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Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (Video)


mühleberg

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vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

Wie meinen? Als Bürger, der mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, ist theoretisch die Beantragung eines Waffenscheins möglich, um diese Gefahr mittels Waffe abwehren zu können. Mithin als Selbstschutz bekannt.

Du sprichst meine Worte.

Du kannst mit der Begründung (erfolglos) einen Waffenschein beantragen. Aber versuch mal damit eine WBK zu kriegen.

Da liegt einer der feinen Unterschiede: In Ö sind am Formular vier Felder zum Ankreuzen, als Begründung für den Antrag:

o Sport

o Selbstverteidigung

o Jagd

o Sammeln

(Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich)

Oder Du kannst auf den Papierkram pfeifen, gehst in ein Waffengeschäft, legst deinen Führerschein als Altersnachweis aufs Pult und sagst, will haben und holst dir eine Coachgun und ein paar Schachteln 00. Abholung nach drei Tagen möglich, wegen Überprüfung auf Waffenverbot.

Es ist (noch) anerkannt und akzeptiert, daß ein unbescholtener Bürger auf eigenem Grund und Boden, eine Waffe zur Selbstverteidigung bereithalten will.

Da auch Die Beste Ehefrau Von Allen eine Berechtigte ist, darf die geladene Glock auch tagsüber am Couchtisch, oder nachst am Nachtkastl liegen.

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