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PTB Erlaubnisfrei, bedeutung?


m1e

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Hallo zusammen, ich habe einge Verständigungsprobleme mit den §§Erlaubnisfreien Waffenbesitz von PTB/SSW die man ab einem alter von 18 Jahren frei erwerben kann.

Bedeutet das evtl. das jeder, auch ohne KWS (kleiner Waffenschein) sich so etwas zulegen darf und evtl. in seiner Nachttischschublade aufbewahren darf?

1.) Unter welchen Rechtlichen gesichtspunkten ist das evtl. erlaubt?

2.) Wird eine deart erworbene PTB/SSW automatisch den Behörden gemeldet?

Danke für eure Antworten.

EDi

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Hallo m1e,

erwerben (waffenrechlicher Begriff) darfst Du SSW, die PTB- gekennzeichnet sind, mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Einen sog. Kleinen Waffenschein (KWS) benötigst Du dann, wenn Du die SSW mit Dir in der Öffentlichkeit führen, also zugriffsbereit (z.B. Gürtelholster) und ge- oder auch entladen mit Dir tragen möchtest. Der KWS kostet in der Regel 50€ und wird Dir auf Antrag und Prüfung Deines strafrechtlichen Backgroundes von der für Dich zuständigen Waffenbehörde erteilt. Der KWS berechtigt NICHT zum Schießen außerhalb befriedeten Besitztums, z.B. an Silvester!

Die Aufbewahrung der SSW muss so erfolgen, daß kein Unberechtigter (17-jähriger Bruder) an die SSW herankommt.

Gruß JM

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Hallo Edi, sogenannte "freie Waffen" darf jeder volljährige erwerben und zuhause aufbewahren. Eine sicher Aufbewahrung ist jedoch vonnöten, wenn sich "unberechtigte" im Haushalt befinden und an die Waffen gelangen könnten. Unberechtigte wären in diesem Fall minderjährige.

Dann musst du die Waffe angemessen sicher verwahren. Was angemessen ist sagt dir der Richter nachdem etwas passiert ist gerne.

Gemeinhin geht man aber von einem verschlossenen Behältnis oder Schrank aus.

Die gemeinsame Aufbewahrung von freien Waffen und der zugehörigen Munition ist wieder ein eigenes Kapitel, aber das dauert zu lange für dieses Leben.

Wenn du einenfreie erborben und nach Hause gebracht hast, dann denk bitte daran, dass du damit nicht vor die Türe gehtst, auch nicht an Sylvester. Hierfür brauchst du den kleinen Waffenschein.

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Hallo Edi,

was auch wichtig ist, das der Transport in einem verschlossenem Behältnis erfolgen muss, z.B. Aktenkoffer... auch schon beim Kauf vom Waffenhändler nach Hause.

Wenn Du allen Eventualitäten aus dem Weg gehen willst, versperrst Du den Koffer/Tasche...

(z.B. winziges Vorhängeschloss durch Reissverschussösen)

Also immer wenn Du die SSW "transportierst"daran denken. Sonst kostets viel Geld und Ärger und die SSW ist weg!

Erik

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Hey ihr, danke für die beiträge.

Die Frage z. 2. ist damit aber immer noch unklar!

Wenn ich das richtig verstehe, dann kann sich also jeder ab 18J so eine PTB als SSW zulegen, oder?

Was ist wenn der Onlineverkäufer aber eine KWS verlangt, ohne diesen er die SSW nicht Ausliefert, darf dieser so eine Abhängigkeit herstellen?

Folgender Fall, ich hatte mir so eine PTB zugelegt, war einige Zeit als Kurier mit wertsendungen unterwegs und für den Falls der Fälle sollte die PTB mit Reizgas die selbstverteigung ermöglichen, damit mir zeit zum Wegrennen bleibt :-)

Daher war der KWS auch von meiner seite erwünscht, aber nach gut einem Jahr habe ich die SSW nur noch im Tresor gehabt!

Wegen einem Parkplatzstreit habe ich eine Verurteilung wegen Beleidigung bekommen und weil ich mich nicht entschuldigte und zu mein Widersacher (meiner meinug nach der eigentliche Schuldige) eben ein Dr. Dr. war, habe ich eine Schöne Strafe von 80Tagessätzen bekommen.

Die Waffenbehörde Prüfte irgend wie meine Vostrafen und ist auf diese 80TS gestossen.

Wegen der Sache hat man mir nun nach §41 WaffG den Besitz der Erlaubnisfreien SSW untersagt! Ich habe widerspruch eingelegt, da ich die SSW nicht führe und diese Ordentlich im Büro meiner Gesellschaft im Tresor zu dem nur ich zugang habe untergebracht ist, auch keine Gefahr ausgeht, dachte ich kann man mir nichts anhaben, weil jeder ab 18J eben auf seinem Privaten grund diese erlaubnisfrei SSW besitzen darf.

Vor ein paar tagen stürmt bei mir die KRIPO die Bude, mit Durchsuchungsbeschluß, weil ich der Aufforderung der Waffenbehörde nicht gefolgt bin die Waffe nachweislich zu vernichten!

Wenn ich auf meinem Grund und Boden die erlaubnisfrei SSW bestitzen darf, und diese gesichert aufbewahre, wie kann mir so etwas Untersagt werden, wenn andere ja nicht mal den KWS benötigen, dann kann man denen auch nichts entziehen!

Das ist doch wie beim Führerschein entzug, auf meinem Grundstück kann und darf ich auch das Fahrzeug ohne die Amtl Führungserlaubnis nutzen, oder?

Anders gesagt, würden sich alle Strafbar machen die ohne KWS eine SSW auf ihrem Privaten Grund besitzen!

Gruß EDi

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@m1e:

Du nimmst das ein bißchen zu locker.

§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall

(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,

1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder

2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

§ 52 Strafvorschriften

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

........

8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,

Entweder hast Du nicht kapiert, um was es geht oder willst uns mit Deinem Hilfeersuchen für dumm verkaufen.

Klär erstmal den Umfang und die eventuelle Laufzeit des Waffenverbots und kauf bloß nix, bevor Du dieses wieder von der Backe hast.

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Nein Dumm, Doof und Depp wird der Bürger hier gemacht, was bedeutet erlaubnisfrei, das hat man mir nun eingangs erklärt!

Also kann mir dieses recht auch niemand entziehen, schon garnicht iene Privatperson einer kritischen Waffenbehörde, wenn er auf Weisung irgend welche wirren entscheidungen trifft!

Woher nimmt die Person und diese Normgebung des §§WaffG sich diese Rechte, wo ist der dafür zu bezifferende Räumliche Geltungbereic alleine nachvollziehbar?

Diese Gesetz wurde vom Gesetzgeber geschaffen um Missbrauch zu verhindern, nach dem aber i.s.S. keine Waffe geführt wird, ist das ganze unter "Erlaubnisfreier Besitz" zu sehen!

Ich würde es evtl. verstehen wenn hier irgend eine Versiegelung erfolgen würde, so wie beim Feuerlöscher o.ä.!

Wenn gesetze aber unverständlich sind so wie es aus dem §29 incl. benannter Anlage des WaffG hervor geht, dann kann sich in den widersprechenden teilen kein Rechtswirksamkeit entfallten!

Reizgas, da könnte auch so mancher Anus unter §§WaffG gesehen werden, dessen Ausdünstungen einen an eine Stark Toxisches Gas oder zuminds an Buttersäure erinnert!

Braucht ein Lamma einen KWS, die Spucken auch sehr Kräftig, meine besser hälfte wurde von so eine Tier mal Angespuckt, direkt aufs Augenlied, das gab ein richtiges Pfeilchen!

Wenn ein SSW nicht geführt wird, so kann das auch nicht untersagt werden!

Gerade wenn eben nicht §41 Abs. 1+2 zutrifft.

Warum nicht gleich den Führerschein einziehen, weil man wegen irgend einem Stumpfsinn verurteilt wird, immerhin sterben mehr Menschen durch Kfz als durch SSW!

Ich bin kein Lobbyist, kein Jäger oder Waffennarr o.ä. aber auch kein Duckberger, ich lass mir nichts verbieten für das ich keine Erlaubnis bedarf.

Sind wir doch mal ehrlich, wer eine Waffe haben möchte, wird die auch bekommen, das man Spielzeuge wie SSW zu Waffen erklärt ändert daran nichts! Nur weil ein paar Kleinkriminelle die SSW missbrauchen ist das kein grund unbescholdeten Bürger auf die gleiche Stuffe zu stellen!

Ich bin Kleinunternehmer mit einer Handvoll angestellten und das bin ich nicht weil ich ein Kümmerling bin, ich nehme mich und andere Menschen sehr ernst, nur wie man in den Wald ruft, so halt es heraus.

Wass Passiert wenn ich mir ein paar Pfeffersprays aus den EDEKA in den Tresor deponiere, mach ich damit erneut Strafbar?

Gruß EDi

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Zwei Probleme:

1.) 80 Ts wegen eines einfachen Parkplatzstreites?

2.) Waffenverbote gelten nicht nur gegen Schusswaffen.

Solltest du noch irgendwo ein altes Bajonett, einen Säbel oder irgendeine andere Waffe rumliegen haben, dann wirds richtig blöd wenn sie dich erwischen.

Wenn du 80Ts und ein Waffenverbot kassiert hast, dann halte dich dran bis der Widerspruch durch ist.

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1.) 80 Ts wegen eines einfachen Parkplatzstreites?

2.) Waffenverbote gelten nicht nur gegen Schusswaffen.

Solltest du noch irgendwo ein altes Bajonett, einen Säbel oder irgendeine andere Waffe rumliegen haben, dann wirds richtig blöd wenn sie dich erwischen.

z. 1. ich habe die Ts bekommen wegen der Beleidigung nicht wegen dem Streit. Der Parkplatzbesitzer hat mich, weil ich auf seinem Parkplatz stand, sofort wie ein Brüllaffe angefahren, der hat so gebrüllt das das Parkhaus gezittert hat und immer das gleiche "Ich will sofort ihre Personalien, das ist mein Parkplatz!" ich habe versucht sofort weck zu fahern, das ging nicht weil sein auto hinter mir stand unc ich des halb nicht wegfahren konnte! Ich sagte noch zu ihm im Ruhigen Ton, "Fahren sie bitte bei seite, dann ist das in einer sekunde erledigt!" aber er wurde, kaum zu glauben. noch lauter und mit dem gleichen Spruch. Wohl gemerkt alles von der Beifahrer seite aus. Ich erinnerte mich in dem Moment an eine Pressemeldung " Zwei Männer im Parkplatzstreit in Kölner Innenstadt schwer Verletzt!" was für ein glück für ihn das wir in Darmstadt waren :-) aber als er dann die Beifahrertür aufmacht seine Nase an die meiner Frau hält und erneut Brüllt bin ich doch raus gegangen, musste ja vermeiden das er meine Frau auf dem Beifahrersitz verletzt. Ich habe ihn zur seite gestossen und gesagt "Nur ein Assoziales AR...loch regt sich so über einen Parkplatz auf" in dem moment kamm auch seine Frau die beobachtet das ich ausgstiegen war und meinte "mein Man ist Arzst und kein AR...loch!" bei Gericht erfuhr ich das er ein Dr. Dr. med und sie Dr. med ist! Ich habe zu meiner Meinung gestanden und dafür als nicht Promovierter und den VIPS Richter,staatsanwalt und Med mein Fett weck bekommen!

z. 2. das Waffengesetzt gilt für alles, selbst der Austoß von Biogasen nach eine Zünftigen Bohnensuppe kann nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) als sonstige Waffe oder Munition angesehen werden.

Meine Schärfste Waffe ist meine Zunge und die lasse ich mir bis zum Letzten Blutstroffen nicht nehmen!

Mir fällt aber auf das sich für das §§WaffG kein Räumlicher geltungsbereich finden lässt, oder weiss da einer mehr? Denn Gesetze ohne Räumlichengeltungeberich haben keine Wirksamkeit!

LG EDi

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z. gleiche "Ich will sofort ihre Personalien, das ist mein Parkplatz!" ich habe versucht sofort weck zu fahern, das ging nicht weil sein auto hinter mir stand unc ich des halb nicht wegfahren konnte! Ich sagte noch zu ihm im Ruhigen Ton, "Fahren sie bitte bei seite, dann ist das in einer sekunde erledigt!" aber er wurde, kaum zu glauben. noch lauter und mit dem gleichen Spruch.

Da hast Du ehrlich gesagt ausgesprochen dumm reagiert. Ich wäre im dieser Situation einfach ruhig geblieben und hätte das Handy rausgezogen schnell die Autos fotografiert und dann 112 gewählt. Dann hätte ich zu diesem Arzt gesagt: Mag ja sein das ich auf Ihrem Parkplatz stehe, wollte gerade wegfahren, weil ich den Irrtum jetzt bemerkt habe, nun rufe ich allerdings die Polizei an und erstatte Anzeige gegen Sie wegen Nötigung...

Diese hättest Du auf jeden Fall sofort stellen sollen, eine Gegenanzeige bringt meistens etwas, vor allem wenn das belegbar ist. glaub mir ich bin schon oft angezeigt worden u.a. auch von einem Arzt, der viel Angst vor mir hat, da er mir ung. 450 000 € schuldet. Der hat mich schon Angezeigt, weil ich in meine Jackentasche gegriffen habe als ich zu Fuss unterwegs war als er mir mit seinem Auto in der Stadz begegnet ist:aua:

Zum Schluss haben ihn die Grünweissen nichts mehr geglaubt.....

Erik

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hätte, sollte, müßte, könnte.....

Wir hören hier eine Seite (ohne Wertung) und kennen daher auch nur diese bzw. können nur diese "beurteilen".

Er hat auf Grund der 80 TS das Waffenverbot an der Backe, mag das ungerecht empfinden - ändert aber nix.

Wenn "m1e" jetzt (PTB)Waffen kauft, weil er meint, daß er dazu das Recht hat, ist es für sein Ego gut, nicht für den Fall.

Wenn er Einspruch eingelegt hat, muß man das Ergebnis abwarten, ansonsten ist alles dazu gesagt worden.

Man mag das (W)affengesetz nicht mögen - es ist aber geltendes Recht. Und wenn man sich nicht daran hält, erfolgt der nächste Rechtsverstoß, der die weiteren Erwerbsmöglichkeiten in ziemliche Ferne rückt.

Dafür - (W)affengesetz - fehlt ein Affe bei den Smileys

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Der Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland, wie für alle deutschen Gesetze...

Hallo Jägermeister. wo kann ich das nachlesen, also den Räumlichen geltungsbereich zum §§WaffG und den Räumlichen Geltungsbereich der BRD?

Es ist sicher kein geheimnis das es in einem "§" oder Art. der Rechtsnormen Schrieben stehen muss um gültig zu sein!

Wenn ich aber beim besten willen nichts geschrieben sehe, dann darf ich Fragen wo es steht?

LG EDi

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Hallo Jägermeister. wo kann ich das nachlesen, also den Räumlichen geltungsbereich zum §§WaffG und den Räumlichen Geltungsbereich der BRD?

Es ist sicher kein geheimnis das es in einem "§" oder Art. der Rechtsnormen Schrieben stehen muss um gültig zu sein!

Wenn ich aber beim besten willen nichts geschrieben sehe, dann darf ich Fragen wo es steht?

LG EDi

Willst du jetzt auf diese "Kommissarische Reichsregierung" und ähnlichen Müll hinaus? Dann bist du hier im falschen Board.

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Nein was soll das nun, ich will wissen wo der Räumliche geltungsbereich des §§WaffG steht, nicht mehr und nicht weniger.

Jura ist ein Hobby von mir, mein RA sagt auch das ein Gesetz nur dann Gültigkeit hat, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.

Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Im übrigen möchte ich mich als Alien Outen, der schon seit 1970 hierzulande Ansässig ist und in keine Politische oder Äthnische ecke gehört und schon garnicht Braun.

Darf ich mich nun nicht für meine Rechte Interessieren und nicht an geeigneter Stelle nachfragen, nur weil das Thema evtl. unangenehm ist?

LG EDi

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Glaubst du, daß in der BRD die Gesetze von Andorra gemacht werden?

Gesetze sind in der Regel gültig, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Wenn du meinst, daß ein Gesetz für dich nicht gilt, weil in irgendeiner Taschenbuchausgabe der Geltungsbereich nicht autaucht, wünsche ich dir für die Zukunft viel Spaß.

Nimm zur Kenntnis, was über den Fall gesagt wurde und probiere dein Rechtsverständnis - mit deinem Anwalt - vor Gericht aus.

Berichte uns dann über den Verlauf und das Ergebnis

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Darf ich mich nun nicht für meine Rechte Interessieren und nicht an geeigneter Stelle nachfragen, nur weil das Thema evtl. unangenehm ist?

LG EDi

Aber natürlich, das darfst du und das sollte jeder tun. Das hier ist aber ein Forum und keine kostenlose, verbindliche Rechtsberatung.

Wenn dein Anwalt dir diese Fakten schon so deutlich dargelegt hat, dann schlage ich einfach vor, du hörst weiterhin auf ihn.

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Danke für die Tips, da bin ich schon dran, aber das hat ja nichts mit der eingangsfrage zu tun, wir kommen vom Thema ab, das wird langsam offtopic.

Wo bitte steht also der Räumliche geltungsbereich in welchen Bundesgesetzblatt?

Ich kenne z.Bsp. vom 13.07.1973 - 2 BvR 1/73 das alle gesetze und normen an den Definierten Räumlichen geltungsbereich bindet.

LG EDi

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Jura ist ein Hobby von mir, mein RA sagt ........

Darf ich mich nun nicht für meine Rechte Interessieren und nicht an geeigneter Stelle nachfragen, nur weil das Thema evtl. unangenehm ist?

Vielleicht wäre eine rechtzeitige Information Deines RA, das

1. ein Waffenverbot für den Einzelfall den erlaubnisfreien Besitz aufhebt

2. ein Widerspruch gegen die Anordnung keine aufschiebende Wirkung hat

sinnvoller gewesen.

Unangenehm ist Deine Hoffnung, mit der Perspektive "Opfer inkompetenter Gesetzgeber und Sachbearbeiter" in der Sache was zu erreichen.

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Mit Verlaub, Jura als Hobby kann auch gefährlich sein.

Ansonsten kannst Du davon ausgehen, dass der räumliche Anwendungsbereich deutscher Gesetze das deutsche Staatsgebiet ist.

Hierzu zählen auch Schiffe und Luftfahrzeuge, soweit sie in Deutschland registriert/ geflaggt sind.

Ich gehe mal davon aus, dass das fragliche Parkhaus in Deutschland liegt, oder warum reitest Du so auf dem räumlichen Anwendungsbereich herum ?

Oben wurds auch schon gesagt, dies ist keine Rechtsberatung !

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...

Wo bitte steht also der Räumliche geltungsbereich in welchen Bundesgesetzblatt?

...

Nimm dir mal das Strafgesetzbuch vor. ==>

Allgemeiner Teil, Erster Abschnitt, Das Strafgesetz, Erster Titel, Geltungsbereich, §§ 1 bis 9. Dort ist all das genau dargelegt was du suchst. Und gilt eben auch für die sogenannten Strafnebengesetze zu denen unter anderem das Waffengesetz zählt.

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Danke für die Tips,

LG EDi

Um Mal von OT wegzukommen - Was interessiert eigentlich der Geltungsbereich?

Ich versuche mal zusammenzufassen:

Du hast dich widerrechtlich auf einen Privatparkplatz gestellt - könnte man in die Nähe von Hausfriedensbruch rücken.

Dafür hat dich der Besitzer zusammengeschissen - unfein aber wohl seine Art.

Deeskalation war nicht so dein Ding - also volle Pfund zurück und Beleidigungen an den Kopf geworfen.

Dazu hat ein Gericht gemeint, daß das 80 Tagessätze wert ist

Und damit ist zunächst einmal die Zuverlässigkeit - lt. in der BRD praktiziertem - Waffengesetz wech.

Dagegen hätte man Widerspruch einlegen können und die Hoffnung haben, daß dann ein Urteil von 59 TS rauskommt.

Stattdessen versucht man abenteuerliche Klimmzüge bezüglich der Gültigkeit des WaffG zu machen und dessen Gültigkeit anzuzweifeln?

Wenn Juristerei dein Hobby ist, solltest du dir ein anderes suchen - deine Kenntnisse darin reichen anscheinend noch nicht einmal aus, dein eigenes Fehlverhalten zu erkennen.

Allerdings fällt mir auf, daß dein(e) Beitra(ä)g(e) so ziemlich die gleiche Melodie haben, wie viele andere Testballons. :n01:

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