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Ein lesenswerter Querschuß


Glockologe

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Man beachte den zusätzlichen Punkt in der tschechischen Verfassung.

Reschpeckt!

Und bitte nicht auf dem einen technischen Fehler herumreiten.

 

Machen wir’s den Tschechen nach!

Höchste Zeit, kann ich da nur  sagen. Die Tschechen waren ja schon immer entschlossene Vorkämpfer der Freiheit, siehe Prager Frühling. Es  hat zwar nicht gleich geklappt mit dem Frühling, aber jetzt schon. Das hat sich auch jetzt in der EU nicht wirklich geändert. Der Widerstand der Tschechen gegen manche Auswüchse der EU-Waffenrichtlinien sind uns noch bekannt, auch wenn sie nicht gleich erfolgreich waren. Mitgetan haben aber gar keine von der EU und die Österreicher schon gar nicht, weil wir – zumindest unsere EU-Vertreter – veritable Trottel sind. Man sehe sich nur den Karas an.

Noch was: Die Tschechen waren ja schon in der Monarchie technische Vorreiter. Vor allen im Bau von Waffen, man denke nur an die Skoda-Mörser oder ähnliches. Das hat sich auch in der kommunistischen Zeit fortgesetzt, Stichwort Autobau. Und eines noch: die Waffen aus Tschechien sind hervorragend, den innovativen Nachbau der Kalaschnikow kann man sich bei Austria Arms ansehen. Und daß die Tschechen jetzt die Firma Colt gekauft haben, dürfte allseits bekannt sein. Endlich wird es wieder einen schönen Python geben.

Wir kommen zum Recht und da zur Verfassung. Während die EU-Staaten sich in tiefem Schlummer befinden und brav und blöd, alles, was die EU anschafft, brav nachmachen, haben die Tschechen ihre Verfassung geändert und sich der US-Verfassung (2nd Amendement) angenähert.

In der letzten Verfassungsänderung ist nämlich geschrieben:

“Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert.”

Das ist fast US-Muster und in keiner europäischen Verfassung steht das so deutlich drinnen. Wie das in einfach-gesetzlichen Rahmen gegossen wird, das steht noch nicht fest, aber viel von der verfassungsrechtlichen Vorgabe kann das nicht abweichen.

Wie ist das aber in Österreich? Daß hier das Waffenrecht nicht den rechtlichen Standards einer freiheitlichen Waffengesetzgebung entspricht, ist klar. Wir haben zwar die Eigentumsgarantie in der Verfassung und die Selbstverteidigung im Strafsetzbuch festgeschrieben. Viel ist aber jetzt in der EU nicht davon übergeblieben. Das Waffengesetz aber ist dringend reformbedürftig und es ist keinerlei Bereitschaft zu einer Änderungen zu erkennen. Wie es scheint – nicht mit dieser Regierung.

Was hier geschehen müßte, ist die Abschaffung des sogenannten Psychotests, die Herabsetzung der Altersgrenze auf das Maß der Großjährigkeit und schließlich die Änderung der bisherigen Waffenbesitzkarte und deren Berechtigung als Waffenpaß, als Führungsberechtigung für jeden Besitzer der WBK. Außerdem wäre die sinnlose Stückzahbrgrenzung ersatzlos abzuschaffen.

Die mit den diversen EU-Richtlinien geschaffenen Einschränkungen wären ebenfalls ersatzlos zu streichen, vor allem in Hinblick auf das ZWR.

Wir sollten das daher den Tschechen nachmachen und ein modernes, liberales und einfaches Waffenrecht schaffen. Jetzt wäre die Gelegenheit. Nützen wir sie!

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vor 25 Minuten, Glockologe sagte:

Wir sollten das daher den Tschechen nachmachen und ein modernes, liberales und einfaches Waffenrecht schaffen.

Da ist er wieder, dieser verdammte Konjunktiv, der einem das Leben so fürchterlich schwer machen kann.

Und dann noch "Wir" -  nur, wer ist "Wir" eigentlich?

Er tritt so selten in Erscheinung

 

Ansonsten kann ich dem nur zustimmen

Edited by Der Reservist
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