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Jäger vor Forchheimer Amtsgericht: Die Patrone hätte nicht im Lauf stecken dürfen


Jägermeister

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Eine vergessene Patrone in seinem Gewehr brachte einen Jäger aus Nürnberg vor das Amtsgericht Forchheim. Bei einer Polizeikontrolle im April 2020 war der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgefallen. Nun muss der 64-jährige Mann jeweils 2000 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund Forchheim und den Verein Brückla Forchheim zahlen. Damit konnte sein Rechtsanwalt Joachim Giesel aus Bamberg eine Verurteilung abwenden. Ob er noch länger Jäger sein darf, wird andernorts entschieden werden.

https://www.nordbayern.de/region/forchheim/jager-vor-forchheimer-amtsgericht-die-patrone-hatte-nicht-im-lauf-stecken-durfen-1.11025337

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Es muss uns immer und immer wieder klar sein, dass man bei uns LWB’s gnadenlos ist. Der Jäger hatte Jahrzehnte wohl alles richtig gemacht, auch beim Transport seiner Jagdwaffe. Nun ist Ihm ein Fehler passiert, der nicht hätte sein dürfen. Dass er jetzt aber wohl auch beruflich nach Jahrzehnten korrekter Arbeit vor dem Nichts steht, erstaunt mich indes umso mehr...Deshalb immer die Checkliste auf der Jagd dabei haben, am besten im Kopf, schriftlich hilft ab einem gewissen Alter auch. So handhaben wie bsp.weise die Piloten im Cockpit. 

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vor 12 Minuten, johann sagte:

Dann hätte der Grünrock, übrigens amtlicher Waffenträger, später am Stammtisch zum besten geben können das die Trottel von der anderen Truppe nicht mal das WaffG kennen.

Die Betonung liegt auf "HÄTTE".

Man muß schon Behördenmitarbeiter sein, um grundsätzlich die schlechten Seiten eines Menschen zu sehen.

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vor 5 Minuten, Der Reservist sagte:

Die Betonung liegt auf "HÄTTE".

Man muß schon Behördenmitarbeiter sein, um grundsätzlich die schlechten Seiten eines Menschen zu sehen.

Muss man nicht, aber wenn man in dem Bereich arbeitet passiert das öfters als mancher glauben mag.

Vor allem wenn in einem Fall wie diesem dann die Strafe wesentlich höher ausfällt als für die übersehene Straftat.

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