 10 months later...

Also morgen ?

nach Aussage des Jägermeisters - ja ...

Mo. 11.03.2013 19:05 Pro Sieben Galileo

Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind - heißt es. Für Autohändler gilt das nicht unbedingt! Immer mehr Menschen kaufen oder verkaufen ihr Auto über Online-Märkte und treffen dabei nicht immer auf die seriösesten Geschäftspartner. Den Tätern das Handwerk zu legen ist schwer, denn sie hinterlassen kaum Spuren. "Galileo" über die miesen Tricks der Auto-Ganoven.

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Nein danke, ich will jetzt ruhig schlafen können.

Vor dem Essen keine sowjetischen Zeitungen lesen und vor dem Schlafen keine Beiträge unserer Qualitätsmedien zu unserem Hobby. Das ist gut für die Verdauung und das psychische Gleichgewicht.

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