Boothill Posted April 24, 2021 at 09:44 AM Share Posted April 24, 2021 at 09:44 AM Hallo in die Runde . Ich habe seid 1973 Sportwaffen .. Der ,, neue ,, Herr derWaffen-Behörde verlangt jetzt von mir eine Sachkundebescheinigung .. Alle Jahre nie verlangt .. Früher reichte die Ausbildung an der Waffe bei der BW .. Ein Prüfungsabnehmer für Sachkunde -Prüfungen sagte mir ich hätte Bestandschutz ... Was ist richtig ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 24, 2021 at 10:28 AM Share Posted April 24, 2021 at 10:28 AM Bist Du bei irgendeiner dieser Vereinigungen prolegal oder whatever, wo Du anfragen kannst? Was sagt dein Verband? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Heikoweh Posted April 24, 2021 at 11:00 AM Popular Post Share Posted April 24, 2021 at 11:00 AM Erst mal schriftlich aufklären lassen auf welcher rechtlichen Basis er nach 48 Jahren eine damals nicht geforderte Bescheinigung verlangt--- Vereins/Verbandsmitglied bist ja sicher 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2021 at 12:58 PM Share Posted April 24, 2021 at 12:58 PM Wenn boothill im BDS ist, ist er automatisch Rechtsschutzversichert. Wenn nicht, hat er hoffentlich wenigstens freiwillig die 10€ über den DSB oder sich eben schon privat versichert. Das ist die Grundlage. Dann zurücklehnen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid von der Behörde verlangen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted April 24, 2021 at 02:37 PM Share Posted April 24, 2021 at 02:37 PM vor 5 Stunden, Boothill sagte: Hallo in die Runde . Ich habe seid 1973 Sportwaffen .. Das gibt´s wirklich nur in D, aber es wird höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass es für Dich, falls die Behörde nicht einlenken sollte, das Beste ist, die Sachkunde nachzuholen (das Billigste und für Deine Nerven das beste) Ich hatte Ähnliches durch und muß sagen, letztendlich hat die Behörde den längeren (Amts)-Arm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2021 at 02:56 PM Share Posted April 24, 2021 at 02:56 PM Es gibt hier einige im Forum, die schon gegen ihre Behörde geklagt und auch gewonnen haben und trotzdem noch ein gutes Verhältnis zu ihr haben. Insofern keine Angst davor, sich für seine Rechte auch mal gerade zu machen. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2021 at 03:16 PM Share Posted April 24, 2021 at 03:16 PM Der SB könnte sogar recht haben. Es gab mal eine Erklärung dafür, die ich leider nicht wiederfinde. Der Gesetzestext Zitat Zu § 7: Sachkunde 7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prüfungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderweitige Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter. Das ist wohl der Knackpunkt. Meiner Meinung nach wurde es seinerzeit auch mit den vielen veränderten Bedingungen, Disziplinen und anderem Gedöns auch recht plausibel erklärt. Eine eindeutige rechtliche Klärung ist m. E. aber nie erfolgt, weil es entweder keine Schwierigkeiten mit dem SB gab oder die Schützen eben die SK nachgeholt haben (ich hatte auf meinen Lehrgängen auch einige davon). Vieles ist auf den alten "SK-Belehrungen" überhaupt nicht angesprochen worden (z. B. Notwehr - worauf heute sehr viel Wert gelegt wird). Es hat sich in der SK gegenüber der 5-Minuten-Unterweisung in der Vergangenheit und den 16-Stunden-Kursen unheimlich viel getan/geändert. vielleicht finde ich die Begründung noch irgendwann. vor 58 Minuten, Jägermeister sagte: Es gibt hier einige im Forum, die schon gegen ihre Behörde geklagt und auch gewonnen haben und trotzdem noch ein gutes Verhältnis zu ihr haben. Manchmal reicht es, wenn der SB weiß, daß man klagt (war bei mir beim Antrag auf eine 08 so - wir hatten trotzdem weiterhin ein recht gutes Verhältnis Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 24, 2021 at 04:14 PM Share Posted April 24, 2021 at 04:14 PM Die Sachkunde kann man doch aber auch dadurch nachweisen, dass man über einen längeren Zeitraum schon mit dem Gegenstand der Sachkunde Umgang hatte. Beispiel Architektenrecht. Ich kann mir den Zugang zur Architektenkammer sichern, in dem ich Nachweise, dass ich über Jahre in dem Gewerbe tätig war und maßgeblich mit einem Architekten zusammen gearbeitet habe. Müßte im Waffenrecht doch genauso sein. Oder liege ich hier falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2021 at 04:29 PM Share Posted April 24, 2021 at 04:29 PM Ja. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted April 24, 2021 at 06:09 PM Share Posted April 24, 2021 at 06:09 PM vor 1 Stunde, Elster1962 sagte: Die Sachkunde kann man doch aber auch dadurch nachweisen, dass man über einen längeren Zeitraum schon mit dem Gegenstand der Sachkunde Umgang hatte. Leider möchte/will die Behörde ein schriftliches Attest darüber, da hilft auch nicht die militärische o.s.w. Ausbildung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2021 at 06:40 PM Share Posted April 24, 2021 at 06:40 PM vor 2 Stunden, Elster1962 sagte: Die Sachkunde kann man doch aber auch dadurch nachweisen, dass man über einen längeren Zeitraum schon mit dem Gegenstand der Sachkunde Umgang hatte. So war es - schade, daß ich die Erklärung nicht finde vor 32 Minuten, Hausmeister sagte: Leider möchte/will die Behörde ein schriftliches Attest darüber, da hilft auch nicht die militärische o.s.w. Ausbildung. Die reine militärische Ausbildung nicht, wenn du allerdings selbst an Waffen und über das "Gesetz zur Anwendung des unmittelbaren Zwanges" ausgebildet hast, könnte das als "gleichwertig" anerkannt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 24, 2021 at 06:47 PM Share Posted April 24, 2021 at 06:47 PM Wenn Du seit 73 eine WBK hast, die wurden erst 76 zur Pflicht, damals gab es noch gar keine Waffensachkunde (Lehrgang) im heutigen Sinn, dann solltest Du Altbestandschutz haben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ab zu einen Fachanwalt, hier sollte es einen Thread geben mit Adressen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2021 at 06:52 PM Share Posted April 24, 2021 at 06:52 PM vor 5 Minuten, erik_fridjoffson sagte: dann solltest Du Altbestandschutz haben. Das ist das Zauberwort Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2021 at 07:59 PM Share Posted April 24, 2021 at 07:59 PM Das ist eine ewige Diskussion, die m. W. auch schon auf WO geführt wurde. Wenn ich Boothill richtig lese, dann hat er aber keine wie auch immer geartete SK-Bescheinigung und schon gar keine Bescheinigung, die vor einem Prüfungsausschuß abgelegt wurde. Und damit hat er ein echtes Problem, weil die Bw-Ausbildung an der Waffe damals vom Goodwill des SB abhängig war; das neue Gesetz erkennt das nicht mehr an. Jetzt wird eine SK nach § 7 des WaffG bzw. der entsprechenden §§ der "Erläuterungsgesetze" gefordert. Der SB wäre m. E. sogar auf der rechtlich sicheren Seite, wenn er bei Neuanträgen die SK nach § 7 (ab 2003 gefordert) einfordern würde; darüber läßt sich allerdings streiten. Ohne eine SK-Prüfung/-Bescheinigung, die von einem Prüfungsausschuß unterschrieben wurde, würde ich es nicht auf eine Klage ankommen lassen, die kostet nur Geld, Zeit und Nerven und ist im Ausgang m. E. ziemlich unsicher. Das Geld ist besser in einen SK-Lehrgang und -Prüfung angelegt. Ist lästig, aber.......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2021 at 08:01 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:01 PM Wofür braucht er den Sachkundenachweis? Für die Erstbeantragung einer WBK. Worüber sprechen wir jetzt also? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2021 at 08:09 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:09 PM Über die Gültigkeit einer Sachkunde - und die wird sich mit Sicherheit in diesem Land nur durch ein Certifikat nachweisen lassen. Was der SB in Urzeiten mal als SK anerkannt hat und was nicht, spielt kein Klavier (zumindest nicht seit 2003). Ohne einen Nachweis hast du bei einem Neuantrag definitiv "keine SK" - egal, wieviele Waffen du auf die "Gutmütigkeit" des SB´s hin erworben hast und wie lange du damit schon knatterst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted April 24, 2021 at 08:12 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:12 PM vor 25 Minuten, Jägermeister sagte: Wofür braucht er den Sachkundenachweis? Zumindest früher war es doch so, daß eine bereits vorhandene WBK automatisch als Sachkundenachweis gezählt wurde, oder erinnere ich mich da völlig falsch?!? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted April 24, 2021 at 08:27 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:27 PM Frage: Weil ich nicht in Deutschland beheimatet bin, wie viel kostet denn so ein Sachkundelehrgang im Schnitt inklusive Prüfungsgebühren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2021 at 08:27 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:27 PM 35€ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 24, 2021 at 08:31 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:31 PM vor 9 Stunden, Iggy sagte: Zumindest früher war es doch so, daß eine bereits vorhandene WBK automatisch als Sachkundenachweis gezählt wurde, oder erinnere ich mich da völlig falsch?!? Also WBKs auf Altbesitz Waffenänderung ab 72/76 zählten da mal nicht. In 84 war hier in RP Sachkundenachweis Pflicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted April 24, 2021 at 08:35 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:35 PM vor 7 Minuten, Jägermeister sagte: 35€ Das war einmal, derzeit bist du mit 150-300 Teuronen dabei. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heikoweh Posted April 24, 2021 at 08:47 PM Share Posted April 24, 2021 at 08:47 PM 20-200€, je nach Veranstalter bei uns in der Ecke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 24, 2021 at 09:06 PM Share Posted April 24, 2021 at 09:06 PM 20,- kann nur innerhalb des Vereines sein (beim besten Willen nicht kostendeckend, egal, wie viele TN), 200,- nimmt unser externer Dienstleister, der damit auch nicht reich wird, aber zumindest glücklich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted April 25, 2021 at 04:37 AM Share Posted April 25, 2021 at 04:37 AM vor allem ist es die Zeit da geht ein WE drauf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2021 at 05:17 AM Share Posted April 25, 2021 at 05:17 AM vor 8 Stunden, Jägermeister sagte: 35€ Muss mich korrigieren, es sind nun 60€: https://klaus-michael-oswald.beepworld.de 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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