Jump to content

Mengenbeschränkung im Pulverschein


tonga

Recommended Posts

Hallo Leute,

kleine Frage zur Sprengpappe. In meiner steht die Mengenbeschränkung "Nach Bedarf, jedoch nicht mehr als 3kg".
Bei meinem ersten Erwerb sagte der Händler, das sei "pro Einkauf" zu verstehen. So haben wir es dann gehandhabt.
Jetzt steht die Verlängerung an, und ich habe mir mal die Formulare etc. angeschaut und einiges gelesen. Offenbar gibt es solche Einschränkungen "pro Einkauf" oder "pro Jahr", in meinem Fall steht aber nicht "pro x" dabei. Man könnte es also auch als Gesamtmenge über die 5 Jahre verstehen.
Die Menge wäre zwar unrealistisch gering, steht da aber nun mal so. Ich habe in den 5 Jahren knapp 4kg Pulver gekauft. Lacht mich nicht aus, ich weiß, dass hier einige deutlich mehr kaufen.

Dazu jetzt also ein paar Fragen:
1. Wie ist die Beschränkung zu verstehen?
2. Was droht mir, wenn sie wirklich als Gesamtmenge zu verstehen ist? Dann habe ich ja gegen eine Auflage verstoßen.
3. Wie könnte man etwaige Probleme bei der Verlängerung umgehen?

Wenn ich nun tächlich gegen die Auflage verstoßen habe, dann der Händler ja auch. Ist ja dumm genug, wenn ich Ärger bekommen sollte, aber ich will den Händler ja nicht auch noch reinreiten. Denn der hat mir dann ja etwas verkauft, was er mir nicht verkaufen durfte, er muss ja meine Pappe jedes Mal anschauen...

Link to comment
Share on other sites

Hä,Hä, guter Gag vom Händler. Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit. Wird mehr benötigt musste zum Amt neu eintragen lassen. Die 5 kg bekommste bei dem Verbrauch wieder eingetragen, was allerdings neu ist die streichen Schwarzpulver zusammen wennn Du nix oder wenig gebraucht hast, Anweisung aus den IMs...

  • Thanks 1
Link to comment
Share on other sites

vor 16 Minuten, Mike57 sagte:

Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit.

Nein, das kommt immer auf die Formulierung an! Jede Behörde handhabt das wieder anders.

Zur Frage 1: Ich bin beim Händler.

Zu 2: In deinem Fall nix. Du hast keine 5-Jahreshöchstmenge.

Zu 3: Nur mit dem SB. Wahrscheinlich momentan nur telefonisch. Ich mache sowas allerdings lieber persönlich.

Link to comment
Share on other sites

Danke für eure Kommentare. Da sieht man die unterschiedlichen Sichten. Ich dachte bis vor kurzem auch, dass ich keine 5-Jahres-Höchstmenge hätte. Jetzt bin ich aber nicht mehr so sicher...

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der das gleiche Problem hatte und von Erfahrungen berichten kann.

Link to comment
Share on other sites

vor 26 Minuten, tonga sagte:

Offenbar gibt es solche Einschränkungen "pro Einkauf" oder "pro Jahr", in meinem Fall steht aber nicht "pro x" dabei. Man könnte es also auch als Gesamtmenge über die 5 Jahre verstehen.

Ich habe beispielsweise 8kg/Jahr drinstehen. Also NC. SP darf ich nur 5kg.

Wenn ich verlängere, wird aber nur die Gesamtmenge zu Grunde gelegt, also geprüft, ob ich wirklich 40kg gekauft habe.

Nur, wenn ich in einem Jahr (wegen Corona zum Beispiel) keine 8kg verladen bekomme, weil ich das nicht heiß delaborieren kann, wie soll ich dann 40 erreichen?

Insofern ist deine Beschränkung sehr lebensnah gehandhabt, weil die Beschränkung nur auf die Kleine-Mengenregelung abzielt.

Link to comment
Share on other sites

vor 37 Minuten, Gunfire sagte:

Seiten 3,4,5 in meiner Sprengpappe. Hab mich gewundert, SP wurde durch NC ergänzt.

Ich wundere mich immer wieder, warum in solchen Erlaubnissen Beschränkungen aufgeführt werden, die doch sowieso gelten. In deinem Fall die "Zusammenlagerung im unbewohnten Raum". Die ist in der LR 410 geregelt, und die gilt unabhängig von dieser Eintragung. Bei mir steht: "Außerhalb einer genehmigten Schießsstätte darf mit Schusswaffen nur mitbehördlicher Erlaubnis geschossen werden." Sag bloß, das war mir durchaus bekannt, hab das WaffG einige Male studiert...

Link to comment
Share on other sites

Es gibt eine Mengenbegrenzung für das Lagern außerhalb des Hauses und eine für den Transport. An die muss sich jeder halten. Wir hatten einen in Nachbarverein, der mit Frau und 3 Kindern  IPSC geschossen hat und immense Mengen Patronen geladen hat. Der war regelmäßig beim Pulverhändler und hat immer die Max-Menge mitgenommen.

Grüße

Gunfire

Edited by Gunfire
Fehlendes Wort
Link to comment
Share on other sites

vor 55 Minuten, tonga sagte:

Ja, wenn es "pro Jahr" gesehen wird.

Nein, bei dir ist es pro Einkauf! Und zwar bis insgesamt 3kg. Wegen der Lagermengenbegrenzung. Das macht ja auch Sinn, da damit automatisch eine Höchstmenge vorhanden ist.

Der Händler kann nur die maximale Abgabemenge kontrollieren, Du bist für die Lagerung verantwortlich. Wenn Du also noch 2kg zu Hause hast, darfst Du eben nur noch 1kg dazukaufen.

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde, tonga sagte:

Ich wundere mich immer wieder, warum in solchen Erlaubnissen Beschränkungen aufgeführt werden

In meiner Roten steht als letztes drin: außer Schusswaffen, die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Na herzlichen Glückwunsch, wie soll ich mit einer Erlaubnis nach Waffengesetz denn Kriegswaffen erwerben, die gar nicht diesem Rechtskreis unterliegen?

Mal abgesehen davon, dass eine Erlaubnis des BMWi nötig wäre.

Link to comment
Share on other sites

vor 31 Minuten, Jägermeister sagte:

Darum geht es nicht, ich kann nirgends die Erlaubnis für NC herauslesen.

Mein SB und mein Händler schon. Ich kenn eure Probleme nicht. Ich hab mit der Pappe schon einiges an NC gekauft. Ich hab aber auch sonst keine Probleme mit SB oder Händler. Liegt wohl am Schwäbischen.

Grüße

Gunfire

Link to comment
Share on other sites

vor 13 Stunden, Mike57 sagte:

Hä,Hä, guter Gag vom Händler. Die Mengenbeschränkung gilt in der Regel für den Zeitraum der Gültigkeit.

Nö, bei mir gibt es nur die Beschränkung, nicht mehr als gelagert werden darf. Wenn ich 20 kg im Monat verbrauche, dann ist das so, aber ich darf nicht mehr wie 3kg pro Einkauf kaufen. 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

@Greenhawker Hier in RP gab es das seit ich die Pappe hab >30 Jährchen noch nie. Beschränkt inho bei der damalien ersten auf 2 x 20kg, danach auf 2 x 10KG. Da ich das BP nicht ausgenutzt habe, ab diesem nur noch 1 KG. Diese Anweisungen kommen aus den IMs um das phöse BP zu begrenzen... ;-). Verbrauche ich mehr, kann ich auf dem Amt eine Nachtrag für erneute Menge stellen...

Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

Kurze Rückmeldung zum Abschluss. Mein Schein wurde problemlos verlängert. Entweder wird die Begrenzung hier wirklich "pro Einkauf" gesehen wie es der Händler interpretiert, oder der SB hat einfach nicht nachgerechnet, wieviel ich tatsächlich erworben habe. Im Endeffekt ist es mir egal, und nachfragen wollte ich auch nicht, man will ja keine schlafenden Beamten wecken...

  • Thanks 1
Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...
Am 13.4.2021 at 05:39 , Jägermeister sagte:

Ich lese da trotzdem nur SP.

Ich habe heute mal einen Blick in meine Sprengstofferlaubnis geworfen (Scan folgt nach).

Bei mir steht sinngemäß und analog zu Gunfire nur Treibladungspulver zu Wiederladezwecken und zusätzlich (weil ich den Schein für SP erst später gemacht habe) Treibladepulver zum Vorderladerschiessen drin.

NC Pulver wird explizit nicht erwähnt.

Also scheint das durchaus üblich zu sein, zumal mich auch nie ein Händler beim Erwerb von NC Pulver darauf angesprochen hat.

Link to comment
Share on other sites

Ich hab mit einigen Wiederladern im Verein gesprochen. Bei uns gilt der Begriff Treibladungspulver für alle Pulver außer Schwarzpulver, dieses wir explizit in der Sprengpappe eingetragen.
Steht bei mir auf Seite 1. Erster Eintrag: xxx erhält hiermit aufgrund des § 27...........die Erlaubnis zum/zur VORDERLADERSCHIEßEN ....von/mit SCHWARZPULVER.
Zweiter Eintrag: .....zum/zur LADEN UND WIEDERLADEN VON PATRONENHÜLSEN ..... von/mit TREIBLADUNGSPULVER
Damit bekomme ich alle Pulver, die ich möchte, außer Böllerpulver, weil ich das nicht beantragt und keine Prüfung abgelegt habe.

Grüße

Gunfire

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)