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Kopftücher bei Lehrerinnen an staatlichen Schulen?


karaya

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Stimmt was Du sagst ...

Naja... kommenden Mi 12:45 ... dann erzähle ich Euch wie es "endete"

Nur wegen dem zeichenprof die Unterlage zurückziehen, wäre auch das falsche Signal an das Kind... damit würden wir ja uns selbst verleugnen... und verstecken müssen wir uns wirklich nicht, und das Gewerbe ebenfalls nicht verheimlichen.

Es ist ein gesetzlich anerkanntes Gewerbe.. welches nicht zu letzt auch den Zeichenprof bezahlt.. denn Schulen sind meritorische Güter.

naja.. ich habe mir gedacht, der einfachste Weg wird sein, daß er die Schreibunterlage im Zeichenunterricht umdreht... basta.

Das sollte den Lehrer auch zufriedenstellen. Wir werden aber mit Sicherheit dem Sohn nicht auftragen die Unterlage durch eine andere zu ersetzen. Nur weil einer was nicht checkt, der Rest der Lehrer aber keine Probleme hat, die Mitschüler ebenfalls nicht... Es ist das falsche Signal und keine Demokratie... sondern Diktatur.. wenn einer bestimmt gegen den Rest.

Das kann nicht sein. Und wenn unser Sohn diese Vorführung im Unterricht durchgestanden hat, dann stehen wir auch den Rest mit dem Typen durch.

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@impulse,

die Methode mit der Befragung nach einem Referat ist gängige Methode, man will ja auch wissen, ob etwas hängengeblieben ist.

Es ist ein Ellenbogensystem, was schulisch und fachlich nicht begrenzt ist.

Es neigt dazu, das schwache Schüler erpressbar werden, so nach dem Motto, "gib mir deine Frühstücksstulle, oder ich nehm dich dann dran..".

(Ich habe absichtlich keinen anderen erpressbaren Grund gewählt.)

Ich finde, die Auswahl sollte die Lehrkraft treffen und nicht die Schüler selbst.

Zum Thema Waffen und Schüler,

meine Kleine ist Mitglied im Schützenverein, das ist den Lehrkräften bekannt.

Da ich ja auch meißt zu den Klassenfahrten mit von der Partie bin, habe ich da diesbezüglich Kontakt zu den Lehrkräften aufgenommen, gerade nach Erfurt.

Meine Kleine durfte nach altem Recht schon .22lfB schießen und muß sich nun wieder mit Luftdruckwaffen begnügen, das ist für ein Kind auch schon recht deprimierend, gleicht fast der MPU für GK-Schützen unter 25.

Neulich war Kontrolle durch die Polizei, die haben bestimmt nach Drogen und verbotenen Gegenständen gesucht, also allgemeine Ranzenkontrolle.

Da hat man bei meiner Tochter im Ranzen einen Kuli im Patronenlook und den kleinen Katalog von Frankonia gefunden.

Es ist doch natürlich, wenn man sich für eine Sache begeistert, und dies auch seinen Mitschülern mitteilen will, das kann auch Unterrichtsstoff sein (was habt ihr für Hobbys).

Die Polizei hat erstmal dumm geschaut, aber die Klassenlehrerin hat das sofort aufgeklärt.

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@impulse

ich finde es Klasse, wie ihr das durchzieht, es gehört immerhin doch eine große Portion Courage dazu .... :roll:

auf der anderen Seite, warum zurückziehen, wir sind ja keine Asozialen ...:evil:

trotzdm male ich mir aus, wie das wohl bei uns an einer Schule gehandhabt werden würde( vielleicht noch in Erfurt ?), die Schlagzeilen der Bl..... zeitung kann man sich vielleicht ausmalen :roll:

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also hier nun der Bericht vom heutigen Gespräch mit dem Zeichenlehrer...

zunächst ist er von Statur her drahtig.. und vom Wesen eher kantig...

das Gespräch dauerte geschlagene 50 Minuten.. und wenn wir nicht aufgestanden wären, hätte es noch eine Weile länger gedauert.

Jedenfalls kam folgendes am Ende raus:

Er sieht ein, daß er faktisch nichts weiss über Waffen. Er war erstaunt wie offen und auch mit wieviel Verständnis wir auf seine Vorurteile reagierten, und er sah ein, daß eigentlich mehr Aufklärung zu dem Schmus der in Filmen und Medien produziert wird, geben muss, denn es vermittelt ein falsches Bild vom Sportschützen.

Er will ein Projekt in der Klasse machen, und wir werden ihn mit Materialien unterstützen. Die Gefährlichkeit einer Waffe soll natürlich nicht heruntergespielt werden, aber man kann wirklich nicht alles in einen Topf werfen.

Mit der Deutschprofessorin wird es auch ein Projekt zur Contenderpistole geben. DA wird der Sinn, Zweck erklärt, sowie klar herausgearbeitet, daß nicht alles was nach böser Waffe aussieht, auch solchen Zwecken dient.

Und so findet das Ganze ein gutes Ende, auch eine positive und vorurteilsfreie Diskussion statt...

eigentlich ist das Ergebnis super... weil nicht Vorurteile wiederholt werden, sondern sachlich argumentiert und diskutiert.

Dank hier auch an Hollowpoint, der hier eine Seite für clifford und Konsorten reingestellt hat, mit den dramaturgischen Mitteln der Filmindustrie. Diesen Link werde ich weiterleiten an den Zeichenprofessor und er wird mit den Kindern diese irreführenden, gewaltverherrlichenden Szenen diskutieren.

Im übrigen haben wir sein Weltbild zum Waffennarren doch ziemlich durcheinandergebracht. Weder war unser Erscheinungsbild "martialisch", noch war unsere Sprache dominant, noch aggressiv....

Wenn das Projekt in der Schule dann läuft.. werde ich einen Thread eröffnen und Euch wissen lassen was da weitergelaufen ist...

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Danke!

Wenn einmal das Eis gebrochen ist, ist es nicht mehr schwer.

Die meisten Gegner unterliegen dem Irrglauben, daß Waffenbesitzer besonders aggressiv im Wesen sind. Wenn du dann ganz ruhig bist, und gelassen, bringst Du deren Argumentationsvorbereitung total aufs Glatteis und hast plötzlich ein visavis, welches Fragen stellt und es entsteht ein Gespräch und keine Anklage.

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Die meisten Gegner unterliegen dem Irrglauben, daß Waffenbesitzer besonders aggressiv im Wesen sind.

Ein Bekannter meiner Mutter war für mich immer ein "altehrwürdiger" Herr, sehr ruhig, gebildet und höflich, Professor am Konservatorium. Ein wenig erstaunt war ich dann schon, als ich zum ersten Mal von seiner Sammelleidenschaft erfuhr - wir gingen dann einmal Uzi schiessen (und zwar Vollauto) und fachsimpeln seither immer mal wieder...

:lol:

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Beherrscht dieser muselmanische Zeichen"professor", dessen Vorfahren 1683 wohl versehentlich nicht von Prinz Eugen, Jan Sobieski und Graf Starhemberg massakriert wurden, :mrgreen: denn die englische Sprache???

Sonst nützt ihm der Link wenig. :twisted:

GRUß

:mrgreen: , ja hab ich ihn auch gefragt, da meinte er:"Sie haben aber schon eine sehr direkte Art Fragen zu stellen::"

:mrgreen: :mrgreen: , wie aber sonst soll ich feststellen, ob er versteht was ich da schicke. :mrgreen:

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@Nightforce

Neulich war Kontrolle durch die Polizei, die haben bestimmt nach Drogen und verbotenen Gegenständen gesucht, also allgemeine Ranzenkontrolle.

Da hat man bei meiner Tochter im Ranzen einen Kuli im Patronenlook und den kleinen Katalog von Frankonia gefunden.

Es ist doch natürlich, wenn man sich für eine Sache begeistert, und dies auch seinen Mitschülern mitteilen will, das kann auch Unterrichtsstoff sein (was habt ihr für Hobbys).

Die Polizei hat erstmal dumm geschaut, aber die Klassenlehrerin hat das sofort aufgeklärt.

Ist denn das eigentlich erlaubt - verdachtsunabhängige Durchsuchungen? Da habe ich aber meine Zweifel!

Polizeigesetz:

§ 29 Durchsuchung von Personen

(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,

3. dies zur Feststellung ihrer Identität erforderlich ist und die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet,

4. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält oder

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß Â§ 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

§ 26

Personenfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen,

2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,

4. wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei zum Zwecke der Fahndung nach Straftätern eingerichtet worden ist,

5. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei eingerichtet worden ist zum Zwecke der Fahndung nach Personen, die als Täter oder Teilnehmer eine der in § 100a der Strafprozeßordnung genannten Straftaten begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet haben. Der Kontrollbereich kann, außer bei Gefahr im Verzug, nur vom Innenministerium oder von einer Landespolizeidirektion mit Zustimmung des Innenministeriums eingerichtet werden, oder

6. zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität).

(2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

(3) Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

Anscheinend sind Schulen Orte "an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen" :lol:

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  • 3 years later...

Schon am 11. Oktober veröffentlichte der italienische Sender RAINews24 einen Bericht, dem zufolge Israel die derzeit geführten Kriege offenbar zur Erprobung "neue Waffen" nutzt.

Demnach wurden im Gaza-Streifen vermutlich "Dense Inert Metal Explosives"-Waffen (DIME), die einen enthaltenen Metallstaub, bevorzugt aus Tungsten bestehend, bei ihrer Explosion in der unmittelbaren Umgebung verteilen und so schwerste Verletzungen durch diese "Miro-Schrapnells" hervorrufen, eingesetzt. Zwar beschränkt sich die Wirkung dieser in den USA noch in der Erprobung befindlichen Waffen auf einen Umkreis von nur wenigen Metern, es wird allerdings vermutet, daß diese Waffen eine in höchstem Maße krebserregende Wirkung haben.

Bereits vor einer Woche berichtete die israelische Haaretz, daß das israelische Militär bei seinem Krieg gegen den Libanon auch weißen Phosphor eingesetzt hat, was einen klaren Verstoß gegen das - von Israel nicht unterzeichnete - Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen von 1977 darstellt.

Am Freitag nun berichtete der britische Independent, daß in zwei Proben aus Bombenkratern israelischer Waffen im Libanon eine erhöhte radioaktive Strahlung gemessen worden ist. Demnach lag der Anteil des Uran-Isotops U-238 mit einem Verhältnis von 108 Teilen zu 1 gegenüber Uran-235 wenn auch nur leicht über dem Verhältnis von in der Natur vorkommendem Uran und etwa dem vierfachen Wert von "abgereichertem" Uran - also dem Abfallprodukt der Urananreicherung. Damit ist klar, daß Israel in den diese Explosionen verursachenden Bomben angereichertes - statt wie üblich in "bunkerbrechenden" Waffen "abgereichertes" - Uran eingesetzt hat.

Will man hier nicht von einem zweifellos höchst unwahrscheinlichen Fehler bei der Herstellung der betreffenden Bomben ausgehen, so bleibt nur die Schlußfolgerung, daß Israel hier ganz bewußt Waffen mit diesem radioaktiven Material eingesetzt hat. Neben der durch keine weiteren Indizien gestützten Vermutung, daß hier "Mini-Atombomben" eingesetzt wurden, bleibt noch die Vermutung, daß es sich beispielsweise um thermobarische Waffen, die durch die Oxidation von Uran gezündet wurden, handelte. Andererseits dürfte auch hierbei kein Grund für die Verwendung von angereichertem Uran bestehen.

Letztlich könnte allein Israel selbst genaue Auskunft über die im Libanon eingesetzten Waffen geben. Andererseits wurde schon der Einsatz von weißem Phosphor erst Monate später zugegeben. Die Tatsache, daß dabei betont wurde, Israel setze nur durch internationale sRecht nicht verbotene Waffen ein, verstärkt letzten Endes die Vermutung, daß "neuartige Waffen" im Libanon erprobt wurden. Nicht nur, daß Israel die weiterreichenden zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen nicht unterzeichnet hat, diese enthalten auch keinen ausdrücklichen Hinweis auf derartige Waffen. Andererseits heißt es in Artikel 35:

"Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen."

Bereits Anfang 2004 schuf ein japanisches "Bürgertribunal" angesichts der vernichtenden Folgen von "abgereichertem" Uran nicht nur für Menschen sondern auch für alle anderen Lebewesen den Begriff "Totalmord". Die Folgen von Waffen, die statt "abgereichertem" angereichertes Uran enthalten und durch eine Explosion in form von Staub in der Unwelt verteilen, sind zweifellos noch weitaus zerstörerischer.

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