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Aussagen der Landtagsfraktionen zu den Wahlen im Mai '12


Jägermeister

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Sehr geehrter Herr König,

für Ihr Schreiben bedanke ich mich. Ihre Fragen zum Waffenrecht möchten wir wie folgt beantworten:

Das Waffenrecht unterliegt der bundesgesetzlichen Kompetenz, Änderungen in diesem Rechtsbereich werden ausschließlich in Berlin entscheiden. Dennoch möchten wir Ihnen unsere Haltung zum Thema Waffenrecht darstellen.

Die schrecklichen Amokläufe an Schulen in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt, dass es in Deutschland zu wenig Sicherheit und Kontrolle beim Waffenbesitz gibt. Nach Schätzungen des "Forums Waffenrecht" gibt es neben 7 - 10 Mio. legalen Schusswaffen, ca. 20 Mio. illegale Waffen in Deutschland. Was fehlt ist die Einrichtung eines zentralen elektronischen deutschen Waffenregisters, um zu erfahren, wo welche Waffen legal sind. Die Koalition von CDU und FDP hat am 14.03.2012 endlich einen ersten Entwurf vorgelegt, der nun geprüft werden muss (Bundestags- Drucksache 17/8987).

Wir Grüne stehen für eine konsequente Beschränkung beim Waffenbesitz und bei der privaten Lagerung von Waffen und Munition. Waffen haben in Privatwohnungen nichts zu suchen. Wichtig ist für uns eine sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen. Sportschützen sollen erst nach drei Jahren Mitgliedschaft in einem Verein selbst Waffen besitzen dürfen. Jeder Schütze sollte nicht mehr als fünf Pistolen oder Gewehre besitzen dürfen. Auch ist es nach unserer Auffassung nicht nötig, mit großkalibrigen Waffen Schießsport auszuüben. Eine Akzeptanz des Schießsportes wird es nur geben, wenn der Gesetzgeber definiert, was Sportwaffen sind. Wir orientieren uns dabei an den olympischen Disziplinen und damit an den kleinkalibrigen Präzisions- und sicheren Laserwaffen.

Wir meinen, dass der Staat seiner Schutzpflicht nur gerecht werden kann, wenn es im Waffenrechtsbereich sehr strenge Regeln gibt. Dazu gehört, dass die Behörden in NRW personell so ausreichend aufgestellt sind, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen zu können. Dazu gehört auch, dass sich die Waffenwirtschaft bemüht, Sicherungssysteme zu entwickeln, die gewährleisten, dass nur die Besitzer und nicht unberechtigte Dritte, ihre Schusswaffen benutzen können.

Zu Ihren Fragen zum Jagdrecht nehmen wir wie folgt Stellung:

Ziel einer künftigen zeitgemäßen Gesetzesnovelle des Jagdrechts muss aus unserer Sicht sein, die unterschiedlichen Positionen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte gesellschaftliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Sie muss auch den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den arten- und tierschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“ eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen oder gar einen Referentenentwurf gab es dabei bislang nicht.

Sämtliche mit dem Jagdrecht befassten Verbände sind bereits von der jetzigen nordrhein-westfälischen Landesregierung in einen Dialog- und Beteiligungsprozess weit vor einer Novellierung des Jagdrechts einbezogen worden. Dieser konstruktive und fachlich orientierte Prozess sollte nach der Landtagswahl fortgesetzt werden.

Wie jedes Gesetz muss auch das nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz im Laufe der Zeit dahingehend überprüft werden, ob es die Jagd noch zeitgemäß regelt. Die Jagd - als traditionelle Nutzung biologischer Ressourcen - soll zukunftsfähig bleiben, d.h. verstärkt nach den Kriterien der Nachhaltigkeit, der Landschafts- und Tierökologie sowie des Tierschutzes ausgerichtet werden. Eine Aktualisierung des Katalogs der jagdbaren Arten gehört zu der Diskussion. Über die einzelnen Änderungen sollte aus unserer Sicht jedoch erst nach dem o.g. Dialogprozess mit den verschiedenen Akteuren fachlich entschieden werden.

Die Fangjagd darf nicht zur Gefährdung von Menschen, insbesondere von Kindern, und Haustieren führen. Darüber hinaus sind auch die tierschutzrechtlichen Aspekte bei der Fangjagd intensiv zu betrachten.

Zur Diskussion im Rahmen einer Gesetzesnovelle gehört auch die Ausbildung von Jagdhunden und deren Anpassung an die veränderten tierschutzrechtlichen Vorgaben und neuen Erkenntnisse des Tiertrainings. Zu berücksichtigen ist dabei sicher auch, dass eine Ausbildung von Jagdhunden an lebender Beute in der Gesellschaft auf Akzeptanzschwierigkeiten stößt.

Die Frage der Jagdsteuer spielt im Rahmen der Jagdrechtsreform eine untergeordnete Rolle. Allerdings hat die Abschaffung der Jagdsteuer durch die vorherige nordrhein-westfälische Landesregierung einigen Landkreisen empfindliche Einnahmeausfälle zugefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Reiner Priggen

Fraktionsvorsitzender

i. A. Christina Bertho

Mitarbeiterin im Vorstand

Büro Reiner Priggen

Mitglied des Ständigen Ausschusses (Ältestenrat) im Sinne des Art. 40 LV NRW

Bündnis 90/Die Grünen im Hause des Landtags NRW

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Tel.: +49 (0) 211 884 2846

Fax: +49 (0) 211 884 3503

ZUKUNFT IST JETZT!

Darauf beziehen sich auch die SH- Grünlinge (Zitat Coltfan):

Nur ein Herr Simon von den SH-Grünen hat sich hier gemeldet und mitgeteilt, dass sie keine eigene Position zum Waffenrecht hätten, sie würden sich dann ausdrücklich auf die Stellungnahme der NRW-Grünen beziehen ...
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Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt übersende ich Ihnen die Antworten der FDP Schleswig-Holstein auf Ihre Wahlprüfsteine vom 12.04.2012.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Voigt

Freie Demokratische Partei

Landesverband Schleswig-Holstein

Uwe-Ronneburger-Haus

Eichhofstr. 27-29 . 24116 Kiel

Tel. 0431-53 59 30 . Fax 0431-53 59 320

jan.voigt@fdp-sh.org . www.fdp-sh.de

Download:

Antworten WPS 5 Bürger UG.pdf

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Diese Infos sind auch an die Kollegen von ProLegal sowie an unseren Kontaktmann in der Geschäftsstelle des LJV Schleswig-Holstein gegangen, denn die Aussagen der FDP in SH zur Fangjagd lassen doch aufhorchen. Hier muss auf jeden Fall gegen gesteuert werden.

Bitte fleißig ausdrucken und verteilen! Die Version "weiß" ist tintensparend. Natürlich möglichst in SH. Wir werden nachher diese Flyer nochmals mittels großem E-Mailverteiler unter die Leute bringen.

Hat jemand hier die Mail durch unseren Verteiler bekommen? Bitte kurze Info per PN. Danke.

Die Mails sind raus gegangen, die weitere Verbreitung bitte tatkräftig mit unterstützen! Natürlich kann es sein, dass jemand diese Infos mehrmals bekommt. Ärgert Euch bitte nicht zu sehr, freut Euch lieber, dass die Netzwerke funktionieren. Vielen Dank.:bayer:

Edited by Jägermeister
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Weitere Infos haben wir von den Kollegen von Pro-Jagd-NRW entnommen sowie von diesen Kollegen:

http://www.vje.de/printversion.php?id=214&cat=1

30.04.2012 Jürgen Reh: Jagd-Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 Jagd-Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 13. Mai

CDU: Landesjagdgesetz hat sich bewährt

SPD: Nichts ist statisch

Grüne: Alles muss auf den Prüfstand

FDP: Kein Bedarf für ökologisches Jagdrecht

Linke: Keine Position

Piraten: Keine Antwort

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen hat mit seinen Partnerverbänden zur Landtagswahl am 13. Mai zehn Wahlprüfsteine zur Jagdpolitik verabschiedet. Sie wurden den sechs nach aktuellen Meinungsumfragen zur Wahl in den Landtag aussichtsreichen Parteien vorgelegt, damit sie von den Spitzenkandidaten beantwortet werden können. CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke sind bereits im Landtag vertreten, die Piraten gelten als chancenreiche Anwärter.

LJV-Präsident Jochen Borchert hatte die Spitzenkandidaten der sechs Parteien um ihre Stellungnahme gebeten. CDU, SPD, Grüne und FDP antworteten. Die Linken teilten mit, dass sie sich nicht in der Lage sähen, die Fragen zu beantworten. Die Piraten schickten lediglich eine automatische E-Mail mit Registriernummer, blieben aber trotz mehrfacher Aufforderung jede inhaltliche Antwort schuldig.

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?

2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?

3. Hat sich nach Ihrer Meinung das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden und im Konsens mit der Jägerschaft NRW entstandenen Fassung bewährt?

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?"

5. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?

6. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und gegebenenfalls mit welcher Begründung und bei welchen Wildarten?

7. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen und gegebenenfalls welche mit welcher Begründung?

8. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.

9. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?

10. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?

Wahlprüfstein 1: „Jagdrecht nur mit Betroffenen ändern“

Dr. Norbert Röttgen MdB, Bundesminister und Spitzenkandidat der CDU: Natur und Landschaft sind nur dann zu erhalten, wenn diejenigen, die in und mit der Natur arbeiten, überzeugt sind, dass das, was sie leisten, richtig ist und anerkannt wird. Wir haben zu unserer Regierungszeit bewiesen, dass wir Politik nicht gegen Landwirte, Waldbauern, Jäger und Angler betreiben, sondern mit ihnen. Wer diesen Sachverstand missachtet, wird scheitern. Der ehrliche Dialog und das Einvernehmen mit allen, die ein Interesse an einer intakten Natur haben, bleiben auch weiterhin Kennzeichen unserer Politik. Deshalb ein klares Ja.

Wahlprüfstein 2: „Koalition nicht ohne den ländlichen Raum“

Röttgen: Wir sind seit Jahren in einem engen Meinungsaustausch. Es gibt keinen Grund, ausgerechnet vor Koalitionsverhandlungen diesen abzubrechen. Deshalb ein klares Ja.

Wahlprüfstein 3: „Bewährtes Landesjagdgesetz“Röttgen: Das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen hat sich bewährt. Es ergänzt das Bundesjagdgesetz um Regelungen, die eine Jagd unter Berücksichtigung der in Nordrhein-Westfalen gegebenen jagdlichen, land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Verhältnisse sowie der gesellschaftlichen und landeskulturellen Besonderheiten unter Beachtung der Belange von Tier- und Naturschutz ermöglichen. So ist gewährleistet, dass die natürlichen Lebensräume in ihrer Vielfalt erhalten bleiben und gefördert werden.

Wahlprüfstein 4: „Jagd als Eigentumsrechts“Röttgen: Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum untrennbar verbunden. Es dient nicht allein dem Allgemeinwohlinteresse, sondern ist ein vom Grundgesetz geschütztes Eigentumsrecht der Grundeigentümer. Wir werden uns für die Einhaltung dieser bestehenden Zuordnung des Jagdrechts zum Privateigentum einsetzen.

Wahlprüfstein 5: „Eigenständigkeit der Jagd“Röttgen: Die Jagd erfüllt mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Komponenten eine eigene schützenswerte nachhaltige Nutzung. Wir setzen uns daher für den Erhalt der Werthaltigkeit des Jagdrechts und den Erhalt gesunder, artenreicher und den Belangen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft angepasster Wildbestände ein. Gerade weil wir eine nachhaltige Jagd wollen, setzen wir uns für eine Beibehaltung der Mindestpachtzeit von neun Jahren ein.

Wahlprüfstein 6: „Katalog jagdbarer Arten“Röttgen: Der Katalog der jagdbaren Tierarten hat eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Eine Kürzung des Katalogs der jagdbaren Tierarten führt zu einer jagdrechtlichen Einschränkung und damit zu einem nicht akzeptablen Eingriff in das Eigentumsrecht der Jagd. Zudem nutzt es noch nicht einmal dem Artenschutz. Gerade die Pflicht und Bereitschaft der Jäger zur Hege hilft, die gewünschte Artenvielfalt zu erhalten. Deshalb lehnen wir die Herausnahme einzelner Arten aus dem Katalog der jagdbaren Tierarten in Nordrhein-Westfalen ab. Im Gegenteil: wir wollen, dass mehr Arten in das Jagdrecht aufgenommen werden, z.B. Kormoran und Krähen.

Wahlprüfstein 7: „Jagd- und Schonzeiten“Röttgen: Wir sehen grundsätzlich keinerlei Veranlassung, die bisherigen Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen zu verändern. Diese Jagdzeiten sind sinnvoll und haben sich im Wesentlichen bewährt. Wir sind maximal bereit, geringfügigen Änderungen der Jagdzeiten zuzustimmen.

Wahlprüfstein 8: „Fangjagd auf Beutegreifer“Röttgen: Eine gezielte Prädatorenbejagung leistet einen Beitrag zur Sicherung der Belange des Arten- und Naturschutzes sowie zur Wiederherstellung eines natürlichen Gleichgewichtes. Einer natur- und tierschutzgerechten Fangjagd kommt im Rahmen der befugten Jagdausübung dabei eine besondere Bedeutung zu.

Wahlprüfstein 9: „Hundeausbildung“

Röttgen: Der gut ausgebildete Jagdgebrauchshund ist vor allem aus Tierschutzgründen (Nachsuche) von erheblicher Bedeutung und unerlässlich für die Jagd auf Niederwild. Wir halten daher die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig.

Wahlprüfstein 10: „Jagdsteuer“

Röttgen: Die CDU hat in der letzten Wahlperiode die Abschaffung der Jagdsteuer gesetzlich durchgesetzt. Sie wird in diesem Jahr in abgeschmolzener Form zum letzten Mal erhoben. Es gibt keinerlei Veranlassung, die Jagdsteuer, die zu Recht als Strafsteuer empfunden wird, wieder einzuführen.

Wahlprüfstein 1: „Jagdrecht nur mit Betroffenen ändern“

Hannelore Kraft MdL, Ministerpräsidentin und Spitzenkandidatin der SPD: Auch bei einer möglichen Änderung des Jagdgesetzes gilt für uns das Prinzip, „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen. Vor einer möglichen Novellierung des Gesetzes werden wir den Dialog mit den betroffenen Verbänden der Jägerschaft, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischerei und des Naturschutzes aufnehmen, um Anregungen und Kritik in die Gesetzesberatung einfließen lassen zu können.

Wahlprüfstein 2: „Koalition nicht ohne den ländlichen Raum“

Kraft: Die NRWSPD ist im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Das gilt für alle Phasen der demokratischen Willensbildung. Hinweise, Stellungnahmen oder Positionen sind immer willkommen.

Wahlprüfstein 3: „Bewährtes Landesjagdgesetz“Kraft: Mit der Föderalismusreform haben die Bundesländer im Jagdbereich einen Kompetenzzuwachs erhalten. Einige Länder haben daraufhin ihr Jagdrecht bereits novelliert. Novellierungsbedarf gesehen haben unter anderem die Länder Hessen, das Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen. Das Landesjagdrecht ist – wie jedem Gesetz immanent – nicht statisch, denn bei allen Gesetzen stellt sich nach einer gewissen Zeit die Frage, ob sie noch den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Um einen etwaigen Novellierungsbedarf festzustellen, sind auch die Erfahrungen in den anderen Bundesländern heranzuziehen.

Wahlprüfstein 4: „Jagd als Eigentumsrechts“Kraft: Die NRWSPD ist der Überzeugung, dass das Jagdrecht auch weiterhin an Grund und Boden gebunden sein soll, da sich dieses System seit langem als praxisgerecht erwiesen hat.

Wahlprüfstein 5: „Eigenständigkeit der Jagd“Kraft: Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in unserem Land. In NRW kommt es aufgrund seiner großen Verdichtungsräume und den durchbrochenen Nahrungsketten zu unterschiedlich ausgeprägten Defiziten bei der natürlichen Auslese. Deshalb ist das Engagement der Jägerschaft ein unverzichtbarer und zu unterstützender Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, den es immer wieder neu zu bewerten gilt.

Wahlprüfstein 6: „Katalog jagdbarer Arten“

Wahlprüfstein 7: „Jagd- und Schonzeiten“

Wahlprüfstein 9: „Hundeausbildung“

Kraft (zusammenfassende Antwort auf Fragen 6, 7 und 9): Vor einer etwaigen Novellierung des Landesjagdrechts werden wir die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die ihr Jagdrecht bereits überarbeitet haben, für unsere Entscheidungsfindung heranziehen. Ob und in welchem Umfang sich dann ein Änderungsbedarf, auch in Bezug auf die vorstehend gestellten Fragen ergibt, ist jetzt noch nicht absehbar. Richtschnur für die Novellierung des Jagdrechts wird für uns eine Abwägung der jeweiligen Interessen auf der Grundlage von sachlichen Argumenten sein. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, ihren Jagd-und Schonzeiten sowie für Ausbildung, Prüfung und den Einsatz von Jagdhunden.

Wahlprüfstein 8: „Fangjagd auf Beutegreifer“Kraft: Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, dies zeigt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn wir seinen Verfassungsrang ernst nehmen, muss sich auch die Jagd stärker nach Tierschutzkriterien ausrichten. Notwendige Einschränkungen bei der Jagd ergeben sich aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Haustier, des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit. In einer zukünftigen Regelung sollte zwischen der Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier töten, und der Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das Tier lebend fangen, unterschieden werden.

Wahlprüfstein 10: „Jagdsteuer“

Kraft: Schon die bisherige SPD-geführte Landesregierung ist dem Prinzip gefolgt, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Dies werden wir auch nach der Wahl fortsetzen. Einseitige Aufkündigungen getroffener Vereinbarungen entsprechen so weder unserem politische Denken noch dem neuen politischen Stil in NRW. Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Das Land NRW selbst ist davon weder positiv noch negativ betroffen, jedoch entfällt damit für kreisfreie Städte und Landkreise eine der wenigen kommunalen Steuerquellen, ohne dass von CDU und FDP hierfür ein Ausgleich von Seiten des Landes geschaffen worden wäre. Dies ist angesichts der prekären Haushaltlage der Kommunen in NRW als zumindest problematisch anzusehen. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den Beteiligten, welche die Interessen der Jägerschaft und der Kommunen in NRW einbezieht.

Wahlprüfstein 1: „Jagdrecht nur mit Betroffenen ändern“

Sylvia Löhrmann MdL, Landesministerin und Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen: Ziel einer künftigen zeitgemäßen Gesetzesnovelle muss aus unserer Sicht sein, die unterschiedlichen Positionen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte gesellschaftliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Sie muss auch den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den arten- und tierschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“ eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen oder gar einen Referentenentwurf gab es dabei bislang nicht.

Wahlprüfstein 2: „Koalition nicht ohne den ländlichen Raum“

Löhrmann: Sämtliche mit dem Jagdrecht befassten Verbände sind bereits von der jetzigen nordrhein-westfälischen Landesregierung in einen Dialog- und Beteiligungsprozess weit vor einer Novellierung des Jagdrechts einbezogen worden. Dieser konstruktive und fachlich orientierte Prozess sollte nach der Landtagswahl fortgesetzt werden.

Wahlprüfstein 3: „Bewährtes Landesjagdgesetz“Löhrmann: Wie jedes Gesetz muss auch das nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz im Laufe der Zeit dahingehend überprüft werden, ob es die Jagd noch zeitgemäß regelt.

Wahlprüfstein 4: „Jagd als Eigentumsrechts“Löhrmann: Grundlage der Diskussion sind aus unserer Sicht selbstverständlich die Vorgaben des Grundgesetzes, nach denen das Eigentum geschützt wird, es aber auch gleichzeitig zum Gemeinwohl verpflichtet.

Wahlprüfstein 5: „Eigenständigkeit der Jagd“Löhrmann: Die Jagd – als traditionelle Nutzung biologischer Ressourcen – soll zukunftsfähig bleiben, d.h. verstärkt nach den Kriterien der Nachhaltigkeit, der Landschafts- und Tierökologie sowie des Tierschutzes ausgerichtet werden.

Wahlprüfstein 6: „Katalog jagdbarer Arten“Löhrmann: Eine Aktualisierung des Katalogs der jagdbaren Arten gehört zu der Diskussion. Über die einzelnen Änderungen sollte aus unserer Sicht erst nach dem o.g. Dialogprozess mit den verschiedenen Akteuren fachlich entschieden werden.

Wahlprüfstein 7: „Jagd- und Schonzeiten“Löhrmann: Eine Veränderung der Jagd- und Schonzeiten gehört ebenfalls zu der Diskussion, da neuere wildbiologische Erkenntnisse belegen, dass auch die Jagd die Fortpflanzungs- und Ruhephasen des Wildes in stärkerem Maße berücksichtigen muss.

Wahlprüfstein 8: „Fangjagd auf Beutegreifer“Löhrmann: Die Fangjagd darf nicht zur Gefährdung von Menschen, insbesondere von Kindern, und Haustieren führen. Die mit der Frage implizierte Annahme, dass nur die Fangjagd bedrohte Arten in ihrem Bestand rettet und damit Natur- und Artenschutz wirksam umsetzt, halten wir in dieser Ausschließlichkeit wissenschaftlich für nicht haltbar. Darüber hinaus sind auch die tierschutzrechtlichen Aspekte bei der Fangjagd intensiv zu betrachten.

Wahlprüfstein 9: „Hundeausbildung“

Löhrmann: Zur Diskussion im Rahmen einer Gesetzesnovelle gehört auch die Ausbildung von Jagdhunden und deren Anpassung an die veränderten tierschutzrechtlichen Vorgaben und neuen Erkenntnisse des Tiertrainings. Zu berücksichtigen ist dabei sicher auch, dass eine Ausbildung von Jagdhunden an lebender Beute in der Gesellschaft auf Akzeptanzschwierigkeiten stößt.

Wahlprüfstein 10: „Jagdsteuer“

Löhrmann: Die Frage der Jagdsteuer spielt im Rahmen der Jagdrechtsreform eine untergeordnete Rolle. Allerdings hat die Abschaffung der Jagdsteuer durch die vorherige nordrhein-westfälische Landesregierung einigen Landkreisen empfindliche Einnahmeausfälle zugefügt.

Wahlprüfstein 1: „Jagdrecht nur mit Betroffenen ändern“

Wahlprüfstein 2: „Koalition nicht ohne den ländlichen Raum“

Christian Lindner MdB, Spitzenkandidat der FDP (zusammenfassende Antwort auf Fragen 1 und 2): Durch sinnvolle Hege- und Pflegemaßnahmen haben sich die Jäger große Verdienste um die Artenvielfalt, den Artenschutz, die Wiederansiedlung und den Erhalt gefährdeter Tierarten sowie den Schutz der Forst- und Landwirtschaft vor Wildschäden erworben. Bei einer Novellierung des nordrhein-westfälischen Landesjagdgesetzes wollen wir die Ziele und Merkmale der zeitgemäßen Jagd in Kooperation und Dialog mit den Beteiligten normieren. Mit der FDP wird es keine Politik gegen das Jagdwesen geben, sondern gemeinsame Überlegungen zur weiteren Verbesserung des Naturschutzes zum Wohle des Wildes, des Waldes und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Wahlprüfstein 3: „Bewährtes Landesjagdgesetz“Lindner: Das gegenwärtige Jagdrecht hat sich im Wesentlichen bewährt. Es zeichnet sich durch den sittlich verantworteten Umgang des Menschen mit Tieren aus. Seine wesentlichen Elemente sind die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege. Unter der Geltung der Staatszielbestimmungen des Tierschutzes und des Umweltschutzes gewährleistet das gegenwärtige Jagdrecht den Schutz des Wildes und des Waldes sowie eine sachgerechte und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd. Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. Die gewachsene und bewährte Partnerschaft von Naturschutzrecht und Jagdrecht steht daher für die FDP in ihren Grundlinien nicht in Frage. Das Jagdrecht steht mit seinem Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der

Biodiversität bereits im Einklang mit den Staatszielbestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und muss diesen nicht untergeordnet werden. Für einen grundlegenden „Paradigmenwechsel“ hin zu ökologischen Prinzipien und Tierschutz sehen wir daher keinen Bedarf.

Wahlprüfstein 4: „Jagd als Eigentumsrechts“Lindner: Das Jagdausübungsrecht genießt den Schutz des Eigentumsgrundrechts und ist selbstverständlich auch vom Gesetzgeber zu respektieren.

Wahlprüfstein 5: „Eigenständigkeit der Jagd“Lindner: Die Jagd gehört zu den ursprünglichsten Nutzungsweisen des Menschen und ist von gesellschaftlicher, kultureller, ökologischer und ökonomischer Bedeutung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Ihr Ziel ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Die Attraktivität der Jagd wollen wir daher erhalten und fördern.

Wahlprüfstein 6: „Katalog jagdbarer Arten“Lindner: Die insbesondere von den Grünen geforderte Verkleinerung der Liste der jagdbaren Arten in Nordrhein-Westfalen wird von der FDP abgelehnt. In Deutschland ist in den letzten 100 Jahren durch Jagd keine Wildart ausgerottet worden. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass sich der Bestand von Wildarten, die aus dem Artenkatalog des Jagdrechts gestrichen wurden, nicht verbessert hat. Der mit der Reduzierung der jagdbaren Arten korrespondierende Wegfall der Verpflichtung zur Pflege machte es für viele Arten eher schwieriger, sich in ihrem Lebensraum zu behaupten. Der Verbleib auf der Liste der jagdbaren Arten verschafft somit gerade den gefährdeten Arten und auch solchen, die sonst nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen, die Aufmerksamkeit der über 80.000 Jäger. Die landesweiten Bemühungen der Jägerschaft um den Erhalt der Rebhuhnpopulation in Nordrhein-Westfalen, trotz freiwilliger ganzjähriger Schonung, sind dafür ein eindeutiger Beweis. Viele Tiere auf der Liste der jagdbaren Arten werden seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr bejagt, stehen aber trotzdem stets im Interesse der Schutzbemühungen der Jäger.

Wahlprüfstein 7: „Jagd- und Schonzeiten“Lindner: Eine pauschale Verkürzung der Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen lehnt die FDP ab. Die bestehenden Regelungen haben sich weitgehend bewährt. In Fällen, in denen neue biologische Erkenntnisse eine Änderung der Jagdzeiten zur Reduzierung von jagdbedingtem Stress oder zum Mutterschutz notwendig machen, ist eine Anpassung der Jagdzeiten jedoch geboten. Begründete Ausnahmen von solchen Jagdzeitverkürzungen sollten auf lokaler Ebene durch die Unteren Jagdbehörden erteilt werden.

Wahlprüfstein 8: „Fangjagd auf Beutegreifer“Lindner: Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten. In Niederwildrevieren kommt der Bejagung von Raubwild, auch durch die Fallenjagd, eine besondere Bedeutung zu. Die sachgemäße Fangjagd muss unter Berücksichtigung der Belange des Arten- und Naturschutzes weiterentwickelt werden. Sie ist notwendig, um die Gefährdung lokaler Bodenbrüter- und Kleinsäugerbestände auszuschließen.

Wahlprüfstein 9: „Hundeausbildung“

Lindner: Die gewissenhafte Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden ist für die FDP in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Allein die unter praxisnahen Bedingungen ausgebildeten und geprüften Jagdhunde sind ein aktiver Beitrag zum Tierschutz bei der Jagdausübung. Die Ausbildung an der lebenden Ente im angemessenen Maße hat dabei genauso ihre Berechtigung wie Schliefanlagen und Saugatter.

Wahlprüfstein 10: „Jagdsteuer“Lindner: Auf Initiative der FDP hat der Landtag im Jahr 2009 das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer beschlossen. Damit wurden die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit zum ersten Mal in einem Gesetz gewürdigt. Die FDP wird jeglichen Plänen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer entschieden entgegentreten.

Die Linke:

Sehr geehrter Herr Baumeister,

wir danken Ihnen für Ihre Anfrage. Leider kann sich Die Linke NRW zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Proff,

Die Linke NRW

Piratenpartei:

Ahoi,

und vielen Dank für Deine Nachricht bzw. Deine Fragen an die Piratenpartei NRW. Wir freuen uns sehr über Dein Interesse und beantworten Deine Mail so schnell wie möglich. Dies ist eine automatische E-Mail, die den Eingang Deiner Nachricht bestätigt. Es ist nicht nötig auf diese Mail zu antworten! Deine Anfrage läuft bei uns unter nachfolgender Bezeichnung. Wenn Du uns zu Deiner E-Mail noch weiteres schicken möchtest, stelle sicher, dass dieser Teil der Betreffzeile erhalten bleibt: [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #46502] Klarmachen zum Ändern!

Mit piratigen Grüßen

Piratenpartei Deutschland

Landesverband Nordrhein Westfalen

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Ich fürchte die SH-Ampel und hoffe momentan noch auf eine große Koalition. :heulkrampf:

Auf die "Große" hoffen wohl viele - ich befürchte aber, daß die Partei mit dem Welpenschutz hilft, uns in die Katastrophe zu führen.

Theoretisch müßte jetzt, wo sie offiziell in die Regierung eintreten wollen, aber genau dieser Welpenschutz entfallen, weil sie nicht mehr die Partei ist, die als Vertretung der dänischen Minderheit fungiert.

Aber nach einer verlorenen Klage traut sich das wohl keine der anderen Parteien mehr, dies erneut durchzuziehen. Wäre aber interessant, wenn nach Bildung der Dänenampel ein Gericht feststellen würde, daß in diesem Fall die 5%-Klausel gilt bzw. derartige Koalitionen nicht möglich sind.

Aber ein Trost bleibt - fast alle Parteien wollen in die Bildung investieren Bis dahin

:goodby:

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Die schleswig-holsteinische CDU hat Sozialdemokraten, Grünen und FDP Gespräche über die Bildung einer neuen Landesregierung angeboten. Dies habe der erweiterte Landesvorstand beschlossen, erklärte Parteichef de Jager im Anschluss an die Sitzung in Kiel. Die CDU sei stärkste Partei geworden und habe deshalb Anspruch auf die Regierungsbildung. Die SPD als zweitstärkste Kraft im Parlament strebt allerdings eine Koalition mit den Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband an. Der Landesvorstand entschied, dass die Sondierungsgespräche Ende der Woche beginnen sollen. Angesichts der knappen Ein-Stimmen-Mehrheit äußerten sich Vertreter von SPD und Grünen offen für eine Kooperation mit der Piratenpartei. Der SPD-Spitzenkandidat Albig erklärte, er wolle konstruktiv auf die Piraten zugehen. Die Piraten ihrerseits signalisierten Unterstützung für ein Bündnis aus SPD, Grünen und SSW.

Quelle: http://www.dradio.de/nachrichten/2012050721/1/

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Gesendet: Dienstag, 08. Mai 2012 um 23:32 Uhr

Von: Ralph.Sterck@fdp.de

An: koenig@waffenlobby.info

Betreff: Fragen zu den Landtagswahlen 2012

Sehr geehrter Herr König,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Die aufgeworfenen Fragen möchten wir wie folgt beantworten.

Frage 1

Die FDP hat sich im Bund und im Land NRW stets gegen blinden Aktionismus und reflexartige, symbolträchtige oder plakative Gesetzesverschärfungen gewandt, die gerade die vielen redlichen Schützenvereine, Sportschützen, Jäger, Sammler historischer Waffen oder Berufswaffenträger treffen, die sorgfältig und zuverlässig entsprechend der Gesetze mit legalen Waffen umgehen. Klar ist: Waffen gehören in verantwortungsvolle Hände und gegen Zugriff Unberechtigter sicher verwahrt. Die FDP hat weiterhin Vertrauen in die Schützenvereine, Sportschützen, Waffensammler, Jäger und Berufswaffenträger, die gesetzlichen Vorgaben für Umgang und Verwahrung zu erfüllen. Einzelne Unbelehrbare, die einen leichtfertigen Umgang mit den klaren gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften pflegen, müssen nicht nur mit dem konsequenten Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen, sondern auch für etwaige Folgen haften.

Wir werden uns als FDP auch künftig im Sinne der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit gegen eine kopflose Politik wenden, die auf allen Ebenen und in allen Bereichen das Fehlverhalten Einzelner oder bestimmten Fehlentwicklungen gesellschaftlicher Art allein mit immer neuen Verboten als Patentlösung begegnen will. Die FDP misst Kultur, Brauchtum und Sport einen hohen Stellenwert in NRW zu, zu dem auch die oben genannten Gruppen gehören. Nach der schlimmen Tragödie bei der Loveparade hat der SPD-Innenminister Jäger die Kommunen und Vereine im Stich gelassen. Weil er bis heute keinen letztverbindlichen Leitfaden für Sicherheit bei Großveranstaltungen vorgelegt hat, wurden die Vereine als Veranstalter von Volksfesten, Umzügen oder Märkten oft mit fragwürdigen bzw. überzogenen teuren Sicherheitsauflagen und Sicherheitskonzepten bedacht. Wir werden Ihnen auf Landesebene in NRW auch künftig verlässlich zur Seite stehen, etwa wenn es um einen praxisgerechten Vollzug bestehenden Rechts, die Vermeidung von Bürokratieaufwand und Kosten und die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung und Auslegung der Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften in NRW geht.

Frage 2

Die FDP lehnt die Bremer Initiative entschieden ab. Wir wenden uns dagegen, Waffenbesitzer mit immer neuen Verboten, Auflagen, Kosten, Bürokratie und Steuern zu gängeln oder gar zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. SPD,Grüne und Linke fordern immer wieder aufs Neue, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu verbieten. Selbst mit vielleicht verfügbarer besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigen Taten in der Vergangenheit. Auf die Vereine kämen zudem immense Umbaukosten zu. Die Polizei kann solche Depots nachts nicht ausreichend überwachen. Am 30.04.2011 waren in NRW 268.000 Personen als Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen registriert und es gab ca. 1,3 Millionen legale Schusswaffen. Wer also ein solches generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Er will bewusst in diesem Bereich Brauchtum, Sport, Kultur und Vereinsleben ohne ausreichenden Sicherheitsgewinn massiv beschneiden. Denn dann kann es praktisch keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung von Vollzugsdefiziten.

Fragen 3 und 4

Nein. Wir werden weder den Bremer Antrag mit seinen Forderungen mittragen, noch uns aus genannten Gründen für eine weitere populistische Verschärfung des Waffenrechts einsetzen. Die FDP wendet sich gegen eine kopflose Verbotskultur, die dem Bürger permanent weismachen will, immer neue Verbote und Beschränkungen auf dem Papier seien das geeignete Rezept gegen bzw. für alles und jedermann– sei es ein Paint-Ball-Verbot, ein Computerspielverbot, ein Rauchverbot, ein Alkoholverbot auf Plätzen, ein Tempolimit, eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten oder eben das Verbot von Waffen im Privatbesitz.

Frage 5 und 6

Die FDP führt seit jeher einen offenen Dialog mit den Waffenbesitzern und deren Verbänden, seien es Jäger, Schützen, Sportschützen, Sammler, etc. Die FDP wir auch weiterhin im Bund und im Land NRW blindem Aktionismus im Bereich des Waffenrechts entgegentreten. Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Einen Generalverdacht gegen alle Sportschützen, Waffensammler, Jäger oder Berufswaffenträger lehnt die FDP ab. Wir glauben, dass das Waffenrecht auch künftig den sorgsamen Umgang bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck weiter angemessen erlaubt sein soll. Nicht zuerst die Waffe ist das Problem, sondern der Mensch, der sie einsetzt. Viele frei verfügbare Gegenstände lassen sich für Gewalt- oder Amoktaten verwenden, etwa Autos, Messer, Brandbeschleuniger oder zu Sprengmitteln zusammenmischbarefrei verkäufliche Stoffe. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen stammen aus legalem Besitz. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Das kostspielige Nachrüsten eines Waffenschranks nützt nichts, wenn der Waffenbesitzer seine Waffe nicht im bereits vorgeschriebenen Waffenschrank getrennt von der Munition aufbewahrt. Eine Verwahrung der Sportheimen bringt nichts, wenn sie dort unsicherer als im Privatbesitz gelagert werden. Die Liberalen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es primär wichtig ist, etwaig erkannte Vollzugsdefizite durch geeignete Maßnahmen zu beheben, statt ständig weitere fragliche Gesetzesverschärfungen zu fordern bzw. zu beschließen.

Jagdrecht

Sind seitens Ihrer Partei Anträge zur Änderung des Landes- bzw. Bundesjagdgesetz geplant?

Das gegenwärtige Jagdrecht hat sich bewährt. Es zeichnet sich durch den sittlich verantworteten Umgang des Menschen mit Tieren aus. Seine wesentlichen Elemente sind die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege. Unter der Geltung der Staatszielbestimmungen des Tierschutzes und des Umweltschutzes gewährleistet das gegenwärtige Jagdrecht den Schutz des Wildes und des Waldes sowie eine sachgerechte und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd. Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. Die gewachsene und bewährte Partnerschaft von Naturschutzrecht und Jagdrecht steht daher für die FDP in ihren Grundlinien nicht in Frage. Das Jagdrecht steht mit seinem Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der Biodiversität bereits im Einklang mit den Staatszielbestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und muss diesen nicht untergeordnet werden. Für einen grundlegenden „Paradigmenwechsel“ hin zu ökologischen Prinzipien und Tierschutz sehen wir daher keinen Bedarf.

Die insbesondere von den Grünen geforderte Verkleinerung der Liste der jagdbaren Arten in Nordrhein-Westfalen wird von der FDP abgelehnt. In Deutschland ist in den letzten 100 Jahren durch Jagd keine Wildart ausgerottet worden. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass sich der Bestand von Wildarten, die aus dem Artenkatalog des Jagdrechts gestrichen wurden, nicht verbessert hat. Der mit der Reduzierung der jagdbaren Arten korrespondierende Wegfall der Verpflichtung zur Hege machte es für viele Arten eher schwieriger, sich in ihrem Lebensraum zu behaupten. Der Verbleib auf der Liste der jagdbaren Arten verschafft somit gerade den gefährdeten Arten und auch solchen, die sonst nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen, die Aufmerksamkeit der über 80.000 Jäger in NRW. Die landesweiten Bemühungen der Jägerschaft um den Erhalt der Rebhuhnpopulation in Nordrhein-Westfalen, trotz freiwilliger ganzjähriger Schonung, sind dafür ein eindeutiger Beweis. Viele Tiere auf der Liste der jagdbaren Arten werden seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr bejagt, stehen aber trotzdem stets im Interesse der Schutzbemühungen der Jäger.

Auf Initiative der FDP hat der Landtag im Jahr 2009 das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer beschlossen. Damit wurden die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit zum ersten Mal in einem Gesetz gewürdigt. Die FDP wird jeglichen Plänen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer entschieden entgegentreten.

Wie steht Ihre Partei zum in einigen Bundesländern angedachten Verbot der Fangjagd?

Gerade in Niederwildrevieren kommt der Bejagung von Raubwild, auch durch die Fallenjagd, eine besondere Bedeutung zu. Die sachgemäße Fangjagd ist tierschutzgerecht und notwendig, um die Gefährdung lokaler Bodenbrüter- und Kleinsäugerbestände auszuschließen.

Wie steht Ihre Partei zum in einigen Bundesländern angedachten Verbot der Ausbildung Jagdhunden an lebenden Tieren?

Die gewissenhafte Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden ist für die FDP in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Allein die unter praxisnahen Bedingungen ausgebildeten und geprüften Jagdhunde sind ein aktiver Beitrag zum Tierschutz bei der Jagdausübung. Die Ausbildung an der lebenden Ente hat dabei genauso ihre Berechtigung wie Schliefanlagen und Saugatter.

Wie steht Ihre Partei zur in einigen Bundesländern angedachten Verlängerung der Jagdzeiten auf Schalenwild (Bockjagd im Winter)?

Die FDP lehnt eine pauschale Verlängerung der Jagdzeiten bei Schalenwild ab. Der verstärkte Jagddruck, vor allem in Wintermonaten mit geschlossener Schneedecke, wird dem erhöhten Ruhebedürfnis der Tiere nicht gerecht. Aus Gründen der Erfüllung von Abschussplänen sieht die FDP, gerade beim männlichen Schalenwild, keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Jagdzeiten. Sollte es vereinzelt zu Problemen mit einer Nichterfüllung des Abschussplans kommen, wäre für die FDP unter Umständen eine lokale und räumlich begrenzte Verlängerung der Jagdzeit, in Absprache mit den unteren Jagdbehörden, denkbar.

Wie steht Ihre Partei zur in einigen Bundesländern verfassten Aussage: „Wald vor Wild“?

Die FDP lehnt die ideologisch geprägte Diskussion Wald vor Wild ab. Zusammen mit allen Beteiligten, also auch den Jägern, muss eine praxisgerechte Lösung für das Wildtiermanagement gefunden werden. Diese Lösung muss die Lebensweise der Wildtierarten berücksichtigen und vor allem die jeweiligen lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Eine landesweit einheitliche Regelung wird dem unterschiedlichen Landschaften, Naturräumen und Wildbeständen in NRW nicht gerecht.

Sieht Ihre Partei die Landesjägerschaft Nordrhein-Westfalen auch zukünftig als anerkannten Naturschutzverein an?

Die bestehende Jagdgesetzgebung gewährleistet den Schutz des Wildes und des Waldes sowie eine sachgerechte und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd. Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. Durch sinnvolle Hege und Pflegemaßnahmen haben sich die Jäger große Verdienste um die Artenvielfalt, den Artenschutz, die Wiederansiedlung und Erhalt gefährdeter Tierarten sowie den Schutz der Forst- und Landwirtschaft vor Wildschäden erworben. Jagd ist verlässlicher Naturschutz. Die FDP in Nordrhein-Westfalen wendet sich daher gegen jegliches Bestreben, die Jagdausübung aus ideologischen Gründen zu beschneiden. Die gewachsene und bewährte Partnerschaft von Naturschutzrecht und Jagdrecht steht für die FDP nicht in Frage.

Sucht Ihre Partei bei der Landesjägerschaft Nordrhein-Westfalen auch zukünftig die fachliche Expertise bezüglich Naturschutz und Jagd zum Beispiel in Ausschüssen, Gremien, usw.?

Durch sinnvolle Hege- und Pflegemaßnahmen haben sich die Jäger große Verdienste um die Artenvielfalt, den Artenschutz, die Wiederansiedlung und den Erhalt gefährdeter Tierarten sowie den Schutz der Forst- und Landwirtschaft vor Wildschäden erworben. Mit der FDP wird es keine Politik gegen das Jagdwesen geben, sondern gemeinsame Überlegungen zur weiteren Verbesserung des Naturschutzes zum Wohle des Wildes, des Waldes und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen durch die Jagd.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Sterck

Hauptgeschäftsführer der FDP-NRW

Quelle: E-Mail

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  • 7 months later...

Habe gerade diese Mail bekommen?!:

Gesendet: Mittwoch, 26. Dezember 2012 um 22:02 Uhr

Von: "5 Bürger UG" <xxx@xxx.xxx

An: xxx@xxx.xxx

Betreff: Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Schleswig Holstein und Nordrhein Westfalen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

an diesem Sonntag stehen Wahlen in Schleswig Holstein an, am 13.05. in Nordrhein Westfalen. Wir haben uns erlaubt den Parteien, die sich zur Wahl stellen, einen Fragenkatalog zu den Themenkreisen Jagd- und Waffenrecht zu stellen.

Wir wollen Ihnen die Antworten nicht vorenthalten und haben diese in plakativen Wahlprüfsteinen zusammengefasst. Die Version in „weiß“ ist zum sparenden Ausdruck gedacht.

Verteilen Sie bitte diese Informationen insbesondere an Sportschützen, Waffensammler und Jäger in Schleswig Holstein und Nordrhein Westfalen.

Den Fragenkatalog, der den Parteien vorgelegt wurde, können Sie unter angefügtem Link einsehen:

http://waffenxxx

Aber das Wichtigste ist: Gehen Sie bitte zur Wahl! Motivieren Sie auch Ihr Umfeld, dies zu tun! Denn nur gemeinsam sind wir stark!

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Becker

5 Bürger UG -haftungsbeschränkt-

Burggrafenstr. 18

44139 Dortmund

Kontakt: xxx@xxx

Web: www.wxxx

Sollten Sie keine weiteren Newsletter/ Infomails mehr bekommen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit der aus dem Verteiler zu löschenden E-Mailadresse an Wir kommen der Löschungxxx@xxx.xxx schnellstmöglich nach.

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