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Altbesitz: Magazinanmeldung


Jägermeister

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vor 21 Stunden, Jägermeister sagte:

Schreibe ca. 2010.

Nur leider ist eines von den Mag´s ein 15er für einen .30 M1 Carbine. Und die dazu passende Waffe habe ich erst im letzten November erworben. Muss das der Behörde dann nicht irgendwie komisch in den Ohren liegen?

Dieses Magazin hat übrigens als einzige Markierung ein BW (Bundeswehr?) eingeprägt. Sowie es aber aussieht, ist das aber schon bei der Produktion des Mag geschehen.

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vor 1 Stunde, erik_fridjoffson sagte:

BW hat nach der Neugründung 30 M1 Carbine bekommen, wenn ich es noch richtig im Kopf habe Luftlande und Feldjäger 

Kann man an der Waffe feststellen (Beschusszeichen), ob sie in deutschem (behörden-) Gebrauch und wenn ja in welchem war?

Zusätzlich zu den auf dem Fotos zu sehenden BZ ist oben auf dem Lauf noch ein kleines "P" eingeschlagen.

bz 2.jpg

bz3.jpg

BZ1.jpg

Was weiter auffallend ist. Die Waffe befindet sich in einem hervorragenden Sammler-Zustand. Praktisch keine Gebrauchsspuren und blitzblanker Lauf und Patronenlager.

Die Schussleistung ist ebenfalls hervorragend.

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Bei Militärwaffen wird nicht zivil beschossen, allerdings haben nach meinem Kenntnisstand die von den Amerikanern übernommen Waffen einen Stempel BW und eine Inventarnummer bekommen... 

Aber da auch welche von der Polizei und dem Grenzschutz geführt wurden kann vielleicht unser Jägermeister was dazu sagen...  ich hab da kein so verbreitetes Wissen, Allerdings gibt es die Dienstvorschrift Hessische Polizei (DV.-Pol. Nr. 16)

deutsche Polizei-Dienstvorschrift 30M1 Carbine kaufen bei Hood.de

immer wieder mal zu kaufen...

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vor 9 Minuten, Jägermeister sagte:

Am Abzugsbügel sieht es eher bräuniert aus. Untypisch für Amis.

Stimmt! Das ist mir auch aufgefallen.

Deshalb habe ich mir auch sogleich das Buch "Karabiner M1" von Wolfdieter Hufnagl zugelegt, bin aber noch nicht so richtig fündig geworden.

Was mir halt aufgefallen ist, das der Bajonetthalter fehlt. Aber der war ja, so wie es aussieht, nur auf den Lauf aufgeklemmt und verschraubt

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vor 47 Minuten, Iggy sagte:

Ein Freund und ich, wir fragen uns nun ernsthaft, was passiert beispielsweise, wenn wir ein angemeldetes Magazin, z.B. ein 30er, 2010 gekauft, auf einem Auslandsmatch verlieren oder es geklaut wird.

Stimmt. Das ist eine berechtigte und zu befürchtende Frage!

Ich möchte wetten, soweit hat der Gesetzgeber wieder nicht gedacht.

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vor 6 Stunden, Elster1962 sagte:

Stimmt. Das ist eine berechtigte und zu befürchtende Frage!

Das ist nicht garzu unrealistisch, insbes. im Ausland, wo man oft outdoor schießt. Vor 'paar Jahren waren wir in IT auf schießen, wo wir in knöcheltiefem und tieferem Wasser und Schlamm standen und liefen. Da kann leicht mal was auf Nimmerwiedersehen ... 

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