Jump to content

Einen Deutschen im Bahnhof Zittau mit Verstoß Waffengesetz festgestellt


Jägermeister

Recommended Posts

Zittau (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach bestreiften am 24.04. gegen 10:00 Uhr den Bahnhof Zittau. Im Bahnsteigbereich fiel den Beamten eine Person auf, die einen waffenähnlichen Gegenstand eingewickelt in ein Tuch transportierte. Bei der Kontrolle des 18-jährigen Deutschen stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Druckluft - Softairgewehr handelte. Im Rucksack wurde eine weitere Softairpistole mit halb vollem Magazin festgestellt. Er gab an mit den Waffen zu einem Bekannten fahren zu wollen. Den für das Führen in der Öffentlichkeit erforderlichen Waffenschein konnte der Mann nicht vorlegen. Da er die Waffen nicht freiwillig herausgeben wollte wurden diese beschlagnahmt, zudem wird er sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach

Pressesprecher Jörg Freitag

Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18

E-Mail: joerg.freitag@polizei.bund.dewww.bundespolizei.de

Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/2240977/bpoli-ebb-einen-deutschen-im-bahnhof-zittau-mit-verstoss-waffengesetz-festgestellt/gn

Und wieder einer kriminalisiert... :appl:

Link to comment
Share on other sites

Softair - bedürfniskonform?

Ja natürlich.

Softairflitsche ist laut WaffG i.d.R. eine Waffe (nämlich genau wie ein Luftgewehr, außer unter 0,5 Joule).

Ohne besonderes anzuerkennendes Bedürfnis ab 18 zu besitzen.

Aber es zu einem anderen Menschen zu tragen (um z.b. in seiner Wohnung zu schießen) ist bedürfniskonform (eben weil kein Bedüfnis notwendig - das ist juristische Logik).

Link to comment
Share on other sites

Naja, das Problem ist, das (selbst Anscheins-) Softairflitschen wie erlaubnispflichtiges Gedöns transportiert werden müssen.

Primär wirst Du so behandelt wie jemand, der mit einer Remington 700 im Bettuch am Bahnsteig steht. Dazu noch eine Glock in der Bauchtasche ......:rolleyes1:

Der 18-Jährige wußte es nicht besser .......

und D ist ein Stück sicherer. :ironie1:

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Na, langsam spiele ich ernsthaft mit dem Gedanken, meinen schönen Walther Alukoffer - mit großem Emblem draussen drauf - regelmässig als Arbeitstasche zu nehmen. Alternativ passen meine Arbeitsutensilien natürlich auch in eine Gewehrtasche.

Lasst uns Gewehrtaschen zu Dingen des täglichen lebens machen!

Link to comment
Share on other sites

War doch verpackt - und einen bedürfniskonformen Grund hat er auch angegeben! Also nix mit "Verbotenem Führen".

Vom Bahnhof Zittau kann man in wenigen Minuten nach Polen oder Tschechien laufen, wo es Softairspielzeug zu Schleuderpreisen gibt, allerdings ohne das in Deutschland erforderliche CE-Zeichen.

Ich bin auch immer wieder erstaunt, welche Energie deutsche Behörden in das Ausmerzen illegalen Kinderspielzeugs oder Silvesterfeuerwerks (JA - da kommt extra aus Dresden ein Spezialfahrzeug des Kampfmittelräumdienstes) stecken. Auf der gesamten Grenzregion lastet ein ungeheurer Kriminalitätsdruck, trotzdem wird bei Bundesgrenzschutz und Zoll weiterhin Personal abgezogen.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)