mühleberg Posted March 31, 2021 at 09:48 AM Share Posted March 31, 2021 at 09:48 AM Unglaublich wegen einem Schild! 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 31, 2021 at 10:29 AM Share Posted March 31, 2021 at 10:29 AM Wahrscheinlich hatte einer der Einbrecher den Schildaufhänger verpfiffen. GRUẞ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 31, 2021 at 11:46 AM Share Posted March 31, 2021 at 11:46 AM vor einer Stunde, Hollowpoint sagte: Wahrscheinlich hatte einer der Einbrecher den Schildaufhänger verpfiffen. Da reicht schon einer der zahlreichen Grünen Blockwarte. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 31, 2021 at 04:24 PM Share Posted March 31, 2021 at 04:24 PM vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte: Wahrscheinlich hatte einer der Einbrecher den Schildaufhänger verpfiffen. Das mag sein. Ist aber auch egal wer, den Schlussausführungen von Kenny kann ich nicht folgen. Den Erläuterungen vorher schon. Wer seine Waffen mit dem Bedürfnis „Jagdausübung“ erhalten hat, hat eben grundsätzlich kein Bedürfnis für Homedefense. Das steht nunmal im aktuellen Gesetz und allen Varianten zuvor seit Einführung des Bedürfnisses. Notwehr ist davon natürlich ausgenommen. Dafür braucht man grundsätzlich aber auch kein Bedürfnis. Homedefense (oder Selbstschutz) ist aber eben etwas anderes gemäß WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted March 31, 2021 at 04:59 PM Share Posted March 31, 2021 at 04:59 PM 1) Das Schild ist saublöd formuliert und läßt mich an der Kompetenz des Erstellers zweifeln. 2) Die Begründung für den Entzug ist ein dicker Hund. Wenn das Bestand hat, kommen mir Zweifel am Rechtsstaat. 3) Der Fall mit dem Jäger auf der Demo ist noch schlimmer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted March 31, 2021 at 05:33 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:33 PM Wer betritt ein Gelände unbefugt? Gute Frage! Dazu habe ich gestern ein Urteil beim Focus online gelesen. Betrifft zwar jetzt nicht das Waffenrecht. Aber man sieht genau die Wertung der Justiz in solchen Fällen https://www.focus.de/panorama/welt/urteil-in-franken-mann-macht-pinkelpause-dann-zerstoert-ein-bagger-sein-cabriolet_id_13143721.html Zum Schild im Beitrag und dessen inhaltlicher Ausssage: So wie ein Schusswaffengebrauch da formuliert worden ist kann man der Entscheidung der Behörde durchaus folgen. "Wer das Grundstück unbefugt betritt, hört die Kugeln fliegen..." und dann auch noch die Aussage verstärkend "...das ist kein Witz!" ist schon heftig! Würde es doch bedeuten, dass ein zufällig das Grundstück betretender Spaziergänger, damit rechnen muss erschossen zu werden, so wie das ausformuliert wurde. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 31, 2021 at 05:34 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:34 PM vor 33 Minuten, Glockologe sagte: 3) Der Fall mit dem Jäger auf der Demo ist noch schlimmer. Dem ist so. Ich kann aber trotz grüner Verseuchung im Rechtsapparat nicht glauben, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. So es sich denn so zugetragen haben sollte. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted March 31, 2021 at 05:40 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:40 PM Dein Wort in Gottes Ohr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted March 31, 2021 at 05:43 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:43 PM vor 14 Minuten, Jägermeister sagte: So es sich denn so zugetragen haben sollte. Vielleicht war er ja am Sturm auf den Reichstag beteiligt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 31, 2021 at 05:47 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:47 PM vor 6 Minuten, Glockologe sagte: Dein Wort in Gottes Ohr. Fiktives Beispiel: Ich stehe im Supermarkt in der Schlange zur Kasse an und will das Band beladen und zahlen. Hinter mir steht der bärtige Menschenfreund mit äquatorialnaher Schächtungsausbildung, die er im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 genießen durfte. Irgendwer macht nun ein Selfie für Facebook, wie er ganz wichtig an der Kasse bezahlt. Den morgendlichen Stuhlgang hat er natürlich schon seinen 400.000 Followern präsentiert. Im Hintergrund wir beiden Hübschen, der VS identifiziert den Bartträger über die niemals nie nicht verwendete Gesichtserkennungssoftware. Und ich gebe nun meine Rehbratenproduktionsgeräte deswegen ab? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 31, 2021 at 05:49 PM Share Posted March 31, 2021 at 05:49 PM vor 4 Minuten, Elster1962 sagte: Vielleicht war er ja am Sturm auf den Reichstag beteiligt? Deswegen mein letzter Satz. Ich war nicht dabei und Hörensagen finde ich immer schwierig. Sollte ein Prozess stattfinden, werden wir das Ergebnis sicherlich erfahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 31, 2021 at 06:02 PM Share Posted March 31, 2021 at 06:02 PM vor 27 Minuten, Jägermeister sagte: Dem ist so. Ich kann aber trotz grüner Verseuchung im Rechtsapparat nicht glauben, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. So es sich denn so zugetragen haben sollte. Ich vermute auch, daß der Betroffene bei der Demo etwas aktiver "mitgearbeitet" haben wird. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted April 1, 2021 at 10:03 AM Share Posted April 1, 2021 at 10:03 AM (edited) Am 31.3.2021 at 11:48 , mühleberg sagte: Unglaublich wegen einem Schild! Nun, es ist zwar nur ein Schild, aber es steht explizit ein Schußwaffengebrauch gegen Personen darauf! Auch wenn diese unberechtigt, auch in böser Absicht das Grundstück betreten wollen! Wir dürfen nicht vergessen, wofür wir unser "Bedürfnis" erhalten haben, da steht nicht zum Schutz, oder zur Selbstverteidigung. Also ich würde mir schon überlegen, ob ich so ein Schild aufstellen würde. Dass die Partnerin auch alles abgeben muß, erklärt sich mir nicht! Deshalb, wie Jägermeister schrieb, nur vom Hörensagen kann man sich kein Urteil erlauben. Edited April 1, 2021 at 10:06 AM by Hausmeister Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted April 2, 2021 at 10:37 AM Author Share Posted April 2, 2021 at 10:37 AM Teil 2 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 2, 2021 at 11:43 PM Share Posted April 2, 2021 at 11:43 PM Am 1.4.2021 at 12:03 , Hausmeister sagte: aber es steht explizit ein Schußwaffengebrauch gegen Personen darauf! In Notwehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 2, 2021 at 11:52 PM Share Posted April 2, 2021 at 11:52 PM vor 3 Minuten, Califax sagte: In Notwehr. Eben nicht. Da wird der Schußwaffengebrauch schon bei unbefugtem Betreten angedroht. Da schaut es mit der Verhältnismäßigkeit aber schlecht aus. Natürlich kann man jetzt über semantische Feinheiten streiten und Schamhaare spalten, aber das Schild ist, mit Verlaub, saunudeldeppert formuliert. "Betreten verboten. Areal wird von bewaffnetem Personal bestreift" wäre nicht angreifbar. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2021 at 04:29 AM Share Posted April 3, 2021 at 04:29 AM vor 17 Stunden, mühleberg sagte: Teil 2 Da ist er ja total verwirrt in seiner Argumentation. Und widerlegt sich teilweise selbst... Am besten finde ich aber, dass er sich bei seinen Zuguckern erst für die Klicks bedankt und sie dann umgehend als zu dumm darstellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2021 at 04:31 AM Share Posted April 3, 2021 at 04:31 AM vor 8 Stunden, Glockologe sagte: "Betreten verboten. Areal wird von bewaffnetem Personal bestreift" wäre nicht angreifbar. Das könnte sein. Bis sich die zuständige Behörde mal den Bewachungsauftrag vorlegen lässt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 3, 2021 at 07:45 AM Share Posted April 3, 2021 at 07:45 AM vor 4 Stunden, Jägermeister sagte: Bis sich die zuständige Behörde mal den Bewachungsauftrag vorlegen lässt. Lügen ist nicht strafbar. Sonst säßen alle Politiker im Knast. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2021 at 08:47 AM Share Posted April 3, 2021 at 08:47 AM vor einer Stunde, Califax sagte: Lügen ist nicht strafbar. Unmittelbar nicht. Mittelbar schon wenn man die aberkannte Zuverlässigkeit als Strafe sieht (was sie per se aber nicht ist). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 3, 2021 at 09:20 AM Share Posted April 3, 2021 at 09:20 AM vor 4 Stunden, Jägermeister sagte: Das könnte sein. Bis sich die zuständige Behörde mal den Bewachungsauftrag vorlegen lässt. Ich kann nicht ausschliessen, daß ich da noch immer zu sehr im österreichischewn Rechtswesen verhaftet bin, aber dort ist ein Geschäftsführer auch Firmenpersonal. Der Filialleiter eines Reifenschusters am Stadtrand von Wien hat es jahrelang, anwaltlich abgesegnet, so gehalten. Aber zugegeben; In meiner Zeit als Alarmfahrer wurde ich zweímal von der gerufenen Polizei beglückwünscht, weil mein Finger lang geblieben war, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß eine Schußabgabe als Notwehr ins Protokoll gegangen wäre, da der von mir auf frischer Tat Betretene, einen Schraubenzieher, bzw einen Kuhfuß in der Hand gehabt hätte. Eigentlich sollte es, nach den Buchstaben des Gesetzes in Deutschland nicht anders sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 3, 2021 at 09:25 AM Share Posted April 3, 2021 at 09:25 AM In Ö ist Selbstverteidigung ein Bedürfnisgrund, in Schland nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2021 at 09:28 AM Share Posted April 3, 2021 at 09:28 AM Doch, hier auch. Aber nur theoretisch auf dem Papier. Zumindest für normale Bürger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 3, 2021 at 11:08 AM Share Posted April 3, 2021 at 11:08 AM vor 1 Stunde, Jägermeister sagte: Doch, hier auch. Aber nur theoretisch auf dem Papier. Zumindest für normale Bürger. Öhm, wie ich das Gesetz lese wäre ein solches Bedürfnis nur für Blau geltend zu machen, nicht für Grün. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2021 at 11:53 AM Share Posted April 3, 2021 at 11:53 AM Wie meinen? Als Bürger, der mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, ist theoretisch die Beantragung eines Waffenscheins möglich, um diese Gefahr mittels Waffe abwehren zu können. Mithin als Selbstschutz bekannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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