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Das Kuratorium zum NWR


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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie auch an uns Sammler und Historiker gedacht haben.

Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns gelehrt, dass Belange der Kultur-, Technik- und Sozialgeschichte bei Gesetzesvorhaben wenig Berücksichtigung fanden. Insofern hoffen wir, dass zumindest unsere folgenden Anmerkungen zur Sicherheit der betroffenen Bürger Aufmerksamkeit wecken, und regen zuerst an, dass im Gesetz vermerkt wird, dass jeder Eintrag in das „Nationale Waffenregister“ jetzt und in Zukunft ohne Kosten für den betroffenen Bürger geschieht. Wir haben in der Vergangenheit zu oft erleben müssen, wie über steigende Gebührenlasten eine „Regulierung“ des privaten Waffenbesitzes versucht wird.

Weiter soll die Datensammelei verbindlich auf erlaubnispflichtige Schusswaffen beschränkt sein; dieser Wunsch erwächst aus der Aussage in der Schrift Das Nationale Waffenregister: Eine Handreichung für Waffenbehörden, Version 1.2,10. November 2010: „Zunächst werden im ZWR nur die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.“ – was den Schluss erlaubt, dass damit die Tür für weitere Datensammeleien geöffnet werden soll.

Zum Stellenwert des „Nationalen Waffenregisters“ verweisen wir erneut auf die Aussage von Herrn Prof. Dr. Dietmar Heubrock vom Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen, der in seiner „Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften‘“ bereits am 02.02.2008 betonte: „Hervorzuheben ist, dass bei Raub, Nötigung und räuberischer Erpressung etc. Legalwaffen gar nicht verwendet werden“, wie auch „die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schusswaffen kriminalpolitisch nicht relevant“ sind. Daran hat sich bis heute nichts geändert: „Der private Waffenbesitz ist aus polizeilicher Sicht, das haben wir schon öfter gehört, überhaupt nicht das Problem“.

Diese Aussage findet in der alljährlich vom Bundeskriminalamt herausgegebenen Jahresstatistik Waffen/Sprengstoff seit langer Zeit ihre Bestätigung.

Lediglich der deliktisch allenfalls marginal in Erscheinung tretende legale Waffenbesitz ist registrierungsfähig; daher sind Kenntnisse vom Waffenbestand eines legalen Waffenbesitzers nach dem oben Dargestellten ohne kriminalpräventive Bedeutung. Dies betrifft noch in gesteigertem Maße Antiquitäten und obsolete Waffensysteme, die in Deutschland unglücklicherweise auch einer Genehmigungs- und Registrierpflicht unterliegen – anders als in den anderen europäischen Ländern. Daher darf man davon ausgehen, dass mit der genannten Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlamentes und Rates diese Gegenstände eigentlich nicht erfasst werden sollten.

Mit dem „Nationalen Waffenregister“ erwächst aus diesem Grunde eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den legalen Waffenbesitzer – und hier insbesondere den Sammler, welcher über Jahre Gegenstände des nationalen und internationalen Kulturgutes zusammengetragen hat –, die ohne Not heraufbeschworen wird. Wenn nämlich Daten (z. B. über den Legalwaffenbesitz) an einer Stelle gebündelt gespeichert werden, kann auch bei allergrößter Umsicht nicht gewährleistet werden, dass nicht auch Unbefugte hierauf zugreifen und sich dann quasi wie in einem Versandhauskatalog wert-volle Gegenstände aussuchen können.

Dass unsere Vorstellungen nicht so abwegig sind wie die Annahme, die im „Nationalen Waffenregis-ter“ gespeicherten Daten seien auch nur halbwegs sicher, belegen Zitate aus der aktuellen Tagespresse:

28. Mai 2011: Angreifer dringen in Computer von Lockheed Martin ein

(„Der US-Rüstungs- und Luftfahrtkonzern Lockheed Martin hat einen Angriff auf seine Com-putersysteme festgestellt. Der soll mit dem Datendiebstahl beim US-Sicherheitsunternehmen RSA in Zusammenhang stehen.“).

3. Juni 2011: Sony wird erneut von Hackern heimgesucht – Hackerangriff auf Datenbank („Dabei hatten es die Hacker wieder einmal geschafft, 1 Million Datensätze zu klauen.“).

14. Juni 2011: Hacker spähen interne Daten des US-Senats aus

14. Juni 2011: Hacker greifen den IWF an – Steckt ein Staat hinter der Attacke auf den Währungsfonds? (u. a.: „ … war die Software des Hackerangriffs genau auf den Fonds zugeschnit-ten. Es sollte heimlich eine Software installiert werden, um einem bestimmten Staat Zugang zu geheimen Daten des IWF zu verschaffen. … Der designierte US-Verteidigungsminister, CIA-Chef Leon Panetta, warnte unlängst … es bestehe die Gefahr, dass ein Hacker-Angriff die Stromnetze, Sicherheits-, Finanz- oder Regierungssysteme lahmlege.“)

15. Juni 2011: Hacker kapern Website

16. Juni 2011: Die Jagd auf große Fische – Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum in Bonn soll die wichtigsten Infrastrukturen schützen (u. a. „Übeltäter sind oft chinesische Stellen, denen deutsche Vertreter immer mal wieder warnend auf die Finger klopfen. Klar ist: 21 000 Angriffe pro Tag …“).

29. Juni 2011: Hacker-Angriff Tatort Anrufbeantworter

(„Telefonate nach Estland, Somalia, Malediven – Hacker haben sich in Telefonanlagen deutscher Firmen geschlichen und Hunderttausende Euro vertelefoniert.“).

12. Juli 2011: Regierung sucht verschwundene BND-Baupläne („Dem Bundesnachrichtendienst sind offensichtlich in noch ungeklärtem Ausmaß Baupläne der neuen BND-Zentrale in Berlin abhanden gekommen.“)

12. Juli 2011: „Ein Abteilungsleiter des BND hat über seinen Dienstcomputer Por nos bestellt. („… Das ist strikt verboten, weil der Computer auf diese Weise zum Einfallstor von Cyberattacken werden kann.“).

15. Juli 2011: Hackerangriff auf Pentagon: 24 000 geheime Dokumente gestohlen. („Die USA sind Opfer eines großen Hackerangriffs geworden. 24 000 sensible Dokumente sind in ausländische Hände gelangt.“).

19. Juli 2011: Hacker schleust Trojaner ein. („Der 23-Jährige steht im Verdacht, Trojaner in Computerservern von Zollkriminalinstitut (ZKA), Bundespolizei und Landeskriminalamt (LKA) eingeschleust, vertrauliche Daten abgegriffen und im Internet veröffentlicht zu haben. … Bei den gestohlenen Daten handelt es sich unter anderem um Bewegungsprofile aus dem Observationssystem Patras. Damit werden die Daten von GPS-Peilsendern ausgewertet, die die Fahnder z. B. an Fahrzeugen von schwer kriminellen Verdächtigen anbringen:“).

19. Juli 2011: Daten von Rewe-Bildsammlern ausgespäht („Rund 45 000 Sammler von Tier- und Fußballbildern sind von einem Datendiebstahl beim Handelskonzern REWE betroffen.“).

20. Juli 2011: Zweiter Hacker gesteht Attacke auf den Zoll („Zudem habe er bei der Bundespolizei die dafür nötigen Zugangsdaten ‚ausgespäht‘ und diese Passwörter auch an Dritte weitergegeben.“)

Wir dürfen auch unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zitieren (2. Dezember 2010): „Wo immer es möglich sei, sollten Behörden und Unternehmen darauf verzichten, Datenberge über Bürger … anzulegen“ und „Wikileaks sei auch eine Warnung zur Datensparsamkeit“.

Sogar die Bunderegierung macht sich Sorgen wegen online betriebener Spionage bei deutschen Be-hörden (Mitteilung des BMI unter Verweis auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches allein zwischen Januar und September 2010 rund 1 600 Cyber-Attacken registriert hat) – es ist ebenso absurd anzunehmen, dass diese Spionage einen Bogen um das „Zentrale Waffenregister“ machen wird, wie zu glauben, dass dieses „Zentrale Waffenregister“ einen unüberwindbaren Sicherheitsstandard besitzen wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen: Diese zentral gespeicherten Daten betreffen auch (Sammel-)Gegenstände von z. T. hohem kulturhistorischen Wert, die für deliktische Zwecke nahezu ungeeignet, aber für einen bestimmten Bereich der Kriminalität hochinteressant sind.

Wir verweisen hierzu auf: http://www.kunstraub.de/ („Die Anzahl der Einbrüche in Deutschland nimmt ständig zu. Häufig werden bei diesen Einbrüchen Kunstgegenstände entwendet.“)

4. September 2003: Ob Leonardo oder C. D. Friedrich – warum so viele Meisterwerke gestohlen werden

21. März 2007: Die Bilder des norwegischen Malers Edvard Munch sind immer wieder Ziele von geplanten Kunstdiebstählen.

12. April 2007: Kunsträuber in Wien erbeuten Vasen im Millionen-Wert („Es habe sich offensichtlich um Profis gehandelt, die mindestens zu zweit am Werk gewesen seien, erklärte die Polizei. Die Kunstobjekte gehören dem Grafengeschlecht der Harrach, einer der wohlhabendsten Adelsfamilien der österreichisch-ungarischen Monarchie.“).

21. Mai 2010: Kunstraub in Paris ("Wenn das Werk aus der Öffentlichkeit verschwindet, ist es wohl Opfer organisierter Kriminalität geworden.").

Insofern wird durch dieses „Zentrale Waffenregister“ eine nicht unerhebliche Gefahr vor allem für Leib und Leben von Waffensammlern und ihren Familien sowie für Gegenstände des (inter-) nationalen Kulturgutes generiert, ohne dass der geringste Gewinn für die „Innere Sicherheit“ erkennbar ist.

Wir bitten, dies bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen und sich daran zu erinnern, dass Ihr Mi-nisterium den Schutz der Bürger unseres Landes gewährleisten soll und sie nicht fahrlässig oder gar – nach Kenntnis des oben Dargestellten – vorsätzlich einer realen Gefahr aussetzen darf.

Gerade die erneut aufgeflammte Diskussion um die sogenannte „Sicherheitsverwahrung“ hat zudem deutlich vor Augen geführt, dass man Vorgaben des Europäischen Parlamentes und Rates nicht blindlings folgen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Peter Schmid gez. Wolfgang Berk

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

gez. Werner Schuler Gregor Wensing

Vorsitzender des Sachverständigenwesens Kulturreferent

PS: Die im Rahmen der Oktoberrevolution von 1917 in St. Petersburg bekannt gewordenen Kommunistischen Regeln für die Revolutionlisten unter J) auf:

Veranlasse die Registrierung sämtlicher Feuerwaffen aus irgendeinem Vorwand in der Absicht, sie zu konfiszieren und die Bevölkerung hilflos zu lassen.

Damit schreiben wir Ihnen aber sicherlich nichts Neues.

PPS: Der Artikel „Waffenbesitz“ aus FOCUS 27/2011 (Seite 54 und 55) ist Ihnen sicherlich ebenfalls bekannt.

Quelle: http://www.gun-forum.de/25335-neue-epetitition-gegen-das-waffernregister-nwr-bitte-mitzeichnen.html#post147228
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