xhbkx Posted June 12, 2021 at 10:51 AM Share Posted June 12, 2021 at 10:51 AM Hallo zusammen, ich habe mein Dokument verlegt mit den 16" sportliche Zulassung bei Selbstladegewehren. Leider finde ich aktuell auch den geänderten Paragraphen nicht mehr kann mir den jemand zufällig nennen? mfg Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted June 12, 2021 at 05:47 PM Share Posted June 12, 2021 at 05:47 PM Sollte hier zu finden sein § 6 - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) = Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. Lauflänge 16" entsprechen 40.64cm also lt. 2,b. zulässig Link to comment Share on other sites More sharing options...
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