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OT: Raus aus der Rente!


J.D.Harris

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Ein Schlupfloch im Sozialgesetzbuch bietet Angestellten die Möglichkeit zum legalen Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte können aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen und dennoch ihre bisherige Beschäftigung weiter ausüben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY unter Berufung auf Rechtsexperten...

Focus

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Glaubt hier noch jemand an die gesetzliche Rente? ...Also dann sollte man sich das ev mal überlegen!

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  • 3 years later...

Nach der Aufdeckung von Amoklaufplänen an seiner Schule ist ein 17-jähriger Berliner wieder freigelassen worden.

Polizei und Justiz gingen davon aus, dass der Schüler nicht zur Umsetzung des Amoklaufs fähig gewesen wäre, wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Der 17-Jährige soll eine "Todesliste" mit den Namen von Schülern geschrieben habe, die er umbringen wollte. Mitschüler waren Medienberichten zufolge aufgeschreckt von dem Amoklauf an einer Schule in Emsdetten auf die Pläne aufmerksam geworden.

Die Polizei habe bei einer Durchsuchung der elterlichen Wohnung des 17-Jährigen unter anderem eine Liste mit den Namen von fünf Mädchen gefunden. Auf der Liste beschreibe der 17-Jährige, wie die Mädchen getötet werden sollen, berichtete die "Berliner Morgenpost". Die Polizei fand in der Wohnung keine scharfen Waffen, allerdings zahlreiche so geannte Softair-Waffen, die Plastikmunition mit Luftdruck abschießen können. Laut "Berliner Morgenpost" wurden in der Wohnung 13 solcher Pistolen, Gewehre und Maschinengewehre beschlagnahmt. Außerdem seien dort auch gewaltverherrlichende Videospiele gefunden worden.

Der Schüler der Bertha-von-Suttner-Oberschule im Berliner Stadtteil Reinickendorf war am Donnerstag festgenommen worden. Mitschüler waren auf die Pläne des 17-Jährigen aufmerksam geworden. Demnach soll der Schüler immer wieder mit Gewalttaten gedroht haben. Vom Amoklauf in Emsdetten alarmiert, hätten sich Mitschüler an eine Vertrauenslehrerin gewandt.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, Jugendrichter und Staatsanwalt hätten "keine rechtliche Handhabe" gesehen, Untersuchungshaft oder eine Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen. Staatsanwalt Michael Grunwald erklärte, die bloße Ankündigung einer Straftat ohne die tatsächlichen Möglichkeiten, diese auch durchzuführen, reichten dafür nicht aus. Auch zur Gefahrenabwehr sei eine Inhaftierung des Oberschülers nicht notwendig. Zudem sei der Jugendliche bisher bei der Polizei nicht aufgefallen und lebe bei seinen Eltern.

Am vergangenen Montag war ein mit Schusswaffen und Rohrbomben bewaffneter Ex-Schüler in eine Realschule im nordrhein-westfälischen Emsdetten eingedrungen und hatte mehrere Menschen angeschossen; anschließend tötete sich der 18-Jährige selbst mit einem Schuss ins Gesicht. Vor der Tat soll er eine Liste mit seinen Zielen erstellt und ins Internet gestellt haben.

© AFP

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