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Der Sachbearbeiter soll Dich psychologisch begutachten!


edegrei

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Eine "Verschlimmbesserung" ist die Forderung, dass zukünftig der Sachbearbeiter der Waffenbehörde den Antragsteller einer Waffenerlaubnis ohne Grund auffordern kann, vorstellig zu werden, um diesen in wenigen Minuten psychologisch begutachten und einschätzen zu können. Der Druck auf den Sachbearbeiter, der diese fachliche Kompetenz gar nicht haben kann, steigt immens, das subjektive Empfinden entscheidet über Ablehnung oder Zustimmung.

https://www.wsb1861.de/index.php/news/4090-empfehlungen-der-bundesrats-ausschuesse-schlimmer-geht-immer?utm_source=newsletter_282&utm_medium=email&utm_campaign=wsb-newsletter-21-2021-vom-25-05-2021-schiesssport-im-sportland-nrw-wieder-moeglich-digi-games-waffenrecht

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In meinem kleinen Kreis, der von einem CDU-Regenten geführt wird, ist das bereits seit Jahren so, dass jedweder Erstbeantrager einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Sichtkontrolle durch die SBs bestehen muss.

Und das ist kein Einzelfall. Als ich meine erste WBK beantragte, war dafür zuständig der SB, der das Magdeburg-Massaker erst möglich gemacht hat. Was habe ich damals gezittert, dass ich durch seine strenge Prüfung komme, obwohl ich ja Brillenträger bin!

So, wie das in den letzten Jahren praktisch erlebt habe, ist die "Hürde" eher ein kleiner Hügel: Wer offensichtlich bekifft oder mit Alkoholfahne zum SB geht oder diesen ggf. Dresche androht, der sollte wirklich keine Waffen besitzen dürfen.

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Auch im LRA Schweinfurt besteht man bei der Ersterteilung einer WBK auf die persönliche Inaugenscheinnahme.

Damit habe ich auch kein Problem.

Wirkt der antragstellende Vogel gar zu schräg, wird er halt an einen Psychoonkel weitergereicht.

Ob der dann eine zutreffende Diagnose/Prognose erstellen kann.......who the fuck knows......

 

GRUẞ

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vor 3 Stunden, Hollowpoint sagte:

Damit habe ich auch kein Problem.

Ich habe grundsätzlich ein Problem damit, wenn "Menschen in gesicherter Position" nach Nasenfaktor entscheiden können, was mir zusteht oder nicht oder welche "ärztliche Begutachtung" ich über mich ergehen lassen muß.

Beamtendenken ist mit normalen menschlichen Maßstäben leider allzuoft nicht nachzuvollziehen und der entscheidende Punkt - -  Sie sind für ihre Handlungen nicht haftbar zu machen; wenn ich nicht gerade Vorsatz beweisen kann und danan auch nur sehr schwer.

Und sie fallen meist nach oben.

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vor 4 Stunden, Elster1962 sagte:

Wenn es so läuft, ist es ja auch in Ordnung.

Und das sollte es dann auch gewesen sein. In die Köpfe der Antragsteller hineinzugucken, das kann wohl kaum jemand. Die Vita eines Antragstellers zu kennen sollte eigentlich völlig ausreichen. Ein Zuhälter würde bei mir auch keine Schusswaffe beantragen dürfen, weil in seinem Milieu zuviele Risikofaktoren zusammenkommen. Das liegt in der Natur der Sache, IMHO.

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vor 12 Stunden, Cobr4 sagte:

ich kenne meinen SB von einem Telefonat :D

Ich kenne meinen SB nicht einmal, nur seine Unterschrift auf der Erwerbsberechtigung. :redface2: Bei mir geht alles schriftlich. Ist bei uns eher etwas pragmatisch, wenn die zuständige Kantonspolizei grünes Licht gibt, (keine Hinderungsgründe) steht der Erwerbungsberechtigung nichts mehr im Wege und der SB kann die Bewilligung ohne Vorbehalte erteilen. 

Edited by mühleberg
Buchstaben geändert
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Der Chef des Waffenbueros meines Kantons schiesst ab und zu 300m im Verein bei uns. Wenn es um WES geht, geht alles per Web Portal (Dokumenten Scans per Upload, und dann Kredikarte, fertig). Beim EU Feuerwaffenpass hatte er mich um 7 Uhr morgens(!) angerufen (er wollte noch irgendein Dokument), sowie bei der Verlaengerung der Schalli Sondergenehmigung  wo ich den Verkaeufer auf der Genehmigung aendern wollte. Ich habe aber gehoert, dass bei Jungen Leuten (unter 25-30)beim 1. WES schon mal angerufen wird und vielleicht auch mehr (Besuch oder Gespraech im Buero), bei meinem 1. WES (als Auslaender, aber ueber 40) war der WES ohne Telefonanrufe nach 3 Wochen im Briefkasten rechtzeitig fuer die Waffenboerse in Lausanne.

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