kriegerlein Posted October 18, 2012 at 02:00 PM Share Posted October 18, 2012 at 02:00 PM (edited) Eher kriegt der Mond Ohren. glaub es mir...die Zeichen kann man sehen.. will hier aber niemanden bekehren.. häuserkampf, checkpoint, objektschutz..natürlich alles nur für die pösen Afghanen und Talibans...:n10: und für BLÖD-Leser natürlich auch.. Edited October 18, 2012 at 02:07 PM by kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Triggerfinger Posted November 7, 2012 at 01:29 PM Share Posted November 7, 2012 at 01:29 PM Per Gesetz liegt die Nachweispflicht über die regelmäßige Teilnahme am Schießen beim Schützen. das sind normalerweise die Bedürfnisbescheinigungen. Per Gesetz liegt die Nachweispflicht über die regelmäßige Teilnahme am Schießen beim Schützen. Kein Leiter oder Leitender oder Vorsitzender oder, oder... hat die Pflicht die regelmäßige Teilnahme zu verifizieren. (Ausnahme: die ersten drei Jahre). In §4 (4) WaffG neu eingefügter Satz stellt klar, dass eine Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch nach der Bedürfnisüberprüfung drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann. Die Überprüfung kann sich auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung beschränken(Abs.3) muss es aber nicht. Der Verband muss lediglich eine Möglichkeit der Datenüberprüfung einrichten, das sind normalerweise die Bedürfnisbescheinigungen. Und wie sollen die Deiner Meinung nach aussehen? Eine reine Anwesenheitsliste wird wohl manchen Verantwortlichen nicht mehr ausreichen um diese Bedürfnisbescheinigung auszustellen, zumal nun in der neuen Sportordnung die Führung des Schießbuches klar gefordert wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brommy Posted November 7, 2012 at 03:48 PM Share Posted November 7, 2012 at 03:48 PM Und wie sollen die Deiner Meinung nach aussehen? Eine reine Anwesenheitsliste wird wohl manchen Verantwortlichen nicht mehr ausreichen um diese Bedürfnisbescheinigung auszustellen, zumal nun in der neuen Sportordnung die Führung des Schießbuches klar gefordert wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Triggerfinger Posted November 8, 2012 at 11:35 AM Share Posted November 8, 2012 at 11:35 AM [quote=Brommy; Ganz einfach, in dem der Schütze ein Schießbuch führt. Ohne Schießbucheintrag keine Bescheinigung. Grüße Brommy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted July 24, 2013 at 05:48 PM Author Share Posted July 24, 2013 at 05:48 PM Update der El hat dem Verbandspräsidenten Roderich Kiesewetter bei Abgeordnetenwatch eine Frage gestellt,da ich auch als Interessierter angemeldet war kam Heute die Antwort: Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Frage vom 15.10.2012, die ich wegen der umfangreichen Recherche erst jetzt beantworten kann. Eine sehr umfangreiche Antwort liegt in der Bundesgeschäftsstelle des VdRBw e.V. In Bonn bereit, bitte wenden Sie sich an Herrn Bundesgeschäftsführer unter mhu@reservistenverband.info . Eine Antwort unter Abgeordnetenwatch würde mehrere Seiten umfassen und den Rahmen sprengen..... El mach mal und stell die umfangreiche Antwort mal ein....:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted February 24, 2014 at 10:22 AM Share Posted February 24, 2014 at 10:22 AM Ich habe gerade die Information erhalten, dass das BVA die neue Schießsportordnung des Verbandes genehmigt hat. Nicht genehmigt wurde eine zusätzliche Disziplin, die vom Verband wieder zurückgenommen wurde, da das BVA angeblich sonst "nicht unterschrieben hätte". (Pistolenkarabiner) Liegen dem BVA Direktiven seitens der Regierung oder einer sonstigen Stelle vor, in Sportordnungen keine weiteren zusätzlichen Disziplinen mehr zu genehmigen ? Da bei anderen Verbänden ähnliche Disziplinen durchaus bereits seit längerem genehmigt sind, kann ich mir keine anderen Gründe einer Ablehnung vorstellen. Neue Dizis sind politisch nicht gewollt. Weil neue Diszis = neue Bedürfnisse. Es werden keinerlei Disziplinen genehmigt, die neue Bedürfnisse generieren können. Order von ganz Oben. Achwas, ganz oben steht bei solcher Order das BVA und das untersteht dem Innenministerium. Sollte nicht ominös sein. 1. Neue Disziplin = neue Bedürfnisse: Hier zeigt der BDS wie es laufen kann. Er hat in seiner Sportordnung festgelegt das die Disziplinen mit Anschlagschaft keine eigenen Bedürfnisse generieren. Das diese Disziplinen bisher vom BVA blockiert wurden hat andere Gründe. (Siehe auch Klage gegen das BVA im BDS-Unterforum.) 2. Weisung des BMI an das BVA: Diese Vermutung liegt nahe, ist aber unzutreffend. Hierzu gibt es eine Aussage von Fritz Gepperth auf dem Delegiertentag des LV1. Damit ist die zwar quasi schon öffentlich, ich möchte ihm da aber nicht vorgreifen. Ich hoffe einfach mal dass er das selbst nochmals öffentlich formuliert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted February 24, 2014 at 10:31 AM Share Posted February 24, 2014 at 10:31 AM Und wie sollen die Deiner Meinung nach aussehen? Eine reine Anwesenheitsliste wird wohl manchen Verantwortlichen nicht mehr ausreichen um diese Bedürfnisbescheinigung auszustellen, zumal nun in der neuen Sportordnung die Führung des Schießbuches klar gefordert wird. Ich gebe hier mal die Position des BDS-Präsidenten zu diesem Thema wieder, sinngemäß: Die Bestätigung eines Bedürfnisses oder der Bestätigung über ein fortgesetztes Vorliegen der Sportschützeneigenschaft, obliegt den Vereinsvorsitzenden. Da der Landesverband als der Verein eines Einzelmitgliedes hier keine andere Kontrollmöglichkeit hat, wird das Führen eines Schießbuches verlangt. Damit sollte die Position für den VdRBw auch geklärt sein. Ach nee, ich kenne den Verband ja auch ein wenig... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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