Jägermeister Posted May 20, 2021 at 05:22 PM Share Posted May 20, 2021 at 05:22 PM Zitat Im Fall des sogenannten Hinterhof-Mordes an einem 25-Jährigen auf einem Parkplatz in Salzgitter hat das Landgericht Braunschweig im zweiten Anlauf die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt, der 35 Jahre alte Täter aus Syrien kann nicht bereits nach 15 Jahren einen Antrag auf Aussetzung der Strafe auf Bewährung stellen, sagte am Dienstag ein Sprecher des Landgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Entsprechend kann erneut eine Revision eingelegt werden. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Hinterhof-Mord-Besondere-Schwere-der-Schuld-bestaetigt,salzgitter1050.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted May 20, 2021 at 05:41 PM Share Posted May 20, 2021 at 05:41 PM Na, wenn das nicht besonders heimtückisch und die Beweggründe nicht äußerst niederträchtig waren, was dann? Nur leider dürfen wir diese weitere auf Frau Merkels Einladung in Deutschland befindliche Fachkraft, künftig mit unseren sauer verdienten Steuergeldern auch noch durchfüttern! Wenn es nach mir ginge bekäme der für seine Zeit im Knast jeden Tag ein schmackhaftes Gericht aus Schweinefleisch vorgesetzt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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