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Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (Video)


mühleberg

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vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:

Wahrscheinlich hatte einer der Einbrecher den Schildaufhänger verpfiffen.

Das mag sein. Ist aber auch egal wer, den Schlussausführungen von Kenny kann ich nicht folgen. Den Erläuterungen vorher schon.

Wer seine Waffen mit dem Bedürfnis „Jagdausübung“ erhalten hat, hat eben grundsätzlich kein Bedürfnis für Homedefense. Das steht nunmal im aktuellen Gesetz und allen Varianten zuvor seit Einführung des Bedürfnisses.

Notwehr ist davon natürlich ausgenommen. Dafür braucht man grundsätzlich aber auch kein Bedürfnis.

Homedefense (oder Selbstschutz) ist aber eben etwas anderes gemäß WaffG.

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Wer betritt ein Gelände unbefugt?

Gute Frage!

Dazu habe ich gestern ein Urteil beim Focus online gelesen.

Betrifft zwar jetzt nicht das Waffenrecht. Aber man sieht genau die Wertung der Justiz in solchen Fällen

https://www.focus.de/panorama/welt/urteil-in-franken-mann-macht-pinkelpause-dann-zerstoert-ein-bagger-sein-cabriolet_id_13143721.html

Zum Schild im Beitrag und dessen inhaltlicher Ausssage:

So wie ein Schusswaffengebrauch da formuliert worden ist kann man der Entscheidung der Behörde durchaus folgen.

"Wer das Grundstück unbefugt betritt, hört die Kugeln fliegen..." und dann auch noch die Aussage verstärkend "...das ist kein Witz!" ist schon heftig!

Würde es doch bedeuten, dass ein zufällig das Grundstück betretender Spaziergänger, damit rechnen muss erschossen zu werden, so wie das ausformuliert wurde.

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vor 6 Minuten, Glockologe sagte:

Dein Wort in Gottes Ohr.

Fiktives Beispiel: Ich stehe im Supermarkt in der Schlange zur Kasse an und will das Band beladen und zahlen.

Hinter mir steht der bärtige Menschenfreund mit äquatorialnaher Schächtungsausbildung, die er im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 genießen durfte.

Irgendwer macht nun ein Selfie für Facebook, wie er ganz wichtig an der Kasse bezahlt. Den morgendlichen Stuhlgang hat er natürlich schon seinen 400.000 Followern präsentiert. Im Hintergrund wir beiden Hübschen, der VS identifiziert den Bartträger über die niemals nie nicht verwendete Gesichtserkennungssoftware.

Und ich gebe nun meine Rehbratenproduktionsgeräte deswegen ab?

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vor 27 Minuten, Jägermeister sagte:

Dem ist so. Ich kann aber trotz grüner Verseuchung im Rechtsapparat nicht glauben, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. So es sich denn so zugetragen haben sollte.

Ich vermute auch, daß der Betroffene bei der Demo etwas aktiver "mitgearbeitet" haben wird.

 

GRUß

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Am 31.3.2021 at 11:48 , mühleberg sagte:

Unglaublich wegen einem Schild!

Nun, es ist zwar nur ein Schild, aber es steht explizit ein Schußwaffengebrauch gegen Personen darauf! Auch wenn diese unberechtigt, auch in böser Absicht das Grundstück betreten wollen!

Wir dürfen nicht vergessen, wofür wir unser "Bedürfnis" erhalten haben, da steht nicht zum Schutz, oder zur Selbstverteidigung.

Also ich würde mir schon überlegen, ob ich so ein Schild aufstellen würde.

Dass die Partnerin auch alles abgeben muß, erklärt sich mir nicht!

Deshalb, wie Jägermeister schrieb, nur vom Hörensagen kann man sich kein Urteil erlauben.

Edited by Hausmeister
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vor 3 Minuten, Califax sagte:

In Notwehr.

Eben nicht. Da wird der Schußwaffengebrauch schon bei unbefugtem Betreten angedroht. Da schaut es mit der Verhältnismäßigkeit aber schlecht aus.

Natürlich kann man jetzt über semantische Feinheiten streiten und Schamhaare spalten, aber das Schild ist, mit Verlaub, saunudeldeppert formuliert.

"Betreten verboten. Areal wird von bewaffnetem Personal bestreift" wäre nicht angreifbar.

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vor 4 Stunden, Jägermeister sagte:

Das könnte sein. Bis sich die zuständige Behörde mal den Bewachungsauftrag vorlegen lässt.

Ich kann nicht ausschliessen, daß ich da noch immer zu sehr im österreichischewn Rechtswesen verhaftet bin, aber dort ist ein Geschäftsführer auch Firmenpersonal. Der Filialleiter eines Reifenschusters am Stadtrand von Wien hat es jahrelang, anwaltlich abgesegnet, so gehalten.

Aber zugegeben; In meiner Zeit als Alarmfahrer wurde ich zweímal von der gerufenen Polizei beglückwünscht, weil mein Finger lang geblieben war, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß eine Schußabgabe als Notwehr ins Protokoll gegangen wäre, da der von mir auf frischer Tat Betretene, einen Schraubenzieher, bzw einen Kuhfuß in der Hand gehabt hätte.

Eigentlich sollte es, nach den Buchstaben des Gesetzes in Deutschland nicht anders sein.

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