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Raubüberfall in Berlin vereitelt!


Hollowpoint

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Ein Geldbote perforierte einen der beiden Räuber, der schwer verletzt ins Krankenhaus kam. Der Andere konnte entkommen.

Da der Geldbote aber "nur" mit Reizgas angegriffen wurde, fürchte ich, daß da wieder mal ein Linksstaatsanwalt (mit oder ohne Auftrag seiner politischen Brötchengeber) eine Notwehrüberschreitung unterstellen wird.

Link aus der BZ kann ich mit dem Schmarrfon nicht rüberziehen. 

Bitte selbst gockeln.

 

GRUẞ

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vor 40 Minuten, Hollowpoint sagte:

Da der Geldbote aber "nur" mit Reizgas angegriffen wurde,

Glockologe hat dazu alles gesagt.

Man palavert zwar gern über die sogenaannte "Verhältnismäßigkeit"; ssie bedeutet aber nicht, daß ich mich erst einmal auf die Suche nach einem "milderen Verteidigungsmittel" begeben muß

Zitat

ist die Verteidigung, die erforderlich ist,

und erforderlich ist manchmal auch gleichzusetzen mit "geeignet".

Mit den Ausführungen des Glockologen kann man sagen, daß der Geldbote ein "geeignetes" und verfügbares Mittel eingesetzt hat, um einen gegenwwärtigen Angriff, der u. U. nicht nur gegen 1 Sache (Geld) sondern u. U. 2 Sachen (Waffe) gerichtet war,  abzuwehren.

Man geht ja auch nicht mit einem Messer zu einer Schießerei

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vor 18 Minuten, Hollowpoint sagte:

Womit wir wieder bein alten Thema sind: MAUL HALTEN! MIETMAUL MAULEN LASSEN!

Jein!

1) Bereits beim Absetzen des Notrufs auf zwei bewaffnete Täter hinweisen, RTW für Täter anfordern.

2) Bei Eintreffen der Polizei eigene Verletzungen feststellen lassen.

3) Groben Sachverhalt angeben. Strafantrag stellen.

4) Auf Spurenlage und vermutlich (Bankfoyer) Kameras hinweisen, welche dich bestätigen würden.

Dann kannst Du unter Schock stehen. Bei kompletten Schweigen geht erst mal nur die Täterversion ins Protokoll. Nach der hast vermutlich Du unmotiviert die Waffe gezogen und er wollte sich nur mit dem CS oder OC wehren und von der Basis wird dann wegermittelt.

Hier ein gutes Video. Es betrifft zwar die US-Rechtslage, kann aber tw. umgesetzt werden. BTW Massad Ayoob war jahrelang Polizist und anschließen Einsatztrainer.

 

Edited by Glockologe
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Wer in Berlin solche risikobehafteten Überfälle begeht, wissen ja nun alle aus den Qualitätsmedien unseres geliebten Staates.

Insofern ist auch jedem die Gewaltbereitschaft der importieren Fachkräfte mit Verwandtschaftsverhältnis bekannt. Wenn dann ggf. eine einheimische Hohlbirne im fremden Revier wildert, kann er eben unter die Räder kommen. So wie die Fachkräfte selber.

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Der eine Räuber hatte Glück das er stiften gehen konnte, der andere hat jetzt eine zusätzliche Körperöffnung. Berufsrisiko wenn man einen Geldboten überfällt der weis wozu er ein Knalleisen am Gürtel trägt und es unter Umständen auch benutzt! Mein Bedauern für den angeschossenen ist stark begrenzt, leid tut mir nur der Geldbote, der zur Waffe gegriffen hat, mit ihm beschäftigt sich jetzt der Staatsanwalt.

Gruß Rennstädter

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vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:

O.K..........Schusswaffe gegen (Schreck)Schusswaffe gibt sicher keine Probleme vor Gericht.

3 Schuss, müssen die denn wirklich sein? Jetzt isser totttt....

Ok, die Staatsanwaltschaft hat überhaupt kein Verfahren angestrebt .. top! :-)

 Es sind jedoch die Angehörigen, welche meinen, der hat ja in seinem Eifer nur ein Feuerzeug in Revolverform auf den Polizisten gerichtet, da hätte ein Schuß ausgereicht, um zu sehen, daß der Alte nun "ausgeschaltet ist und keine weiteren emotionalen Ausbrüche mehr hat"... so in etwa zitiert von der Angehörigenseite... Die richterlichen Rückfragen sollen auch in diese Richtung gezeigt haben. Daumendrück und hoffen, daß die noch klar im Kopp werden! Ansonsten mal eines von Glockologes Videos dort vorspielen, wie einer nach etlichen Schüssen und Treffern weitermacht...

 

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vor einer Stunde, rennstädter sagte:

Mein Bedauern für den angeschossenen ist stark begrenzt, leid tut mir nur der Geldbote, der zur Waffe gegriffen hat, mit ihm beschäftigt sich jetzt der Staatsanwalt.

 

Natürlich: Er hat schließlich eine KV begangen, das ist Berufsrisiko.

Glaube mir, Du kannst in einigen Jahren Sicherheitsbranche einen ganzen Haufen KVs, gefährlicher Drohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen begehen und normalerweise kriegst Du den Staatsanwalt gar nicht zu Gesicht. Keine Strafe ohne Schuld und "nicht schuldhaft handelt wer, ....", für Weiteres siehe Notwehrparagraph.

Hier kommt zusammen: Er steht in Garantenpflicht er sieht sich einer Schußwaffe gegenüber und es knallt, also greift schon Putativnotwehr, dabei wird er auch mit Reizgas angegriffen, also an ihm eine gefährliche KV, begangen, außerdem sieht er sich einer Übermacht gegenüber und muß seine Dienstwaffe gegen fremden Zugriff schützen.

Wenn da der 32er nicht greift weiß ich nicht. 

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