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Verkehrssünder bekommt Waffen nicht zurück


Jägermeister

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1. möchte ich feststellen, daß dies nicht meine Kollegen sind, diese suche ich mir nämlich aus.

2. sind dies meist Leute, die mich wegen irgendetwas auf dem Stand anquatschen, weil sie gehört haben, usw. Ich kenne die zu 99% nicht.

3. Auch mehrmaliges über rote Ampeln brettern führt irgendwann zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Oder permanentes zu schnell fahren.

4. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß auch Verstöße gegen die Verkehrsregeln zum Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen können. Es gibt leider immernoch einen ganzen Haufen Naivlinge, die dies nur bei Verstößen gegen WaffG und SprengG glauben. Ein Irrglaube! Und wenn man darauf hinweist, wird man eben belächelt. Ist halt so.

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nicht nur wegen Unzuverlässigkeit - da hat ein Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis mangels charakterlicher Eignung entzogen bekommen - wegen ca. 220 Parkknöllchen.

Die Argumentation war, daß er sich offensichtlich prinzipiell nicht an Regeln des Zusammenlebens halten will und daher charakterlich ungeeignet ist.

In so einem Fall dürfte dann auch jegliche waffenrechtliche Erlaubnis perdu sein.

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Ich will das gar nicht schön reden, daß Straftäter ihre Waffen ab zu geben haben, nur fragt man sich halt manchmal wirklich, wo die Verhältnismäßigkeit ist. Wenn ich mir so manche Gewaltdelikte angucke, kann ich nur mit dem Kopf ob der Urteile schütteln. Wohingegen ein Vergehen gegen die Steuergesetzgebung wesentlich härter und auch mit dem Entzug der WBK bestraft wird.

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4. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß auch Verstöße gegen die Verkehrsregeln zum Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen können.

Ist auch in der Schweiz zumindestens im Kanton Aargau so, weiss ich aus erster Hand und es gibt sogar Gerichtsurteile darüber. Dort reicht es betrunken Auto zu fahren, mehrmals die Sicherheitslinie grobfährlässig zu überfahren, beim Rasen mit stark überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden zu sein oder ohne Versicherungsschutz mit dem Auto erwischt zu werden um beim nächsten WES-Antrag wird dann dem Antragssteller der WES (Waffenerwerbschein) von der Kapo verweigert. Muss nicht mal wegen den Verkehrsdelikten vorbestraft sein. Da sind einige Antragssteller schon böse auf die Nase gefallen dabei. Man kassiert dann sozusagen eine Sperre und die kann gerne mal etwas länger dauern.

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sry aber die Entscheidung ist absolut richtig.

Ohne Führerschein zu fahren ist allein den Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis wert.

Generell muss man sagen, dass straffällig gewordene Menschen keine Waffe in die Hand bekommen sollten.

???

Erst ein Jahr NACH dem groben Verkehrsverstoß wurden ihm die Waffen abgenommen.

Zwei Jahre danach kann er mit MPU seine Zuverlässigkeit für den Straßenverkehr beweisen.

Trotzdem muss er noch weitere vier Jahre auf seine Waffen verzichten, weil der Richter ihn für gefährlich hält.

FRAGE 1: Was hat der Mann in dem einen Jahr mit seinen Waffen gemacht?

FRAGE 2: Warum wird er für den Straßenverkehr zugelassen, behält seinen Jagdschein, aber darf die Jagdausübung nur noch mit Leihwaffen machen?

Der Mann hat auf einen weiteren Rechtsstreit verzichtet. Hatte wohl kein Geld und er kann die vier Jahre irgendwie überbrücken. Hatte evtl. auch Angst, dass ihm bei einer Revision auch noch der Jagdschein aberkannt wird.

Hier stimmt was nicht - das ist meine Meinung. Ich finde, hier fehlt das richtige MASS!

Ich plädiere für einen neuen Straftatsbestand im Gesetz:

Über 60 Tagessätze, aber Delikt ohne Gewalt, ohne Bezug zum JAgd,/Waffen/Sprengstoffrecht: 1 Jahr die Knüften weg.

Warum? Weil seit einigen Jahren die Unzuverlässigkeitsvermutung wegen der Beweislastumkehr in der Rechtssprechung zu 95% als bewiesen beurteilt wird. Es gibt kaum noch Urteile, wo die Vermutung vom Privatmenschen widerlegt werden kann. Das war bei Verabschiedung des Gesetzes sicherlich nicht von allen Parteien so gewollt, hat sich aber eingebürgert - u.a. wegen der schlechten Presse zu Waffen.

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