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Immer mehr Frauen im Kreis Rastatt beantragen kleinen Waffenschein


Jägermeister

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Das waren noch Zeiten

Der Art 26 des Entwurfs der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat (v. 26. Juni 1848) nimmt diese Forderung teilweise auf; hier heißt es:
„Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“
Die Begründung dafür lautete schlicht und einfach, dass das Recht, Waffen zu tragen, zu den Rechten eines freien Mannes gehöre.

"...freien Mannes" würde heut im Rahmen des Feminismus nicht mehr gehen; könnte aber leicht ersetzt durch "eines freien Menschen"

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