rugerclub Posted May 13, 2012 at 09:44 PM Share Posted May 13, 2012 at 09:44 PM http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/528.html www.dwj.deMuss ein Mietinteressent dem Vermieter anzeigen, wenn er in der Wohnung einen 300 kg schweren Waffenschrank unterbringen will? Rechtsanwalt Göpper vom Forum Waffenrecht erläutert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted May 13, 2012 at 09:56 PM Share Posted May 13, 2012 at 09:56 PM Sehr mager der Beitrag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted May 13, 2012 at 10:10 PM Share Posted May 13, 2012 at 10:10 PM http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/528.html www.dwj.deMuss ein Mietinteressent dem Vermieter anzeigen, wenn er in der Wohnung einen 300 kg schweren Waffenschrank unterbringen will? Sag mal, eine Tür von meinem Schrank hat 375kg, allerdings bring ich den Schrank nicht ins Haus, ausser ich bau es rum... Nun steht er im Garten und hab ne Holzhütte rumgebaut als Wetterschutz. Na ja, irgendwann kommt der mal ins Haus... Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted May 14, 2012 at 07:30 AM Share Posted May 14, 2012 at 07:30 AM Ich hatte es noch so gelernt, dass für die Aufbewahrung von Waffen in der Wohnung Zustimmung des Vermieters erforderlich sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 14, 2012 at 08:29 AM Share Posted May 14, 2012 at 08:29 AM Ich hatte es noch so gelernt, dass für die Aufbewahrung von Waffen in der Wohnung Zustimmung des Vermieters erforderlich sein? Nein, da befindest du dich im Irrtum. Nicht mal Pulver muß man "melden", da es nirgendswo gesetzlich (oder verordnungsmäßig) gefordert ist. Waffen sind keine Haustiere. Link to comment Share on other sites More sharing options...
lobo-s Posted May 14, 2012 at 09:11 AM Share Posted May 14, 2012 at 09:11 AM Exakt so ! Man muss mnicht immer "vorauseilend" irgendwas melden was gesetzlich nicht gefordert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted May 16, 2012 at 04:22 PM Share Posted May 16, 2012 at 04:22 PM Du wirst aber den Vermieter nach der Tragfähigkeit der Decken fragen müssen,laut Standardmietvertrag, Pflicht bei schweren Gegenstände. Gruß Dagobertreiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Xevious Posted May 16, 2012 at 05:15 PM Share Posted May 16, 2012 at 05:15 PM Ja son großes Aquarium wiegt ordentlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted May 16, 2012 at 09:57 PM Share Posted May 16, 2012 at 09:57 PM Man muss da nur mal vernünftig drüber nachdenken,dann ergeben sich die Antworten ganz von selbst. Insofern hat der Kollege Göpper das vollkommen sinnig formuliert. Mein Vermieter kann es mir nicht untersagen, Waffen oder Munition in der Wohnung aufzubewahren. Aber wenn mein Tresor durch die Decke bricht, muss ich den Schaden bezahlen. Es macht also durchaus Sinn, so etwas abzustimmen. Ebenso kann es angezeigt sein, dem Vermieter Wiederladetätigkeit und Treibladungspulverlagberung anzuzeigen, damit er dies z.B. mit der Gebäudeversicherung abstimmen kann. Denn es kann peinlich werden, wenn sich die Versicherung im Schadenfall quer stellt, weil sie dieses Risiko nicht als versichert ansieht. Hat man es angezeigt, geht das nicht so einfach. Wusste der Vermieter als Versicherungsnehmer aber nichts davon, so kann es saftige Regresse geben ! Solange ich bei der Wiederladetätigkeit und vor allem natürlich bei der Pulverlagerung die Auflagen des Ordnungsamts einhalte, kann er mir auch das grundsätzlich nicht untersagen. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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