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Scheunenfund: Schußwaffe geführt


Jägermeister

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Beutelsbach. Der Mann aus dem Landkreis Passau hatte in einem Schuppen eines geerbten Bauernhofes eine funktionsfähige Langwaffe gefunden, die offenbar dem Vorbesitzer des Hofes gehört hatte. In Unkenntnis der waffenrechtlichen Vorschriften rief der Mann nicht die Polizei, sondern brachte die Waffe persönlich zu einem Bekannten, der als Mitglied eines Schützenvereins die Waffe beurteilen sollte. Dieser Bekannte rief daraufhin ordnungsgemäß die Polizei; die Waffe wurde zur weiteren Bearbeitung sichergestellt. Für den Transport muss sich der 57jährige wegen unberechtigten Führens einer Schußwaffe verantworten.

https://www.pnp.de/polizei/Schusswaffe-gefuehrt-4008317.html

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