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Über Waffenschränke in Mietswohnungen


rugerclub

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http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/528.html

www.dwj.deMuss ein Mietinteressent dem Vermieter anzeigen, wenn er in der Wohnung einen 300 kg schweren Waffenschrank unterbringen will?

Sag mal, eine Tür von meinem Schrank hat 375kg, allerdings bring ich den Schrank nicht ins Haus, ausser ich bau es rum...

Nun steht er im Garten und hab ne Holzhütte rumgebaut als Wetterschutz. Na ja, irgendwann

kommt der mal ins Haus...

Erik

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Man muss da nur mal vernünftig drüber nachdenken,dann ergeben sich die Antworten ganz von selbst. Insofern hat der Kollege Göpper das vollkommen sinnig formuliert.

Mein Vermieter kann es mir nicht untersagen, Waffen oder Munition in der Wohnung aufzubewahren. Aber wenn mein Tresor durch die Decke bricht, muss ich den Schaden bezahlen. Es macht also durchaus Sinn, so etwas abzustimmen.

Ebenso kann es angezeigt sein, dem Vermieter Wiederladetätigkeit und Treibladungspulverlagberung anzuzeigen, damit er dies z.B. mit der Gebäudeversicherung abstimmen kann. Denn es kann peinlich werden, wenn sich die Versicherung im Schadenfall quer stellt, weil sie dieses Risiko nicht als versichert ansieht. Hat man es angezeigt, geht das nicht so einfach. Wusste der Vermieter als Versicherungsnehmer aber nichts davon, so kann es saftige Regresse geben !

Solange ich bei der Wiederladetätigkeit und vor allem natürlich bei der Pulverlagerung die Auflagen des Ordnungsamts einhalte, kann er mir auch das grundsätzlich nicht untersagen. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

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